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Allgemeine Staats Gesetze. 27 Kapitel. , Vilie Rite zum Widcrrme dc 2., ~ 11-, I? . z l5 , 20. N l. des nikels des Kodexes all qeule.ner >staat ?-lNeseve mit kein 4tel und jum 2vlcdererlasie dejjeldcn m,l und z:r gewisser neuer genanntem ÄNitel, welche den betrenenden Av j.rnttten in vortrittSreihenfolze in nung sollen und als V-. 20. A). t-, .20.!! und Abschnitt dezeuh- n wird von der DiarylSvver Ge sei qcdunq vcrfüqt, daß der 2., / zl6-, 17., 20., 20. X. 21., 2V.. 3. und 34. Ad. des zwelundsiebenzigslen ANilelS des Kodexes aUq?mcincr unter dem Tttel..Austern hlcimtt widerrufen und mit Amendements wieder er lastcn, und daß gcwissc neue Abschnitte dem erwähnte Ainlri hiermit hinzugesügl werden, so daß sie nnume rlschcr t7idug de Abschnitten des genannten AN kel in Vorlriilsreihensolge folge und al 2U. , 2". <, 20. , 2>>. i:. 20. ?, 20. u. 20. u nd 21. > Ad schnill bezeichnet werden und Betreffs besagter rcs.ekti ver Abschnitte iolgendermaße lauten: , - . .. .2. A dsä> nil. Der Schatzam-Conrolcur hat aus Ansuchen irgend cincr Person, welche während der dcm An'iichcn n.'-bst vorhergehende wols Monate olinc Unterbrechung ein Einwohner dieses >-:laatcS ge wesen ist solchem Einwohner —und keiner anderenPer sou—eine Licenz oder Conzession auszustellen zur Ver i?endilg eures solchen Bootes zui Entnehmen oder Fi'chcn von Austern mit Schöpskelle. Kratzgarn oder äbnlichem Instrumente innerhalb ber Gewäncr dcr Chcsapcakc-Bai, deS FlossePotomac und in derEasto er Bai außerhalb einer von der Südwest Ecke von Kcnl-Point nach Wadc'S Point gczogcnc !>>! doch ioll Richt, wa in diesem Abschnitte enibatten ist, daS Entnehmen ober Fangen vo Austern mit choßikcllc, Kratzhamen odcr ähnlichem Instrumente aus irgend einer Aujternbarre innerhalb einer und einer halben Meile von Tailev'S Point, Sandy-Point. Hackelt S Point, Thomas' Point, Holland lnsel-Barre und Three Sislir autorisirea: noch innerhalb einer und einer halbe Meile von der Holland' Poulter Barr, noch von der Slva' Pointer Barre, noch zwischen der Poplar-Jnsel und dem Festlandc von Talbot - Count, sudlia, von einer vom Nordpunkte der Poplar-Jnsel nach Low Point ans dem Festlande gezogenei,'iie! noch nördlich von cincr vom Ende der Südbarre der Poplar-Jnsel nach Paw-Paw-Eove aus Tilghman'S Hinsel gezogenen Linie: noch innerhalb einer irael- Meile wcsllich von der Pcplar - Insel; noch innerhalb einer halben Meile von Plum - Point! noch innerhold dcr Grenzlinie irgend eines Countv, e sei denn hier Anderes näher angegeben. Diese Licenz soll nur wäy rciid einer Saison Gültigkeit besitzen und zum Aitfternsang nur zwischen dem silnlzehnten >i.age des Oktober und deni ersten Tage des April ermächtige, änlich' letzterem c d^Austcrnst^che^e^^ JaliriniÄaatMarvland'gcwohnl.r'crkauscn.oder über tragen sollle, die bcjagle Licenz bciagi-m Käuscr^unt de nänilichcn Privilegien, mit besagtem Boote den Gewässer dieses Staates Auster zu cnlnehmc oder Thatsache der CldcSlelslung dcS Käuscr odcr Assigna ten zu und lur diese Beglaubigung d^cr lcn' dieses Abschnittes in Bezug Enosche^nS^-r das mi?deielven im Widerspruch steh, wird hiermit >ir null und nichtig erklär: jedoch bezieht sich die in diesen, Abschnitte genau vorgeschriebene Nicht au, oder Kratzer liccnliirt sid! siir diese beginnt die Feit am ersten Tage des Oktober und endigt am cinunddreißigsten Tage des März, aus genommen l Talbot- unb Dorch-stcr-Coulitv. wo die sür dic Austcrnsischerei mit^Kelle, Kratzer odcr Kratzhamen am Tage Oktober und amtcr diese Staates vorzuweisen. li. Abschnitt. Jede Boot, das ganz oder thcilwcise vo irgend einem liichteinwohner dieses Slaates gccignet und zum Austernsange in diesem nu'i Jn^^lenle t"s talttgericht zu condemmren ud vomSche llff dc Countv, wo dic Condemnirung erfolgte, der bei Condemnirung in der Stadt Baltimore vom Sche rns besagler Stadl an de Meistbietenden gegen Baar zahlung zu verlausen, nachdem .4eit und Lri de Ver einer den größten Lescrkrei besitzenden Leitung in dcr d'uinirung crsolgtc. zu geschehen. Von dem Erlöse au solchem Verlause erhalt ein Viertel, wer die Beschlag nahme bewerkstelligt, rlnschließlich der Lsfizicre und Mannschasien dcr StaaiS-Fischcrei-PoiUei: der Nest stießt in dcn StaarSschatz, um dem Austernsond gut geschrieben zu werden. Jedoch besitzt irgend Jemand, der einen Antheil an solchen Fahr,eugcn^bcansprucht, Staat/ eine Fällen erforderliche gule und l^r"^cste'^ A n i'l Der Controleur hat in schwar- zum Austernsange mit Kelle, Hratzcr, .Iratzhamcn odcr irgcnd cinem anderen ähn lichen Jnflruuiinlt eilljprechen. iglen z laiien: jede Zahl muß zweiundzwanzig Foll groß und von verhäll nißmäßiger Dicke sein, und die Dahlen mindestens von einander der miltlercn Theile des Klüvers oberhalb dc BciscgclS und iNcffcS sest ausjunähen find, dicse Numoicr niüsscn in aufrechter Stellung angebracht sein, während der Auslernsang-Saison zu zeder gesührt und am Schlüsse der Saison zurück ist. l:!. Abschnitt. ein Boot oder Fahrzeug oelegencn mäß gegen sie vorgegangen wird! doch ist Nicht in cincui Flusse, Ba> oder Sunde des Gcbiiies Countus nicht gestatte ist, über die Mitte des zwei i^sck^de^^^^^ Dorchcslcr am gcmeinschaslllchen Benutzen der Gewässer des FliiiieSChoplaok. Jedoch hqben die Allgemeine Staats Gesetze. A°b s ch'n i t?.—Allc aus irgend welchen Gewäs sern dieses Staates l sci e mit Kellen, Äratzgarnen odcr irgend einem ähnlichen Jnstnimenle cntnommc- einen halben n der Länge von den! Gelenke bis zur Mündug messen, sind in besagtes ÄuSlescn einzuschließen uad aus die Baak oder Barre wieder hinzulegen. 21. > Abschni.—Jeder, dcr Auster m Besitze ha, welche mehr, als süns Prozent Schaalen und kleine Austern enthalten, mach sich kille Vergehens schuldig, und dcr Bcauttc der Lusicrn-Polizci-Mannschast, dcr Austernmesser oder Austern-Inspektor, der solchen Prozentsatz ermittelt, rkäll hierdurch die Erinächli gung uno Weisung, einen solche in de, Hausen. Kiel trag von Austern, wie er ihn sür nothwendig hält, aiisznwäblen nnd den also ausgewählten Belrag au? znlrien oder auSlescn zu Uifjen. ?n irgend einendHause oder Labung zu ermitteln, ist eS die Pslicht jedes Käufers nebst derjenigen des Mes ser, aus je fünfzig Kübeln oder Zubern ein Rormal niaß odcr Hubcr und, fall der Hausen odcr dic La dung weniger, als sünszig Kübel beträgt, dann einen Roiuialkubcl au dcr vorhandenen Quantttät Mi?jii stern erg/bt. dann hat dcr Käuscr für alle von ihm 'ge pommen-nAuftern, ohne irgend einen Abzug fürSchaa len oder kleine Austern zu bezahlen. Wenn dagegen dcr Küdclinbalt über füns Prozent Sckaalen und klei ner Austern herausstellt, so ist desagte Labung als nicht gehörig ausgelesen u betrachten, und dcr Eigcn t^^^er^^ nimmt, wird als eines Vergehens schuldig delrachlet. 2. r Absch n it t.-C ist die Psticht des General Austern-Messers und -JnspeklorS, die Wirksamkeit dieser Alle möglichst zu beaussichttzen bei Turch jubr^g^er^orsch^^en^^ 20. ci Ab sch n n t.—?jum. Zwecke dcr Durchführung dcr Bcstimmungcn dicscr Aklc crhäll dcr Gouverneur andurch dic Ermächtigung und Weisung, mit.Muslim lung des Senate acht Inspektoren, welche in keinem Zweige de Austern-GeschäslS bnäiastigt sind, mtt Tage de/ folgenden Mai endigende Saison zu ernen nen : diese Jnipektore sind solgende Lokalltäten^zu- Countv Anne Arundel, einer dcr Stad Lxsord. einer St. Michael, einer CriSfield, cincr Cambridge, einer dcm Count Wicomico und incr Somerset-Countv außerhalb, de Crissicidcr Bezirk. Wcnnimmcr in liffement entstehen, welche hinreichende Wichtigkeit nöthige Ausgaben sür sichere Zuführung de vcrhaste len UeberlrelerS zu bestreite genölhi lt ist, welchen falls ihm bei Vorlegung gehöriger Beleg- nur seine thatsächlichen wcr^ii.^ua^ eldstrafc ist dem die auszuzahlen, sollte. Salair von achthundert Dollars: er besitz Bcsugniß, zustcllen. wclcher daSGcld zum Uniformen . für die Mitglieder genannier Polizei zu verausgaben d i allen dieses Slaales oder wegen Vergehen -legen welche aus der Zeit vor dem Erlasse dieses Gesetzes land, wie solche im Januar ILU2 angenommen ward. varlton Sliafer, Ches-Slerk des Unterhauses. W <. PurneU, SS. Kapitel. kte, während welker Passagier vierhunder und siebentes .'lapilel nach welchem e nicht länger sür eine Cisenbahngesell schast gestaltet sein soU.Paija<,lcr-WagaonS mit Lesen zu heizen, hiermit bis zum ersten Februar achtzehnhun 2. Abschnitt. Und eS wird des Weiteren verfügt, daß diese Akte vom Tage ihrer Annahme an in Krast tritt. Wir bescheinige davorstehende eine ge angcommccn Äktc ist. Ehef UnlcrhauscS. Geuihwtßt c V?crcu"a 7!pril"lS!Z. Allgemeine Staats Gesetze. Vine Llkte zum Widerrufe und zur Wiederannabme de At>schn> 1 le^d rc^^ Ischnitl. Sei es versügt von der Gesetzge bung von Aiarvland, daß Abschnitt drei dc^Arilke^ bung von Maryland in der Januarsitzung achtzehnhun derllindneanzig festgesetzt, hiermit widerrufen Drei wenn innerhalb des Staates, aber außerhalb de? lZouiitvs oder der Zladl. in welcher da Grunbei genthliin oder ein Theil desselben M.^aner- irgend einem Richter des .Preisgerichtes liir den reis, in dem der VewiUiger ist, oder einem Richter de, Waisengerichte für da Lounty, m dem Richter de WaisengerichteS besagter Stadl. Vierten?, irgend einem Friedensrichter für das Cvuntu oder die Stadt, wo der bewillige! zur dcr Anerkennung ist, wenn der ossiziclle Charakter de Friedensrichter von dem Clerk sc Kreis- oder u periorgerichte unter seinem ossizielle -icgel beschei nigt wird." . „k S. Abschnitt. —Und es wird verfugt, daß diese Akte am Tage ihrer Annahme in rast treten soll. Wir bescheinigen hiermit, daß Vorstehendes eine ge treue Adschrist einer Akte der Gesetzgebung von Atarv lano ist, wie sie in der Ivi)2er Januar--ltzunz ange nommen wurde. W. . ur,rl>. Telretär deS Senats. s<>r>o Si,aer. Lhef-Slerk des DelegatenhauseS. Gebilligt vom Gouverneur am v. Februar Iv 2. NS. apitel. Sine Akte zum Widerrus de S 2. Abschnitts 2.. Artikels des Codex der öffentlichen allgemeinen Gesetze, betitelt ..Verbrechen und -trafen," Unter titel .böswillige Zerstörung von Eigenthum," uiZd zum Wicdcrcrlaß desselben mit Am' Gesetzgebung versügt, daß ders2. Abschnitt des 2.. Artikels des Codex der össenllichen aUgemeincn M setze, Titel „Verbrechen und Slrasen," Untertitel ..bös willige Zerstörung von Cigenthum." hicruilt nder rusen und wiedererlassca wird, sodaß er, wie gr, . 52! Abschnitt. Irgend eine Person, welche absicht lich der böcwilüg ei Wohnkau, Außen-Gebäudc Lcheune. WaarenhauS, Vagerhaus, Fabrik, ZlrbeitSwcrkftatte, GerichtSgcvaudc, Schul hau, irchc. Mühic b-schädigl oder zerstört oder einen Baum lortnimmt und fortträgt oder einen Baum um haut oder einen Weinstock, etzling, Vuscki, Wurzel, Flucht oderGctraide zerstör Klailer liolz oder Hopsensiangtn, soll, wcnn übcrsührl, eine Vergeben schuldig erkannt werden und nach Erhebung einer Anklage Seiten einer Grandsuru und nach Echuldigbefindung nach dem Crmessen de Gerichte m dem .iuchlhausc diese Staates sür icbt weniger, als ein Jahr, und nicht mehr, als drei Jahrc, oder in der Besserungsanstalt nicht über drei Jahre oder in dem ladt- öder Countv-GcsSngniß cht ber ein internir odcr zur.Zahlung cincr Gcldslraie von b> I vl) Dollars verurtheilt werden oder sowohl in Geld strase genommen, als auch mir Gesangniß, wie vorher erwähnt, destrast werden. . .. . . . 2. Abschnitt. Uns sei c weiter verfugt, daß diese Alte mit dem Tage ihrer Annahme in Kraft lre'.en sll. Wir bescheinigen hiermit, daß Vorstehende eine ge treue Abschrift einer in der 18i>2er Januar-Sitzung angenolnmenen Akte der Marhländer Gesetzgebung lst. vaeltoi, Sliaser. Shes-Clerk de Unterhauses! W. . PurneU, Sekrelär de Senat?^ 42. Kapitel. Sine Nkle zur Hiniusügung von zwei weiteren Ab schnitten zum Artikel nebenundzwaniig de Codex der öjjenttichcn allgemeinen Gesetze von Maryland, Tiiel „Verbrcchcn'und strascn," Untertitel „Vor spiegelung salscher Thatsachen," bezeichn? als Ab schnitt „vierunbachtzig -V" und Abschnitt „vierund achtzig v," bezüglich Betrügereien nd Vorsplege lunz salscher Thatsachen Hotelbesitzern gegenübcr. I. Abschnitt C wird verfüg von veri"csctz gebilnq von Maruiand daß zwei wcilere Abschnitte, die alö..vierundachni, und..vicrunbachtzig ..Vorspiegelung salscher Thatsachen. hinzugefügt wer den. den, Artikel vierundachtziz jolgen und, wie solgt, betragen oder zu bcschwindclo, durch falsche oder be trügerische Angaben oder durch falsche Vorzeigung von t^pa^fli^en,^ veruilbeilt werden odcr einen Teimin von nicht viehr, als drei Monaten im Gesängniß verbrin gen, odcr Beides je nach der Diskretion des GerichtS- bescheinigcn Vorstehende als eine richtige Ab nen Akte der Gesetzgebung. W < PnrncU. Genehmigl von dem 54. Kapitel. Verfahre,l/Prozex, als IVU. Abschnitt > liinzu zufllgen. 1. Abschnitt. CS wird von der Marvländer Gesetzgebung versügt. daß der folgende Abschnitt zu ant,, Slmfer, Ehef - Clerk des Unterhause-! !i . PurneU, Genehmigt von dem Gouverneur l. Kapitel, r e annehmen darf. ">er Weise erlang werde kann, 2. Ad schnitt.—Un d es wirdfernerver fü daß diese Akte vom Tage ihrer Annahme an in Wir bescheinige hiermit, daß Vorstehende eine kor rekte Abschrift einer von der Mailänder Gejetzge bulig in der Januar-Sitzung von li) 2 passirtcn Akte tsl. SV v>. PurneU, Genehmigt vom i Kapitel. „TcslamcniS-Gesctz." Untcrlilel ..Testamente. I. Adschnitt. C wird von dcr Maruiändcr Gc sctzg:bug versagt, daß der drci!>nScr:7.dzwölsrc Ab- UA. . Aenehmiztdo Sduvernkur am 7. ApÄ 4vv2> Allgemeine Staats Gesetze. . Kapitel. ie N zum Widerrus de IS. Abschnitt des ?>. Nikel des Codex der öffentliche allgemeine Gesetze, Titel ..Licenz,- Untenitel.CommissionS händlir <rn>ir,). und zum Widerrus und Wie dererlaß mit Amendements de Abschnitts be- Anikels, wie im 420. Kapitel der Alte von Marliland' verfügt. daß Abschnitt ? Artikels de Codex der öffentliche allgemeine Gesetze, Titel Liceuzen," Untertitel „CommisionSbändler" lelce>), hiermit widerrusen und daß der 1. Ab schnitt besagten Artikel, wie im 420. Kapilel der Akle vo I amendirt, biermit widerrusca und mit ii 4. Kapill. SineAN zum Widerrus de einhundertundvlerund wanzigste Abschnitte de rinimdachtiigsten Ar tikel de CodexeS der öffentliche allgemeinen Gesetze. 2. Sand, und zum Medererlaß desselben mit Amendement. I.Abschnitt. ES wird von der Marvländer Ge setzgebung versügl, daß dereinhunderlundvicrundzwan jigiie Abschnitt des cinundachlzigste Artikel de Ko dexes öffentlichen Jahre mit dem SchatzmcVstcr abzurechnen und an den selben alle Gcldiummen, welche sie halten, ailsuttah sion von 2S Prozent de ausgezahlten Vellage bcwil 2. Abschnitt. lind e wird rcesügt. daß diese Akte vom ihrer soll, Chcs"! > ° "e?Untcri, äuscZ! . . PurneU. Sekretär de? LenatS. Genehmigt vom Gouverneur am 7. Avril IVV2. SZ7. Kapitel. Sin Akte zur Hinzusügung eine? öffentlichen allgemeinen Gesetze. Titel Korpora tionen, Unteititel ..Versicherungsdepaltement,' als einhundertunddreiundvierzigslen Artikel. I. Abschnitt. LZ wird von der Mariiländcr Gesetzgebung verfügt, daß ein weiterer Abschnitt zu dem dreiundzwanzigsten Artikel de Codex der öffentli chen allgemeinen Gesetze, Titel „Corporationen," Un tertitel ..VerstcherungSdepartement." hznzugesügt und als einl?linde ilunddrc^undv icrz i g fl? r Adschnitl bekrnn^ Wir bescheinigen hiermit, baß Vorstehende eine ge treue Abschrift einer Akte der Gesetzgebung von Mary land ist, wie solche im Januar Id2 angenommen Cles Clerk de UnlerhaujeZ; !> PurucU. Telrelärdes ScnalS. oiene.i,ngl von dem l^oul'-incur tili. apittl. ine Akte ,m Widerruf nd zur Neuannabme mit Amendements des Abschnittes l> be Attikcl 52 Marvland, Tiiel ..Friedensrichter," Untcriilel ..Civil-Jurisdiklion.' 1. Abschnll. LS wird versügt von der meinen von Marvland, Titel Friedensrichter,- llniciiilcl ..Civil wi^crrincn Ä b's "n Die Jurisdiktion der Friedens richter erstreckt sich aus Fälle. in denen Administratoren dürscn/ . . 2. Abschnitt. Und e wird serner verfügt, daß soll. b^icrmi.^ baß eine varlton Shafee. Chcs-Clcrk be DclcgaicnhauscS! B> G. Purncll, Genehmigt von dem Gouverneur Chcs-Clcrk des DclegalcnhauscSi W. t. Purncll, Genehmigt von dem Gouverncur am . Kapitel. TIM Korporationen," als Abschnitt (M . I.Absch n i t I. E wird von der Mailänder t^c angenommeaen Zilie der Marvlänbcr ist! Chcs-Clcrk des Unterhauses! !W. w. PurneU, Genrhuiizt von dem Gouverneur SZ. apitci. ment, sodaß sie, wie folg. lauten: „I. Abschnitt. Tie Lehöide der Sountvschul- Commiision al eine und incor- Ehes-Clerk des DelegatenhauseS. . Pnrnell, Sekretür des Senats. Genehmigt von dem Gouverneur am^ 19. apltel. inc Akte Abschnitt al 31I>. Abschnitt folge soll. I. Abschnitt. E wirö von der Marvländer Gesetzgebung daß ew dem schnitt'binzugesügt werde: Abschnitt. Taß NiiitS in dem !jIO. und in irgend einer Weis^ Varl Tliaicr, Ches Clerk des Unterhauses; Venehwizt vs Tvuvcniiux am 2Z. iL?. Allgemeine Staats Gesetze. s?l. Kapitel. desselben mit Amendement. 1. Ads ch it. E wird von dcr Atarvländcr daß zweiunddreißig zusalien, und in FaUe'nicht nothwendig sür ihn sein, ihre Rachlaß zu verivallen, sodaß er Z 7. Kapilel. Artikel des Codcx der öffenllichen aUgcmcincn Gesetze. Titel .Anwälte vor dem Gesetz und An zchnlen ArttkelS dcr öffenllichen allgemeinen Gesetze, Titel „Anwällc vor dem Gesetz und Anwällc in dcr Thai," hicrmil widerrusen und inil Amedc uienl wiedererlasjeit wird, so daß er, wie folgt, lau tet: und ach Rachweil. tieffs iclncr Rechlschasfenheil und seines aUgcmcincn da besagte b^r aulorisirl, eiue beständige PrüsungSlehörbe zu ernen nen, doch soll kein Milglicd besagler Behörde für län ger, als e> Jahr ernannl werde. Graduirle de? b's chnii Und eS wird derfügt, daß diese Alle von. Tage ihrer Annahme an in rast lrelen soll. "' st le d i ge wurde Zliaier, Ches-Clcrk de? DelegalenhauseS i W. M. Purnell. Genehmigl .'°n dem Gouscrneur 44?. Kapitel. Vine Akte zum Widerrus zur Mcdcrannahnic Ches-Clcrk de DelegatenhauseS. Genehmigt von cm VKZ. Kapilel. I. n it E<> wird verfügt ron dcr Gesetz gebung von Maruland, daß Abschnitt zweiundvierzig dc Arlikel? ciniinb.wanzig de C>-dcr der osscimichen varlton Shafer, Ches-Llerk de DelegatenhauseS! !w PurneU, Sekretär de Senate. Genehmigt von dem ouverneur^ unter den Gese/en diese TlaaleS incor widerrusen. A b schnitt. Uns e^ wird verfügt, daß diese angenommene Alle der Marulander Gesetzgebung ist? ÜS . PurneU, 4NV. Kapitel. Chef-Clerk des Untcrhause! W PurneU. SknrhmlZt vou dcm Gouverneur nm^ Allgemeine Staats Gesetze. der öffentlichen allgemeinen Gesetze? Titel und .Betriebsstörung von E^sen 2. Abschnitt. Und es wird de Weiteren er sügt, daß diese Akte mit Sem Tage ihrer Annahme in tritt. menen Akte der illiaryländer Gesetzgebung? W. vt. Puriicll. Zekretär des Senates! varlto Tftasrr. Cbes-Llerk des TelcgatenhauseS. Genehmigt von dem IS, apitcl. Gesetze, betitelt..Lorporalionen, Untertitel..Turn >ke^ d Pagier-^a^^ Ab schein Alle Ti^rnpi^- setzt loerdcn sollen, imd soll diejcr Artikel und diese Akte - U de S rd verfügt, Pur>iell.' Genehmigt von dem apitel !m Widcliprilch steht." 2. Abschnitt.—Und eS wird verfügt, dah diese Gesetz vom Tage seiner Annahme an in Ärast treten soll. li, dß? rst h d ar,-,!ncn>u.cntn .1.1. dci iil, tZhrf tZlerk de Unterhauses. Genehmigt durch dn Gouverncur am öl. Marz IBU2. 527 Kapitel. men aewii!er autwärliger Sorporaiionen ancro- schn t. von der^arh^inder Prozent aus'den Gesammtbetraa ihrer?iuo-l!mnah odc"scstgejlellt werden, wie Tie in diesem Gesetze Röhre^e^lu^^.° Ge^Us^ lme^ e> Ving ihrer Leitung im Verhältniß sichte wenn irgend 2" s'b s "tV'— de? Weitere ver fügt. daß diese Akte mit dem Tag ihrer Annahme i Air- Geietzgeduii, ist. EelretSr de! Senats; Sbes-Älerk de Unterhauses. Seoehmizt vom Souvcnicur am SV. Mirj IVVS. Allgemeine Staats Gesetze. zo7pitll Eine AN un Widerruf de Abschnitte de Ar- Gesetze. Titel Miiik und zur Reuannahme deS sliben mit AmendenientS. 1. Abschnitt. C wird verfügt von der Gesetz ebunz von Marvland. aß dschnitt de Artitel wie Abschnitt' vorausgesetzt, achtzig Personen beträg?."'Der erwählle Haupimann soll daraufhin dem General-Adjulanien das Lrigtnal- weiches von den Mitgliedern unter üder die von dem Sekrelär und dem Vorsitzenden in gebührender Weise bescheinigt, zusen neu, aus Grund dieses Artikel organisirt in kclnerWclle al Tl>eil derMarvlander 2. Abschnitt. Und e wird versügl. daß diese Akle i tzg g ' varlton TNaler, Chcs-Clerk des Telegatenhause! W V PurneU, Senehm.gt von dem Gouverneur 42t solgen iind als Al>lchilte 42t , 424 ~ 124 I>, 424 I! und 42 bezeichnet wer ten sollen lind sich aus dic Jdenlifizirung von Ge- I. Abschnitt. CS wiro von dcr Gesetzgebung von Maryland verfügt, daß Attikel sicbenunvzmanzig demselben amcnbirt wcrdcn soll, welche aus Abschnitt 424 solgen und resptklive als 424 >, 424, 424,', 424 11, 424 r nd 424 ? bezeichnet werde solle, sich aus die von GewohnhettSverbre- Daß i^i^dc^m einer jeden so dorlhin gesandle Person soweil sie aus dem Prolokoll der GeriHlSHöse diese SiaaicS oder Phoiographie'n solcher so proiokollirler Personen hin 424 . Daß zu dem im Abschnitt z dieser Akle er wähnlen.Zwecke der SlaalSanwal des CounluS^ode^ anwalt erlangt we be kann, liefern soll. 424 >. Daß die hier angeordnete Registrirunq nicht bekannt gegeben Y?erden soll, in welcher die Person wegen eines Verbrechens fest ge halten wird, eiaen diesbezüglichen Befehl erläßl, und dieser Besehl soll mit dem Siegel des GerichlShoscS d u ! Rcgistiirung oder eine solche andeie Melhode einzu sühlen, welch Sirästinge flenau beschreibl. 424:. Daß eine Cople dcr Beschreibung und dcr und odcl^P^'g^aphie'll ?ur'die Prolokoil riing seiner Verbrecher und zur rirserung solcher Beschreibungen an die Be hörden iv'cher anderen Llaalcn gemacht h>tt, weiche in der Januar-sitzunz von li 2 an genviuiiie wlildt. ?S B Purnell, Genehmig, von de, Gouvcrn^r^ ltt l/ Abschnitt dc funstcn Artikel? dcS Codex der öffentli che allgemeine Gesetze. Titel „Appellationen und Einwendungen. Unlerlitel „Appellationen in Crimi nal-Fällen, hiermit widerrufen und mit Amendements ov'cr sou der berechtigt sein, unter Bürgschast zu verbleiben, uns in anderen soll^dk^ tie?e"Adlchnst einer in der Januar-Sitzung angenommtnen Akte dcr Gesetzgebung ist. W. z. Purnell, Sekretär des Senats; valtn Slafer, Thes-Clerk de Unterhauses. Tom Gouverneur am S. April IU2 genehmigt. Zt. Kapllel. Eine Hintiifügung eines weiteren Zlblchnit -I.Ä?schni tt. CS wird von der MartzlZnderGe setzgebung versüg. daß der solgende Abschr.il zum Artikel des llobex der oftenlttchcn dem von ins bern von CabS oder Chef-Clerk de Delegalenhaufes: W u. PurneU, Genehmig voa dem vid r' d rl > dsi b Gefttze'und um Wiedererlasie desselben itt Amea l. A d sch l.-SS dc^Ge^etzgedu^g^von ""Gesetzgebung von Marhland angenommenen Akte ist. - Pnrneu, Sekretär de SenalS: ttarlio Shs-Slert de lloerbau!e. Keichmigt v Sooirrneur a 7. pnl Ibv2. Allgemeine Staatß,Gcsetze. apitel Zst?. Sine tte zum Widerrus und zur Neuannabme mit Amendement de Abschnitt I de ArlikrlS sünfur.e vierzig de iäodex der öffentlichen allgemeinen Gesetze, Titel ..Gatte und j>ra ' Adschnitl Sei e rersiig^ von " tet: genommen sei, so daß er, wie s g , .Abschnitt I. Da Grund- und persönliche S übergeht, nach dem chutzrechtamcndement gullig ici^ diger, die jedoch ihre Änsprüche innct ialb von diet Labien nach Erwerb des LigeiilhumS durch die Gallin 2. A b sch n itt.—U d e ird v ers >1 >, rul undeinunddreißig solgcn und als Abschnitt z>i,el A d i I^.— Es <^ei^V^cd> an.knouimencn Äkl! dci Ches-Clerk de Unterhauses. i 7. apitN Viiie kte iim Widerrufe de Abschnitte l'."! de den beiden 'anzegebenen Be dingungen einen i'esehi zur Zahlung. Tiansseilrunz oder Ueberlieseriing eines solchen EilrageS, legales. Vermächtnisses oder AnNinle- Adjchllst einer'in der Januar - itzunz angenommenen Akte der Uttarylänbcr Gesetzgebung ist. " W. . PurucU. 4. Kapitel. Sine li, zur Regulirung de Verfahren bei Prs e Grausamkeit gegen Tmcrk. lüng aller Fälle in L'ezug aus Grau samkeit gegen Thiere und Geldstrase und Gesängniß in Gerichtes zu überweise ober für daSseidc unter Bürgschal zu stellen. 2. Abschn i t t. Und e wird weiter versügl, dag, von Vallimore" auSgcahlt wird? joll für den Fall, daß keine ander GeseUschasl ähn bevor er mit der Prozei,irng beginnt, solcher Partei ihr liliecht zu einem Prozeß vor dein Gencht-?- " .. W. <. PurneU, tnehmigl von dem Gouverneur t4S. Kapitel. in AN zur Hinzufügung eines neuen Abschnitte zum Sodex der össenllichen allgcmcincn Gesetze. Artikel sieben und zwanzig. Ittel and Gesetzgebung versügt, da Folgende hiermit de Üodex de: öffenllichen allgemeinen Gesetze, Arlikel sie den u^^zw^ll^g,^^ eine Anleihe von Gc?d ode, bei Ueberlührung in betrügerischer Weise erlangte Geld .d-r Ligcntbum zurück zu erstatten und soll zu einer'"elbstrase oon Nicht mehr, al zweitausend Dollar veruilheilt wer den, oder soll in dem Gesängmß de -der ber werden! angegeben, jt nach TlStrelion oZ Gerichtshofes. . . 2. Abschn it t. Und eZ hiermit verfüg, dcr lani.ari>tzung Id. in P„r„ell. Sekretär de ZenatS, 44 Kapitel. benagle' Nachläu in Ucbeitlnmmiiiiing ut Antheil an demselben besitzen, da? Aller vo, einundzwanz, Jahren erreicht baden, sobald derl> alt oder der Vater eine solchen Kindes oder solcher Ki .0-, seine Peliilon an das besagle Wailca^icht^inrrnt.,, walter zu gestatten, dem besagten inde oder ir.vel-i den Antheil oder Theil oder irgend einen Theil dem selben, zu dem sie^ oder ?olchen.^ah?ung^seill. 2. Abschnitt. Und es wird verfügt, daß dies icuid.. W. . Vrell. Thef-Elrrk des Unlerhause. >m 7. Npril IKVZ genehmigt v°l Goui cinciu.