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—— H Der veränderte städtische Freibrief. Die neuen Bestimmungen und Antendements. Das Komite, welches laut Beschluß des Stadtraths vom Mayor ernannt worden war, um eine Revision, bezie hungsweise Amendirung, des stüdtischen Freibrieses vorzunehmen, hat nach mehrtägigen Sitzungen seine Arbeit de endigt und ans Grund des nachfolgen den Berichts wird der Legislatur eine entsprechende Bill vorgelegt und diese Kätperschast um Genehmigung dersel den angegangen werden. Der Bericht loutett Wir, die Unterzeichneten, Mitglieder des in Uedereinstirnknung mit einein Be schluß des Stadtrathes zum Zwecke der Revision eingesetzten Komites, um der Legislatur des Staates Texas Amende rnents und Zusätze zum Stadt-Freibrief der Stadt San Antonio zu empfehlen, haben die Ehre, hiermit als das Resul tat unserer Arbeiten ::ach einer er schöpfenden und vorsichtigen Erwägung des Gegenstandes alle solche Amende ments und Zusätze einzuderichten, welche wir für unsere wachsende Stadt für nothwendig errichteten; und ferner mäch ten wir in Anbetracht der Dringlichkeit der vorgeschlagenen Amendement-S die nnderzligliche Annahme resp. Passirnng « derselben durch die Legislqtur empfeh len; und daß-diese Amendements un Iniätelbar nach ihrer Passirung in Kraft re en Achtunggvoll unterbreitet: Ed. Steves, M. F. Cur-bett LonigBergftrom, Bürger - Komitr. FrihSchreineh ganz Degener, an Lunis Stadtrathg - Komite.« genau Eacaghaig Ray-n Dzear B ergstrom, Stadt-Anwalt Die Notwendigkeit der Abänderung unseres Freibriefeg wurde nnd wird all gemein anerkannt und zugestanden Seit der Jntorporirung der Stadt San Antoniu, welches Gesetz am 13. August 1870 genehmigt wurde, ist der Freibrief mehrere Male verändert worden und zwar ohne daß andere Sekiionem welche mit den Amendements in Widerspruch standen, « widerrusen worden waren, wodurch letztere werthlaö wurden. Dadurch entstand iin Freibrief ein Wirrwarr nnd um diesen zu klaren nnd manche Sektionen zu amendiren. usw-de das Konnte in Thlttigteit geseft.«kI-ie Arbeit ist mit Sorgfalt unternommen nnd ausgeführt worden, das Konnte hat sich bemüht, Klarheit zu schaffen nnd dein Stadtrath solche Machtdefngnisse zu ertheilen, wie es sich sür eine Stadt von der Große Sau Antoniog gebührt. Unter den wichtiaeten Punkten. mel che die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich leuttea, befand sich die Verordnung in Bezug auf die Macht des Stadtraths, die hauseigenthtimer zur Anlage von Seitenwegen zu zwingen. Nach dem jesigen Freibriefe find die Eigenthümer gezwungen, entweder den Seitenweg machen zu lassen, wenn der Stadtrath dies anokdnet, oder die Stadt läßt den Seitenweg machen und berechnet die Kosten desselben dem Eigenthümer. Weigert sich der lehtere die Zahlung zu leisten, fo wird das Eigenthum dessel ben zum öffentlichen Verkan ausgebos ten. Da diefe Art des Vorgehens na tttrlich mit großen Härten verknüpft ist, fo ist in der Amendements - Bill zum Freibrief die Bestimmung getroffen wor den, während der nächsten 5 Jahre eine jährliche Anleihe von 810,000 zu erhe ben, mit welcher Seitenwege errichtet werden sollen. Durch die Ausgabe die fer Summen filr Seitenwege werden weniger bemittelte Grundbesiper von der druckenden Nothwendigteit befreit, die Kosten der Seitenwege sofort und auf einmal zu bezahlen, und es wird ihnen die Gelegenheit geboten, ihre Verpflichtungen an die Stadt in Roten Zahlungen abzutragen. Die Stadt dagegen sichert stch zu gleicher Zeit eine ununterbrochene Reihe guter Seiten wege für die Benuhung aller Bürger. Ja der Sektion 1 des· amendirten Freibriefes befindet stch eine Bestim mung, durch welche es der Stadt verbo ten wird, irgend etwas oon den städtis fchen Ländereien zu verkaufen, welche nordlich von »der Counttäslrnrenszarm und westlich vom Sau ntonioiFlusse liegen. Auch dltrfen diese Ländereien nicht auf einen längeren Terrain als auf 10 Jahre verpachtet werden. Section 4 des bestehenden Freibriefez ist io abaeändert wurde-. dafr dek Stodtrnth die Befugniß erhält, die Stadt in so viele Wards zn theilen, als ihm geeignet erscheint, vorausgetesh daß keine Aendernng innerhalb sechs Monaten vor einer Wahl vorgenom men wird. Setiion 5 des Charters, welche sich auf die Wohl des Mavors und der an deren Midtitchen Beamten bezieht, bleibt unverändert-mit Ausnahme des Amtes des Straßen-Commissiirs. Sektion 6 bestimmt nach der Amen dirnng, daß dei der ersten Stadtratdss Wahl, welche nach der Annahme des neuen Freibriefes vorgenommen wird in den mit ungemden Zahlen bezeich neten Wards die Aldermen ftir den Termin von einem obre, und in den mit geraden Zahlen e ichneten Wart-s die Aldermen fttr den min von wei Jahren gewitdlt werden tollen. pli ter sollen dann jttdrltchWahlen abge halten werden fiir diejenigen Pildetmem deren Termin abgelauer ist, jedoch stets flir den Tekmin von zwei Jahren. Section 24, welche sich auf die Er nennung von städtitchen Beamten de zieht, dleidt unverändert, mit Aus nahme des Straßen-Commifjitrs, wel der der Liste der oom Mut-or nnd dem Stadtrathe zu ernennen-ten Beamten hinzugefügt wird. , ettion 25 bestimmt nach der Amen dmtnq, daß der Stadtratd das Recht hat, jeden itttdtifchen Beamten nach der Einreichung einer schriftlichen Anklage gegen ihn, feines Amtes zn entheben, K c — oder ihn zeitweilig zu suspendiren." Diese Sektion bezieht sich jedoch nicht aus den —Mayor, aus die Aldermen oder auf die Polizisten. Sie ermächtigt auch den Mahor, jeden stüdtischen Be amten zu suspendiren, gegen welchen Antlagen vorliegen, bis er procesfirt worden ist. Sektion 35 trifft genauere Bestim mungen für die Art und Weise der An beraumung von Wahlen, wenn durch den Tod, durch Rücktritt oder durch Ab setzung Bacanzen eingetreten sind, und zwar geschieht dies in eingebenberer Weise, als das bisher der Fall war. Diese Section des Freibriefes bestimmt, daß »der vorsiyenbe Polizei-Richter des Countys hierdurch ersucht wird, sofort eine Neuwahl anzuberaumen.« Da es solch ein Amt gar nicht giebt, so kann gegenwärtig eigentlich gar keine rechtsgtiltige Proclamation ausgegeben werden. Sektion 36 ist so abgeändert worden, um sie dem Staats-Gesetz in Bezug auf . die Absetzung von Beamten anzupassen und sie aus die Absetzung des Mayois s und der Aidermen im Fall von Verge I hen anwendbar zu machen. » ’Sektion 37 bleibt im Wesentlichen : unverändert. Sektion 38 bestimmt nach der Amen- « jdirung, daß im Falle der zeitweiligen » Abwesenheit des Mayors durch Erkran knng ec. der Stadtrath einen Alderman als Stellvertreter zu erwühlen hat, und baß der so gewählte Stellvertreter alle amtlichen Documente als ,,Stellvertre tender Mayor« unterzeichnen, und die Lriben Befugnisse haben soll, wie der -k Just-»so Sektion 39 ist nicht wesentlich verän dert worden. Nur soll an die Stelle des Wortes ,,Alderman« in Zukunft das Worth City-Councilman gesetzt werden. Sektiou 40 ordnet in der veränderten Form an, daß im Falle irgend einer Verletzung der Regeln der Geschäftsord nung dnrch irgend ein Mitglied deg Stadtrathe5, der Mayor die Befugniß bat, eine Ordnungs - Strafe in Form einer Geldbuße zu derbitngen, die jedoch genfBetrag von 825 nicht überschreiten ar Sekcion43bezieht stch auf Geldan leihen. Die Summe, welche die Stadt sermåchtigt ist, zu dorgen, ist auf 850, "000 beschränkt. Einsasay von 810, 000 per Jahr ist gemacht worden sltr die Verstellung von Seitentvegen, aber diese Summe darf nur aus fünf Jahre nach der Passirung des betreffenden Ge seieg ausgenommen werden und nach h·8"r?tm3ts irrtt« H- V . eron ee;szau1e er iyeumMMMglbosset. Nach xder Amendirung giedt sie der Stadt geb ßere Kontrole ttder die Ditcheg nnd Wasserwerke und regulirt die Kontrove welche in Zukunft abgeschlossen werden. Settion 51 verfügt tlber die Beleuch tung der Straßen und Aufstellng der s Laternenpfosten, Telegraphenvfähle ec. und giebt der Stadt Machtvollkommen heit, Telephon-, Telegraphen-, und elektrische Licht-Kompagnien zu zwin gen, die Platze der Pfähle zu verän dern, oder die Drtthie unterirdisch zu legen, wenn der Stadtrath dies für nothwendig befindet. Settion 55 regultrt und trifft Bestim mungen über die Machtbefugnisse aller Beamten, Mavor, Kollektor und Retor der ausgenommenmnd verfügt, daß alle Salz-in vor ihrer Ernennung festgestellt wer eu. --«1 tu.« -»-- . s- : . Wust-«- uu Iuge tu Itzt-s- unterm-lieu ;Forin die Bestimmungen über die Le gung der »cukb-tones« der Verord nung ttber die Seitenwege hin zu. Settion St- bleibt ungestthr dieselbe und regulirt nur die Konstruktion von Gebaulichkeiten. Seltion 77 und 107 sind ihremJ Wortlaut nach abgeändert worden, in. der Bedeutung aber dieselben geblieben. l Section 121 ist dahin amenditt wor den, daß die Gedtihren einer Jury im Palizeigericht nur noch 83- anstatt wie bisher IS, betragen. Sektion 130, welche libet die Einzie hung der Steuern handelt, ist den Be stimmungen nach augftthrlicher gewor den, sodaß der Kallektor gezwungen ist, egenauer Buch zu führen. Section 134 bestimmt, daß der Stadt anwalt allen geseklichen Angelegenhei ten der Stadt vorzustehen nnd dieselben s zu besorgen hat. " Settion 135 schreibt in ihrer jetzigen Fassung var, daß der Stadt - Clert der eigentliche Rechnungsführer der Stadt ist, wodurch »die Errichtung des Amtes eines Uuditorg mit gleichen Pflichten unmöglich ist. Das Amendement streicht daher obigen Passug aus der Sektion, sodaß der Stadtrath das gesetzliche Recht hat, einen Auditor einzusetzen. Settion 136 enthält in veränderter Form die Pflichten des Stadt-Auditors. Seltion 172 dersttgt, in dem veran derten Wortlaut, daß der Stadtrath die Machtvolttommenheit besihh alle in der ! Stadt aus Zinsen ausgeliehenen Gelder zu besteuern, obgleich die Eigenthümer« des Gelder hier nicht ansitssig sein mögen. Seltion 176 bestimmt, daß Personen welche verschiedenen Berusgarten nachs gehen, auch sttr jede Gewerbesteuer zu zahlen haben. z Settion 183 bestimmt die prompte( Kollektion der Steuern wie sie setzt exi stitt und giebt der Stadt außer der de stehenden Macht noch das Recht, in al len kompetenten Gerichtghdsen Klagen sinnt-dicken Settion 190 enthält die Bestimmun- ! gen fttr den Kollektor in Bezug auf feine i Verpflichtungen, eine Person zum i Zwecke der Kollektion von Steuern nqu Mathem Section 192, wie amendirt, bestimmt eine vollständigen Abgabe der Assesss ments. Seition 194 ift derart geändert wor den, die Verpflichtung von Personen, weiche Eigenthum bestpen oder verwal ten, zu regeln. nnd bestimmt, das Per sonen; welche Eigenthum abfchttzem der Cid abgenommen wird. Settion 201, betreffend die Erweite rnng und Gerndeiegung der Straßen, ist nicht wesentlich geändert worden. Das Amendement giebt der Stadt er weiterte Rechte zur Einreichung von Klagen in Gerichtshbfen mit komvetem ter Gerichtsbarkeit und zur Kollektion von Steuern. « Sektion 218, wie amendirt, bestimmt deutlicher, wann eine Ordinanz in Kraft treten soll. Die Bestimmungen für die Passirung und Abstimmung einer Or dinanz bleiben dieselben wie sie durch die gegenwärtige Geschäftg - Ordnung des Stadtrathez bestimmt sind, aber sobald die in den Charter ausgenommen ist, soll sie als angenommen gelten. Sektion 222, betreffend gefährliche Bauwerke, ist dahin amendirt worden daß dem Stadtrath die Macht gegeben wird, Eigenthümer, Jnhaber oder Agenten solcher Baulichkeiten anzuhal ten, dieselben zu entfernen. Section 223. Der Theil dieser Sek tion, welcher vielfach zu Streitigkeiten Anlaß gegeben, daß eine Person, wel che vom Rekorder unter Bond gestellt worden und denselben verletzt hat, mit 8500 Geld"Strafe und sechsmonatlicher Gefängnißhaft bestraft werden soll, ist gestrichen worden. Section 249, wie amendirt, setzt die Beioldung der Stadtbeamten fest. Das Gehalt des Bürgermeisters ist von 82400 auf 83600 jährlich erhöht wor den. Das Gehalt oes Retorders ist aus 81200 per Jahr festgesetzt worden und erlaubt unter keinen Umständen Spor teln. Der City Kollektor soll 81800 jährlich erhalten und solche Sportelu, als ihm-vom Stadtrathe zuerkannt wer den. Das Gehalt des City Clerks und aller anderen stildtischen Beamten soll durch den Stadtrath festgesetzt werden. Section 255 ist arme nei- nnd anmu tirt die gesetzliche Gültigkeit aller frühe ren Amendements zum Jnkotporationgs Akte vom 13. August 1870. Sie ist ans dem Grundeformnlirt worden, weil fortwährend von den verschiedenen Ge richtshdfen Zweifel erhoben wurden, obs alle früheren Amendement-z von dem Körper mit einer wirklichen Majorität pas sitt nnd ob alle nöthigen Rekordz der amendirten Sektionen gemacht wurden. Sektion 256 annullirt die zweideuti gen Sektionen 4I, 53, 58, 80, 111, läg, 128, 129, 133, 137, 232, 241 und 2 O Sektion 257 bestimmt, daß dieser Akt nnd alle früheren Amendements zum Charter als Alte fttr vollgitltig ohne weiteren Beweis anerkannt werden nnd soll davon amtliche Notiz an allen Ge richtghöfen und an allen Orten genom men werden. Diejenigen Sektionen des Charterg, welche im Port-ergehenden nicht aufge ftlhrt worden find, bleiben dieselben mit einigen wenigen Ausnahmen, wo ihnen eine deutlichere Erklärung beigegeben wurde. Jeder Former-, der für die bevorstehende Ernte, landwirthfchaftliche Geräthe anzu schaffen beabsichtigt, wird Nutzen daraus ziehen, bei T i p s ä H a a r m a n n vorznfprechen. Unsere seli binder, Henrechen nnd MähmafchL neu find unübertroffen in Güte und Wohlfeilheit der Preife. W Ellllbllllllkksl Ill. Jmpstteure und Dändler in Eisen-ZStahl-Waaren, Ackerbtm - Getön-eu Farben, Oeler Feufterglas, Seiten ic. ec. IAIN PLAZA, - sÄN ÄNTCNUL Zweig-Geschäft am Ulamo Plaza. HOLLAND —der— Ehre-Manch 207 Sommer-te - Straße, ist der einzige Händler iu«dek Stadt, der speziell nur m The-, Kaffee u. Gewürzeu handelt Alle, welche die besteu, frisch getösteten Ziff-eh den vorzügli ste- Thee und vollständig reine Gewür e zu san en wünschen, festen dies thun in der hec- nnd Sewürz-pandluug von soll-AND. , A; Heini-« Barkoom. Biekwirthfchaii und Bildnis-lon Feiae Whiskies, Liquöre, Weine, Cham passen-. s- Allezeit kellerftiiches Bier. 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Louis -------- » 8s15 Vskms Eleqcmte Pullman Palace Busset Schlaf - Wagen täglich zwischen Galveston und Kansas City und Temple und St. Louis. Freie Reclining chajr Cars zwischen Temple und San Angelv. 17,6,w1j W MNähere Jnfotmationen ertheilt JAMES s. CARX, General-Passagier- und Ticket - Agent in Galveston. -,P Internationalällbrkatllottynn D’ lü st fchqklstifenstbBahh nä) ll P k Die direkte Linie nach Mexikm viaLaredo. ) H« y. « , i » i»-.. Fahr - Pian beginnend den 1. November 1888. 4.30 Nachm. Ubfahrt. . .Stadt Mexito. ( Ankunft 9.50 Vorm. 9.50 Wka · ,, . San Luis Potosi . » 6.10 Nachm 8.10 Nachm. ,, ..... Saltillo ..... ,, 6.20 Vorm. l1.45 Nachm. ,, « . .. Monterey » .. ,, 2.40 Vorm. 8 00 Vorm. » ..... Laredo ..... » 7.10 Nachm. 5.45 Vorm 8.00 Nachm. ,, . . Sau Antonio . ,, 12.05 » ll.00 Abends. 9.40 ,, 7.10 Abends. » ..... Austin ..... » 8.15 Vorm 7.08 ,, s.00 Nachm. 2.20 Borni. Ankunft ...... Waco ...... Abfnhrt 12.40 ,, 1·30 Nachm. 7.00 Abends. 7.00 ,, ,, ... Fort Worin . . . ,, 8.15 Abends. 9.1o Vorm. 8.55 ,, » 9.00 ,, ,, ... . Dallao ..... ,, Mo » 6.cso » Mo ,, s.00 Verm· » . . Kansas City. . . » Mo » Mo ,, 6.15 Vorm. l2.05 Nachm. » . . . Texakkana . . . » 3.10 Nachm, s 50 Nachm 1.40 Nachm. Nin Abends. » .. . . Little Rock. . . . » iMo Vorm. 2.30 , 9.15, ,, 6.80 Vorm. « ....Memphis « ll.15 Nachm. 7.00 » 6.40 Botm. 7.80 , » . . . .St. Louis. . . . » 8 10 ,, 9·15 Abends. 6.80 Nachm. s 30 Nachm. » ..... Chicago ..... » 9.00 Ponti. 9.00 Borni. Züge laufen regelmäßig zwischen Sau Antonio nnd St. Louis. Züge verlassen Snn Antonio um s.45 Vorm. mit Pullman Vnsset Car ohne Wechsel bis St. Lunis via Devise-in - Züge verlassen San Antonio um s.00 Nachm« n.it Pnllman Busset Car ohne Wechsel bis St. Lonis via Jron Mounmin Bahn, und nach Kansas City via Denison ohne Wechsel. Züge verlassen San Antonio unt 12.15 Nachm. mit Pullnian Vasset Schlafwagen bis Lande inacheu Verbindung mit Durch- Schlafivagen nach Mexico via Mexiean NationaliBahn. I. S- Ilsc Etw, W. c. Ilcskf, TicketsAgent, Knmpniann Gebäude, 285 Connnercestkaßr. Ticket-Ugent, J. ä G. N. Dei-oh - Ich k« klsIsI, p. I. Etsch - General - Agent, Lands, Texas. Assistent General Passagiek sc Ticket Lgcnt. ; J. II- cALIUlTlh J. I- kopf, i General Passagier so Ticket Agent. General Manager, Palestine, Texas. i l s O Grosse P arg Ums —- i n . SwünfchenswerthenHD Wohin-Plätzen H Diese Lotg liegen eine Meile vom Alama Plazaz eine halbe Meile vorn Sunfetv Depot, zwischen deni Gouvernement-Denn und der Stadt nnd nur 2 Blockz dsllich von Mr. John Darrad’g und Beinqiiier Lockwoods Residenzen. Ein ansgefiichtes Stück Land ist in grosen Wohuplitiennusgelegt worden, jeder grenzt vorn und hinten an weiten Stimme-, ist so elegeu, das- er die Sudost- und Südbiise etdalt, inner nerhald zwei Blocke von der Hauptwa er-·nn»d Gasleituiig iind »ein der Linie der projektirten vain MilitiloDepot nach der Stadt an Militar - Avenue oder Piiie Straer laufenden »Ums- l Ton-N sinkst-c Our Lin-» ’ Diese vorzüglichen Baupläje werden von uns auf lnr e Zeit zii dem anffalleud niedrigen Preise von ABC-Mo jeder, gegen dunk, oder ein Drittel aar und der Rest auf leichte Bedin- » gangen zii 7 Pro ent Zinsen, angeboten. · Wir fordern eden herms iii Bezug auf-Lage, Nähe zur Stadt, niedeige Preise, per-selten Titel nnd wünschenswerthe Kapitalanlage, eine bessere Osferte zu iiithen. Die Titel sind me, anfechtbnr und Käufern werden «Wnkrnz1ty DeediW ausgestellt sur Diejenigen, welche büb fche Laus-case für Wohnhänser s.ielzen,.fiir Kapitalanlage iß in San Zatonio nie etwas liefferes dagewesen. Das Eigenthum ist lurzlich vermessen nnd die Grenzen find festgestellt worden. Wir erfuchen Alle, welche Orundeigenthuin zu kaufen beabsichtigen, sich diese Lois anzusehen, ehe sie anderswo laufen. Wir stellen zu diesem Zwecke Fuhrwerk zur Verfiigniig. Degen näherer Information und Einzelnheiten spreche inan nor bei G. l«. Dignowity, is,6,tiiio1 j No. l West-pausions Strafe. Hugo « Schmeltzer, » Wholesalc Chaos-as, Alamo - Plaza Händler in Staplc u. Fanev Groceries, Weine, Liquöre, Tabak nnd Cigarren, » Illeiiiige Agenten fiir die berühmten Flaschen - Biere ; von Anhenfer, Leinp und Schlin, sowie Lemp’s Faßbier. j Igenten von Bestrean für den berühmten »Poinmery Sec« Champagner. Illeinige Ageiiten flir Dupoiits Jagd- und Spreiy - Pulver. Ferner Igenten fiir die Hamburg Ameritaiiische ailet - Schissfahrt Gesellschaft. end der Nord-Deutschen Lloyd Dampfschisss Gesellschaft· E Sau Antonio s Arcmfas Paß Bahn. Mlsston «-()UTE. Keip Wagenwechsel zwischen San Antonio und .Galvefton. Nur einmaliger Wagenwechsel zwischen san Antonim Port Worts-, hell-S, Gslaesvllltz Kansas Sitz-G st. kohls. Der Sen Antonio um 10:25 Botm. verlasseude Zug hat DEOUMNO PHUK FÅRS bis nach Galoeston. Die nach Norden und Oste lallfcndm Züge haben Pol-Dass Fuss-T puts MEIZJXMU Klasse VIII-Haben ffiethfenüftzIjngfdet Reclining Chsik cm J c. s. Mast-link II. Mahom-h B. F. lockst-, Ticket A ent, Agent, Ttafsic Manaqu S. I. ö- TL . Ochs-L 216 Commeteestkafr. .................... New York City via New M Z- Texas steam shjp co. (Die Mallory Linie). Die einzige Dampferlinie zw i f ch e n - — Texas und New York. Abfahrt von Galveston jeden Mittwochl und Sonnabend Morgen. Die Dampfer dieier Linie sind weit bekannt durch ihre Schönheit, Schnellig keit nnd Bequemlichkeit und die Kajütem einrichtung ist unübektrossen. Die Fahrpreise sind bedeutend niedri ger als die der Eisenbahn, nnd ist die Kost, Bedienung und Schlafbequemlichkeit im Preise eingeschlossen. 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