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» -' Rachen. —- ,«»—— — —— -»—— ,Lokales.w -8- » v- .V MW Sau Antonio, 11. Februar. Das neue Schulgefetz widertuft das Kapitel 3 Titel 8 der re vidirten Statuten, die auf die öffent lichen kSchulen Bezug haben, die inkor poritten Städte und Ortschachn urs genommeu, welche die Kortrole über - diesFreifchylen übernommen haben. Sektion l. Die conftitutiotsellen Be stimmungen foll als Theil des Schul gese es angesehen werden. ektion 1, Artikel 7. Es foll die! gflicht der Legcslatur »sein, öffentliche chuleu u etablfren und Vorkehrungen ’ ne en. «. . . · ! -; ektienz Artikel 7. Alle Fonds« Lüuderelen und anderes Eigent um,f - »zwe! ves uvor zum Unterhalt der rekal «wa eifeite e« twurde, jede zweilef Hex-time der-Es ahnlandbewilligun « fett-»die Hälfte der öffentlichen Domäne, ·« Wen dkn dsfentljchen Schulfond Ost zum wi unten Unterhalt derselbenzuI Sektion ö, Artikel r. ein Viertel ver Gewerbefteuer, eine Kopffteuer von Il, von jedem männlichen Einwohner im» Alter von 21 bis 60 Jahren sollen fürj die Schulen bestimmt fein; ferner foll« eine Ad valoremvSteuey jedoch 20« Ceuts am.8100 Eigenthum nicht über steigend, erhoben werden, die hinre-icht, die Schulen nicht weniger wie 6 Monate iim Jahre offen zu halten. Die Legis- . latur soll Schuldiftrikte einrichten undi mag durch Spezialgefetzgebung in fol-» chen Distrikten eine weitere jährliche Adj , Jalorem Steuer- zum Unterhalt der» · Schulen oder zum Bau von Schul-; häufern erheben lassen; vorausgesetzt,« daß zwei Drittel der Steuerzahler für eine solche Steuer, die jedoch 20 Cents « uicgeiiberfehreiten darf, stimmen. - . s .ktion 4, Artikel 7-. Die Bedin gungen für den Verkan der Schulkin » — dereienfollen von der Legislatur vor gefchrieben werden. Der Comptroller · legt den Erlös in Ver. Staaten, Staats-» oder Couuth - Bands an und der Staat ist 'r die Anlage verantwortlich. ( , ektion Z, Artikel 7. Das Kapital aller Bonds, Fonds und Landverkäufe — soll «den.permanenten Schulfond aus , - machen. Die Ziner des Kapitals und » die auferlegten Steuern werden zum Z-» - .«"Unterhalt,der Schulen verwandt. Keins Theil des Geldes darf für anderez Zwecke oder für Sektenf«chulen aus-( gegeben wadete — Sektron 6,-A«rt«ike,l 7. Die den ver-» - fchledeuenCountreg filr Schulzwecke de-! Minien Ländereien oerhteiben densel j Jsbett Eritis-haben das Recht darüber zu enz - — » ; Zettion 7,’Ariikel 7. Für weåße und sz ; Wieåkånder werden separate chulen « er . - « - » - vektion 8, Artikel 7. Der Gouver-« » , -neur,s Comptroller und Staatsfekretär H diiden den Er ehungsrath. . Sektion 2. ie nach Sektion 3 Ar t j« likei 7 fii die Schalen bestimmten Gel « des-nnd teuern machen den verfüg-« , baten Schulfond aus und werden jähr lich im Verhältniss zur Schulbevölkerung · « an die Countieg vertheilt. , Sektton Z. In den Schulen darf kein « ; Religionsnnterricht Weilt werden und OHSektenfchuley und ulen in welchen «- direkt oder indirekt-irgend eine Religion zed · wird, haben keinen Antheil am " Zenk- Bei-der Vertheilung der « » lgelder werden weiße und farbige WHMOH estellt. . en Z. eKinder, ohne Rück » , ficht auf Farbe, im Alter von 8-—16 Jahren habenAnspruch auf die Wohi thaten·des; Schaffende-. - Sektion S. Das Schuljahr beginnt amx September und endigt am 31. , Mel-en Jahres. « ,. . « a7. Die weißen und farbigen - Kinder werden in fedaraten Schulen I- nntekxichtet. Gemischte Schulen erhal ten teure UniMdung. s« ; Sektion s. Farbige Kinder sind alle nett gemischtern Blut, bis zur dritten »- Generation von Negern abstammend. — - HSektion 9. « Alle Vermächtnisse an «»n»len-mäsfeti an den Countyrichter, ; Bruder an die Schulttusteeg ge « ererben I ,-.;«» »Hu 10. Oe entliche Schulensind Tage in der o e, zwanzig Tage , ni« » at und jeden ag nicht weniger , Mk Stunden offen. Settion Il. Der vorgenannte Erzie , ,Yugsrath hält seine Sitzunzen in der nts udtstadt ab. Der ouverneur rit dentex-officio. , um 12. Bei jeder Staatswahl toin auf zwei Jahre mit einem Jahres «-’«- « than 82500 ein Supetintendent ---' der-« d entlichen Erziehung gewählt. Dexfe e kann einen «Clerk anstellen, der 81200 per Jahr bezieht. Settton 13. Der Superintendent fie t auf die Ausführung des Schul e edeg und besorgt alle Schulgeschäfte. re ehetdet alle Streitfragen zwischen Sch ehörden und Lehrer-n und seine « Entscheidung kann nur von der Erzie hungödehörde umgestoßen werden. Sektion 14. Der Superiatendent hat alle Bureaupapiere ec. geordnet aufzu bewahren. »sp. n - M- la Sektipn lä. Der Superintendent soll X Wen Führung und Verwaltung Schulen mit den County- und - SWmtem denen der Schuldisttikte näsemeinden in Verbindun etzen us zeigsnsiegulationen und n rni W qigssexy die bindend sind j ektion 16. Nach Schluß dieser Le sMatur soll er 15,000 Copien efezes drucken lassen und Gottheilem , Sektion 17. Er soll solche Berichte Z ordent, wie sie im Interesse der ten geboten sind. Sektion 18. Einen Monat vor jeder keqelmäßigen Le islaturitzung nnd 10 Tage vor einer xtrases ion soll er dem Gouveweur einen eingehenden Bericht ziiserdie Schulen im Staate einteichen.» " ·Sektion 19. Der Gouverneur legt den Bericht der Legislatur vor. Seinen 20. Zur Vertheilung an die " qsegigwhry Schulbehörden oc. werden 1100 Eppien dieses Berichts gedruckt. ; - Msssn 21. Der Staqtgsuperintem - dontjst ex- ossieio Sekretiit der Staats - exzieäungäbebmk » .,» Sckti91122. Die Staatserziehnngss behörde hat am oder vor dein lö. Juli jeden Jahres den verfügbaren Schul fond zu vertheilen. Sektion 23·. Der Suberintendent er hält Vergütung für Drucksachen, Bü cher, Schreibntensilien ec. Sektiou 24. Der Comptroller hat für den verfügbaren Schulfond ein s pezielles Conto zn führen und hat durch einen Warrant für ein County oder eine Stadt auf den Schatzmeister zu ziehen. Sektion 25. Vor jeder regelmäßigen Legislatursitzung hat der Comptroller’ Ieine Aufstellung zu machen, wie viel I der verfügbare Schnlfond für die näch sten zwei Jahre betragen wird. . Sektion 26. Der Schatzmeister hat» Jalle dem Schnlfond gehörige Gelder: Tentgegenziznehmen und als Spezial : Deposits zu halten. » E Sektion 27. Er soll 30 Tage vor je , der regelmäßigen und 10 Tage vor jeder Spezial-Sitzung der Legislatur dem Gouverneur eine Aufstellung über den permanenten und verfügbaren Schul fond machen. s Sektion 2ö· Er darf den Schultond für keine anderen Zwecke verwenden. Sektion 29. Die Cursum-Commis ; sioners Court hat mindestens einen Mo- « Lnat vor dem ersten Montag im Julij 11884 das Counth in numerirte Schul- » idistrikte einzutheilen; diese Distriktei können später nur unter Einwilligungz !einer Majorität der Stimmgeber ver-: ändert werden« ; Sekti01130. Diese Distrikte sollen so i bequem wie möglich für die Schulbevöl- ! kerung eingerichtet werden; es»müsseni die Grenzen derselben genau angegeben i sein; jeder District erhält eine, Nummer i »und diese Nummer wird an der Thüri oder oberhalb derselben eines jeden! T Schulhauses angebracht. ! I Sektion 31. Zehn oder mehr steuer-! Tzahlende Bürger können die County-! Court um eine Wahl zur Auferlegungf einer Schulsteuer für den Unterhalt der ; Schulen oder den Bau von Schulhäu- z sem, petitioniren und das Gericht ord-; net darauf an 1., den Tag der Wahl, .2.,"die Stimmpläxze und 3·, den Ve-; J trag der zu erhebenden Steuer, dieselbe ; darf jedoch 20 Cents am 8100 werthi Eigenthum nicht übersteigen. Der She-«. riff hat diese Wahl durch 3 Notizen die drei Wochen vorher in dem Distrikt aus- » gehängt werden, anzukündigem H Sektion 32. Die Counth-Commissäre s ernennen einen Wahlvorsiheu Maus stimmt »für Schulsteuer« oder «gegen» Schnlsteuer«. «« l Sektion 33. Alle steuerzahlendem Bürgersind stimmberechtigt und zweit Drittel Stimmen entscheiden die Wahl. ? Sektion 34, Ein Eid genügt, um am ; Wahlplotz einen Bürger-, dessen Stimm re t angezweifelt wird, stimmen zu a en. Sektion 35. Stimmplätze bleiben von 10 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmit tags geöffnet. « Sektion 36, Die Schultrustees wer den in den Distrikten am ersten Sam stag im August jeden Jahres unter Auf cht von drei von den County-Kommif ären ernannten Personen abgehalten. Alle, die für Staats- und Contrib beamte stimmen dürfen, können auch hier stimmen. Trustees müssen lesen Und schreiben kdulleti. Sektion 37. Die Trustees sind die «,osfizielle mit allen Machtvollkommen hetten ausgestattete Behörde der Schul distriktr. — Sektjon 38. Jn einem County, das sichsür Schulzwecke selbst besteuert, kön nen, nachdem eine solche Steuer zwei Jahre lang erhoben wurde, 20 steuer zahlende Bürger eine Wahl verlan en Lile Aufhebung, Erhöhung oder er mmderung der Steuer. Sektion 39. Die,County- Commis sioners sollen bei der Steuerauxlage für Countyzwecke auch jedem Ditrikt die Steuer zuschreiben, die er sigfür Schul zwecke selbst-auferlegt hat- iese Steuer ·rd vorn Assessor zugeschlagen, vom Kollektor eingezogåen und von diesem dem Staatsschatzm ister übermacht, der sie wie alle «die..anderen Schulgelder aus-Ia lt. ' Se ·on 40. Der Schulcensus wird von den Distrikt-Trusteez" aufgenommen und am ersten Montag im Juni jeden Jahres dem Countyrichter eingereicht. ehterer macht am erien Montag im Juli die Zusammen tellung für das County und schickt sie dem Staatssuperk intendenten ein. « Sektion 41. Kinder im schulpflich ttgen Alter, die auf der Countygrenze wohnen« können der Schulgemeinde eines benachbarten Counties zugetheilt werden. .« Sektion 42. Der Countyrichter kann ein Kind von einem Distrikt einem- an deren,« oder einer anderen Gemeinde zutheilen; geschieht dies nach Verthei lung des Schulgeides so geht das Pro Rata ür das Kind mit. Se tion 43. Der Countyrichter hat . unter der Leitung des Superintenden teti die Aussicht über die Countyschulen; er hat unter Anderm die Kontrakte zwi schen Trustees und Lehrer zu genehmi gen, Bücher zu vertheilen ec. . Sektion 44. Als so constituirter Schulbeamter th er 81000 Bürgschaft zultellttb , - ». . .. . Senron 49. zur Verwertung-us Schulgeldes erhält der Richter folgende Kommission: von 8500 oder weniger 825; von 8500—s1000 850 und für jedes weitere 81000 810 und außerdem erhält er KMJ dieser Kommission für S reibmaterialien, Postporto ec. ektionsi46. Er hat denlv seinem County zukommenden und im Connty erhabenen Schnlfond zu vertheilen. Sektion 47 schreibt vor, in welcher Weise diese Gelder entgegenzunehtnen kurz-zu vertheilen sind. ektion 48. Die Applikanten für Lehrerstellen mit en vom Friedensrichter ihres Precinkts e nCertifikat für ihren guten und moralischen Karakter bei bringen. Apptikanten für den dritten Grad werden in Orthographie, Lesen, Schrei ben, Rechnen, Geographie und eng lische Grammatik geprüft. « . Applikanten für· den weiten Grad werden außerdem m Au satz und Ge schichte der Ver. Staaten geprüft. Und Applitanten des ersten Grabes haben außerdem ein Examen in den Elementarzweigen der Algebru, in Geo metrie, Naturwissenschaft, Schuldisci plin und Lehrmethoden abzulegen. s Die Prüfung geschieht in englischer Sprache und muß der Applikant der selben dnrchaus mächtig fein, wenn er angestellt werden will· Der Prüfungsbericht muß beschworen sein, woran die Empfehlung der Au stellung des Lehrers in irgend einem Distrilt erfolgt. Das Certifikai kanns in einem County vom Richter Von Jahrj zu Jahr erneuert werden. Das Ceriifikat kann zuriickgezogen werden wegen schlechter Ausführung oder Jmmoralitiit des Lehrers, doch muß ihm geflatteiwerdem die gegen ihn erhobenen Anklagen zu beant worten. Die Lehrer haben den Schnlbesuch zu notiren und solche Berichte zu machen, wie sie der Superintendeni anordnet. « Sektion 49. Von der Prüfung ans geschlossen find die Lehrer der Tean Normal- nnd der Sommer Normal fchnlen. Sektio1150. Das Salair der Lehrer 1. Grabes darf 875 per Monat, 2., köp und Z. 830 per Monat nicht über «eraen. Sektion 51. Die täglichen Register .des Lehrers sind den Schulbeamten und Patrouen zugänglich. Alle monatliche oder Saisonberichte müssen vor dem Countyrichter beschworen werden. Sektion 52. Jeder Lehrer hat die Sommer Normalschule so lange wie möglich zu besuchen. — Sektion53. Die Trustees haben die Zahl der Schulen in ihren Distrikten zu bestimmen. Sektion 54. Der Kontrakt der Tru stees mit dem Lehrer muß auf 6 Mo nate lauten. Sektion 55. Jn allen Schulen soll Orthographie, englisch- Lesen, Schrei ben, Rechnen, englische Grammatik, moderne Geographic, Aussatz und alles Das gelehrt werden, was von den Trustees oder dem Superintendenten angeordnet wird. Sekiion 56. Drei Lehrer ersten Gra des sollen vom Countyrichter als Prit fungsbehörde eingesetzt werden und er halten sie von Jedem, der sich prüfen läßt Js. Lehrercertisikate sind fiir deu ganzen Staat gültig. Sektion 57. Die Trustees der Schul gemeinden haben- Controle über die Schulen auszuüben und das Recht Lehrer ans-stellen oder zu entlassen. Jn Fällen er Entlassung soll es aber den Lehrern gestattet sein, an den Countv- oder Staats - Schulsuperinten deuten zu appelliren. -Sektion»58. Die Trusteeshaben das Recht, Kinder, »die das schulfähige Alter noch nicht erreichten oder dasselbe überschritten, zu den von ihnen vor geschriebenen Bedingungen in die Schule aufzunehmen; gleichviel ob dzese Kinder ihrer Schulgemeinde angehören oder nicht. Es ist ihnen gestattet, Kin der wegen schlechtem Betragen aus der Schule zu weisen, aber« n·1r.für den lau enden Termin. - ektion 59. Countyrichter, Trusteesf und sonstige Schulbeamte, mit Aus nahme der Lehrer, haben einen und sur treue Verwaltuugihres Amtes zu leisten. Sektion 60. Weiße und farbige Kin der dürfen nicht in ein und derselben Schule unterrichtet werden. Doch ha ben farbige Kinder Anspruch an den« Schulfond und die in den verschiedenem Distrikten für die Farbigen ausgesetzten Gelder des Schulfond dürfen nicht für» weiße-Kinder verwandt werden, sowies umgekehrt. Drei Trustees sollen so-? wohl für die Schulen weißer, wie sur-i biger Kinder erwählt oder ernannt wer-( den· Sind nicht arbige Kinder genug im Distrikt ur ildung einer Schule vorhanden, Po sollen die Kinder meh rerer Distrikte in einer Schule Vereinigt werden. Ein jeder solcher Distrikte Bat dann das Schulgeld für farbige Kin er pro rats- auszuzahlen. Sektion 61. Wenn ein Schuldistrikt kein Schulhaus befikh so mag der ihm kommende Anthei am Schulfond zur nichtaan eines solchen benutzt werden, wobei fo gende Bedingungen zu er füllen sind: Ein passendes Grundstück muß geschenkt und der Titel auf den je weiligen Countyrichter zu Schulzwecken ausgestellt werden. Die Bewohner des Distriktes haben eine gleiche Summe, wie die ihnen aus dem Schulsond zu kommende, zu Errichtung des Hauses zu schenken. Sektion 62. Die Trustees haben zu diesem Zwecke eine Application an den Countyrichter zu machen, der der Plan und die Kosten des Hauses und die Lifte der freiwilli en Beiträge beizufügen ist. Sektion 6 . Der Countyrichter soll, weun der Plan des Schulhauses den gesetzlichen Vorschriften entspricht eine Order auf die Hälfte des-« der Schul gemeinde zustehenden Schulfonds aus ftellen. Diese Order darf indeß erst nach Vollendung des Baus ausgezahlt werden. Sekiion 64. Die Trustees haben Contrakte für den Bau abzuschließen und denselben·zu überwachen. Sektion 65. Der Contractor hat für seine Arbeit kein Anrecht auf das Schulhaus. Diese Bedingung muß ausdrücklich in dem abgeschlossenen Con tract enthalten sein. Setion 66. Nachdem der Titel für das Grundstück ausgestellt ist, können die Gelder aus dem der Schulgemeinde zukommenden Antheil am Schulfond zum Ankan irgend welchen Schul eigenthums verwandt werden. Sekiion 67. Die Trustees haben das Recht, Eigenthum, das der Schul geineinde gehörnåu verkaufen, und den Erlös für das chulgebäude zu ver wenden. Seki·on 68. Die Trustces können ein passen es Haus für die Schule miethen. Das Miethgeld soll vom County Schatzmeister aus den der Gemeinde zu kommenden Schulgeldern ausbezahlt werden. Die Trustees haben zu diesem Zweck eine Anweisung auszustellen, die vom Couniy - Schulsuperintendenten zu genehmigen ist. Sektion 69. Das Grundstück, Schul haus oder das für die Schule gemiethete aus steht unter der Cantrolc der rustees. Sektion 70. Ein Schulbank-, das durch theilweise freiwillige Beiträge von Farbigen errichtet wurde, soll nichtohne deren Erlaubniß nlsjs Schule fiir weiße Kinder benutzt werden, nnd umgekehrt. Sektiou 71 erwähnt die Namen Von 52 Counties, die von den Bedingungen des Schulgesetzes ausgeschlossen sind. Es befinden sich darunter die Connties Bastrop, Washington, Lee nnd An dersou. Die Sektionen 72 bis 86 beziehen sich aus die Organisation der Schulen in denjenigen Connties, die eine Aus nahm-Stellung einnehmen und auf welche die Bestimmungen des Schni gesetzes keine«Anivendung finden. Sektion 87. Der Gouverneur soll so fort einen Superintendenten des öffent lichen Unterrichts ernennen. Letzterer hat so lange die Pflichten dieses Amtes zu erfüllen, bis bei der nächsten allge meinen Wahl ein Superintendent er wählt ist. Sektion 88. Die Bestimmungen die ses Gesetzes- finden keine Anwendung auf die Contrakte, die für das gegen wärtige Schnljahr, das am 31. August 1884 endet, abgeschlossen wurden, nnd eben so wenig aus die Führung der Schulen bis zu jener Zeit. Ferner be zieht sich das Gesexz nicht auf die öffent lichen Schulen in solchen Städten, die ihre eigenen Schuldistrikte bilden und dieselben coniroliren, sowie auf Schn len, die fernerhin in Stadien errichtet werden, gleichviel ob letztere corporirt sind oder nicht. - Sektion 89. Alle früheren Gesetze oder Theile derselben, welche mit dem jetzigen Gesetz nicht übereinstimmen, sind widerrusen. Sektion 90. Die Nothwendigkeit der Annahme dieses- Gesetzes erfordert die Suspendirung der konstitutiollen Re geln, nach welchen die Bill an drei ver schiedenen Tagen in beiden Häusern der Legislatur verlesen werden soll, welche Maßregel hindurch-angeordnet wird. —» Die heftigsiens rheumatischen Schmerzen sind schon häufig durch den Gebrauch des großen Schmerzenstiller, lSt. Jakobs Oel beseitigt worden« Fiinfzig Cenis die Flasche. Herr A. A. Smikker wird von seiner hierselbsi angelangten Mutter ersucht, im Braden lHotel vorzu sprechen. — Bei S. Stern, 248Commerce strasze kann ein Jeder seine Uhr nach Sonnenbeobachtung unentgeltlich ge stellt und regulirt haben. 17,9,t6M —- Blnmen, Ziersträncher, Bäume, Ansverkauf von Psirsichbäumen bei I. R u n y a n, Connnercestraße, gegenüber von 8,2,6m Paul Wagner-. U m z u g. Der Unierzeichnete hat seine Osfice ach No. 231 Houstonstraße, oberhalb Soule ös Williams’ Store, verlegt. Franz Elinendorß 7,2,i1W Feuer-Betstcherungs-Agent. U U m z u g. Meinen Kunden und dem Publikum im Allgemeinen hiermit zur Nachricht, daß ich meine Office und Werk st ätie nach Ost-Commetce-Siraße jen seits des Eifenbahnqeleifes verlegtlpabe. Telephon·— L· P. Böttler. 18,1,t1M,w1m Briesiistr. Ada Bade —- Anna Dresch — Adele Ebert — A gaußinann—Möhne»-Mary Richter-R Thciß M Wärme-: J Dommel- (6)—-Hy Be·rens——«Wm A Carl (2) Wm Carl-M Dach-—- Gerber — A D Horn Paul Daher-Alb Hanzal—Hci-mmm Honegger . W Külbinger —- Chtist Kirschbaum — S Kahn » G W Mich-Eh Meisener— Gus Mori ——U W i Null — Rob Poltel —- L W Petry — eouhard i Pilhaper —- Wm S ubber-— C Spangler-—Esd » Schmidt—J Schnei er-Wm Wursmach-—Sacj Woolfarih—Aniou Weinert — E Zimmermann. ; Ausländifche Briefe: ; Vettha Bergsee-F Bodeck—-Emma Funke-Max Gantcr — L Heiisel —- J Statuen-Noli Joseph Herinann Kroitrfch — H Maß —Paul Meyer Wilhelm Mensche-C H Richter —- C Schiller Gotihold Wautriöbcn. Zpes Carloade neuer Mal-et soeben ethalteu. Wenn man Möbel, Kochöfen, S.ieingut, Glas oder plattirte Waaren, oder irgend welches Haus geriith gebraucht, so gehe man zu P e t i t n ai u n. L e a, 25 Miliiår Plazcn Shr könn. sicheö sein, die Mauren zu den uiedrigften Preisen zu erhalten. . 27,9 - G e s a eh t wird ein Kniee Koch 1für feine Küche undin Ge schirr-was Jek in Mahnckc’s Missiousanriem V e r l a u g i wird ein Mädchen zur Verrichiung der Hausen beit. Nachzufragcn in der »Freie Presse.« Angel-vie werden bis zum 20. Februar entgegengendnunen für Verpachtung der Wirthfchnft in der Tukners halle. Der Turnverein behält sich das Recht vor, irgend welche oder alle Angel-vie zurückzu weiseu. Die Bedingungen sind einzusehen bei J. H. Schäfer, 8,2,3m Vors. des Baum-ritte Bekanntmachnng. Die Steueyahler werden hierdurch-. benach richtigt, daß der Termin für die Zahlung der Steuern für das Jahr 1883 am 29. Februar 1884 abläuft;,nach dieser Zeit bin ich gesetzlich verpflichtet, die Samng zu erzwingen. ose Cafsiano, 7,2 Zns Collektor Verar County. GDSINC MMIIMMYUU Dienstag den 26. Februar 1884, Nu Mitglieder and die von ihnen eingeführte-I auswärtigen Gäste haben Zutritt. Eintritt st,00. Auch, diese Dame gebraucht Sozodont.« »Warum glaubst Du das ?«« . »Weil sie ihre weißen Zähne Immer zeigt ?« Die schönen Priesterinnen der Mode ziehen Sozodont jedem andern Artikebxür die Zähne vor, weil nichts diese Zierde des undes so fleckenlos erhält oder- dein Athem einen so ans H genehmen Duft verleiht. FRÄGRÄNT chODONT entfernt alls; nkzangenehmen Geriiche des Atheniö, die in Folge von Catarrh, schlechten Zähnen u. s. in. entstehen. Es ist von allen nachtheiliqen und beizendcn Eigenschaften der 1 Zahn-Pasan und Pulvern, die den Esuaille zer « stören, gänzlich srei. Eine Flasche wird siir die ! Dauer von vier bis sechs Monaten ausreichen. s Bei Drognisten zu haben. 2:«.,1IInm-.j I Stiefel, i · Schuhe I und ZLTPPEZS. « Unser Schuhdcpartement ist das größte und bestassoxtirte im i Westlichen Texas. Unse; Bestreben ist, unsere Kun den zufrieden Zn stellen und jeder Zeit das Beste für den Preiszu liefern. s Y Hin-Ihr . Fc Sælxmg Alamo Plaza und Lofoyastraße, san Antonia isxsggxk «"(-«-g»z;;-1W Hast Knionjck Turn Vereins am Sonnabend den 2s. Februar in der Tut-nex- . Hallo. Musik von der MilitäkiCapellr. Masken Gkuppcn werden erscheinen. Hmnoristischc Jn tcrmezzos während des Tanzks. Nur costümirtc Personen dürer am Tanze theilnehmen. Eine beschränkteAnzahl von Nichtmitglicderu können sich durch Mitglieder einführen lassen. Nach 12 Uhr Mittags am 23. Februar werben feine Einlaßkarteu mehr verkauft. Einloßkartcn zu sl beim Comitc: A.F. Brei-nimm C. Rang-, A. Sartok, E. Kühn. WORK-Mäuschen am 26. Februar nur für Mitglieder. J » 8,2 2w D e ck e r ’ s « Veramendi Garten. tinterzeichneter erlaubt sieh dein Publikum anzuzeigen, daß er das Veraincndi - Haue rena virt nnd eine gefällige und beqneute Var ein gerichtet hat« Der Garten ist hübsch her erichtet worden und können Herren nud Faun ien an den Tischen Plap nehmen, um eIn frisches Glas Bier nnd einen schmackhaften meisz zu verzeh ren. Das Lokal ist so gelegen, das! es nament lich denen als Ruhestätte dienen kann, die in den Gerichtöhösen zu thun haben und auf Erle digung ihrer Geschäfte warten müssen. 3,8,1Mt J. S. Decker. M Wer für die herannaheudeu Feiertage oder überhaupt für sestliche Gelegenheiten, Deli katessen, feine Weine oder sonstige Getränke einzukanfen wünscht, der kann keine vortheili bringendere Gelegenheit finden, als in dem Ge schäft von H en ekm e n n E V ko» No. 221 Aiaiuo Plaza. Man ,ei versichert, daß Alles was man dort einkauft frisch und gut ist. Man braucht unr einmal die Giitc und Preise der Waaren zu erproben, um zu dem Resultat zu gelangen, auch fernerhin dort seine Eintiiufe zu machet-« 10,11,t3M mäweisek F g qfkhcn Vier-« .tisz T afselbe wird bekanntlich von Aerzteti als as blieb lichste, e:frischendstc und gesundeste Getränk» empfohlen. Paul -Magnek, Agcut für Blut-weiser Flaschenbier u. Anheufer Faßbier.. — - W.,-.—— Budwcifcr Budweiffef : Flaschen Vier Flaschen - Bier. bei « . bei · E. Abrahams· Ha-rry·.Baum8va I.. now-sent Das einzige Geschäft in ver Stadt, das eine Specialität macht ans dem Berlin-f Feinen Uhren, Diamanten u". 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