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N' 6, «, 7. IZtcr Jahrgang.^ zzedlngungen: 1. yer S8 e 11 u n ti tt n 6 und Geist der Zeit" erscheint regelmäßig jeden Freitag. g. Der Subscriprions-Preis ist E i n al e u. S0 e n S, In Vorausbezahlung, oder 2 Tha lc r, falls die Zeitung nicht in Rcr halb der I sten Hälfte des Jahrs bezahlt wird. 3. Die Versendung geschieht auf Kosten der Unterschreibet-, und Briefe an die Herausgeber müßcn postfrey eingesandt werden. 4. Anzeigen werden für die üblichen Preise eingerückt mufi'eit gbcr sogleich baar vrjtthlt werden, wo man nicht auf sonstige Art in Nechnung steht. Neueste Ankunft von Sommer Waaren. i o i u n s e v 3 n e s e u n K e i n s a e N i a V, C, dem Marschaus gegenüber, zeigen dem Publi turn überhaupt ergefreust an, dap |tc je eben von den östlichen Cities ein großes und gutgewahlteS Wa.- renlager tiHalte» haben, welches aus jeder Verschiedenheit, die ge wöhnlich int Hantel vorkömmt, besteht, wovon sie nur folgend Stapel, und Fäncy-Trockenwaaren „nfuhren wollen, als: in der Sßelte gefärbtes schwarzes, blau schwarzes, olives, dunkelgrünes, bottelgrimeS, drab,, claret,* c«' fctt,* tnaulbeerfarbens und stahlgemilchtes nch. Schwarze, blauschwarze, braune drab, supperbuff und gerippte Kaßimere. Ein allgemeines Lager Sommerstoffe, wie Pore und Mexika-. Nische Mixturen, Hamilton und Blaudrills, Rcrcllcnt und Bau- guntuch, Bevartccn und Velvet Cords, Leinen Selicias, hollaif dtsches und Grastuch, stiperbraun und weißes, einfaches und ge ripptes Leinenzeug, KaßimereS und Drillings, grtini tind schwar ze Sotnmerzeuqe und Cainblettö. 550 Stücke Amerikanische, Französilche undEnglijche Kattune, von 8 bis 37i Cents die Pard. 8 Viertel, 4 Viertel und 5 Vier tel Tickings, Tischzeuge und Checks W Ballen dunkles und gebleichtes Hemdenzeug von Gi bis 25 Cents die Pard. Seidenzeuge, Laces, Fancy Dreß undTalchentücher, Cravatten und Halsbinden jeder Art. 20 Sacke besten Ouo Kaffee, Thee, Neu-0rleans und Hutzuck er, Chokolade Gewürz :c. nebst einer großenAuswahl Tischgeschirr. Geschirr und Glaswaare. Gewöhnliche Liverpooler und Porzellan Tagen, Schalen und Theegefthirr, Gläser, Flaschen, Decanters, lc. c. a w a a e u. Maldron und PaßmoreS prime Reff und GraSsenstn, Heu» «ndMistgabeln, !isen, Nagel, Glas, ic. k. 200 Fell GpanifcheS Sohlleder, Oberleder und Kalbfelle und tausenderlei Artikel unnethig anzuführen weiche alle wohlfeil ein-, gekauft worden sind, und zu solchen Preisen, als sich mit dem Druck der Zeiten vertragen, wieder verkauft werden sollen. Um Untersuchung der Maaren und Preise wird ergcbenst ge Gebeten. LandeSprodukte aller Art werden zu den üblichen Preisen an genommen. ^achricht wird hiermit ertheilt, daß, einemBefehlvom StaatS auditor zufolae, am Montag den 2«sten nächsten Oktober, an der Thür des CotirthauftS in der Stadt Canton, im Caunty Stark, nachbeschricbene Striche Schnl-Landercien zum Verkauf angetoten werden sollen nämlich Lerington Taunschip. Ranae. Tschip. Sett. Viertel. Theil d.V. Acter. Derbeßrung. 16, südwest, west i, 80 38 Act. klar 10, 19, 16, 20, 80, T, 1, t, l¥, tr Delinquenten Metier der obigen Striche wird belonderS ausgeboeen wrrden Die Bedingungen des Verkaufs sind, ein Vierteltheil des Kauf geldeS beim Kauf zu bezahlen, und ein anderes Viertclthcil davon, ohne Jntrcßcn, jährlich darnach bis das Ganze bezahlt ist. Käu- welche Bezahlungen in Vorausmachen, sind zu einem Abzug, nach dem Maaßstab von 6 Prozent per Jahr berechtigt. Zur Unterweisung von Kaufliebhabern wird ein Thcil des 9ten Abschnitts der Akte beigefügt, welche betitelt ist: "Ein Gesetz um für den Verkauf der Sektion 16, welcher von, Congreß fur den Nutzender Schulen bewilligt ist, Vorkehrung zu treffen, paßirt am 29sten Januar 1827. "Wenn aber solcher Käufer ermangelt, sogleich einen vierten Theil des Belauft eines solchen Gebots, wie vorbesagt, wiederzu zahlen, so soll besagter Caunty Auditor sogleich solchcsS tück Land wieder zum Verkauf anbieten, gerade als ob kein Gebot darauf ge wacht »orten wäre und das Gebot der Person, welche wie zuletzt tcrbefbgt ermangelte, soll nicht wieder für das nämliche oder ir Kend ein anderes Stück Land angenommen werden noch soll sol chem Steter erlaubt seyn, das Stück Land, auf wel cht* wie vorbesagt Bezahlung zu machen ermangelte, nachher durch Privathandel zu kaufen, wie hierin weiter unten verordnet jrt Daniel Gottschall, Auditor Auditors Amt, Stark Co. I von Stark Cauty Ohio. Lebensbeschreibung v o n Msrtln Wlln Nuren. lim ten fortwährenden Beschuldigungen zu begegnen, welche ge «en Martin Van Buren von seinen politischen Gegnern erhoben werden und um den teutschamerikanischen Bürgern der Veretmg ten Staaten Gelegenheit zu geben, sich einen genauen, richtige», umfaßenden Ueber'blick über die Fähigkeiten, den Charakter und dit Grundsätze diefts ausgezeichneten Staatsmannes zu verfthaf fen hat sich der Unterzeichnete entjchloße», die Lebensbeschre» bunq dt'ßelben in tentscher Sprache herauszugeben. Sie wird sich l.aupt,ächlich auf öffentliche Dokumente stützen, wird die Ansichten v-rleaen die Martin Van Buren bei wichtigen Gelegenheiten als öffentlicher Beamter äußerte, nn solche Mittheilungcn aus der Geschichte liefern, welche zur näheren Beleuchtung der politifchen Rragtit erforderlich sind. .. Das Ganze wird auf 120 Seiten inOetav erscheinen, dasBildniß von Martin Van Buren enthalten, und in einen farbigen Um schlag geheftet werden, Preis per Exemplar 50 Cents. Es wird an dix Substribentenabgeliefert werden, fobald sich emehlnreich. ende Anzahl gemeldet hat. Molttor. i n i n n a i den Sten July 1840. (CjUnt«ufchteifccr werde« in die^r Druckercyangenommev. ir Was that Dir, Tbor, Dein V aterlan d?—Daß Dir bey seines Namens Was wird von einem Arzt erfordert, wenn er Krankheiten heilen will? Die gesammten Wißenschaften, welche den Arzt fähig machen, das Heilgescbaft auszuüben, tbcUt man in vor bereitende, und in solche, weiche unmittelbar auf das F"* 3 Zeitgeschäft Bezug haben. Unter den ersten sind die Leh re vom Baue (Anatomie) und von den Verrichtungen des menschlichen Körpers (Physiologie) und der Seele (Physchologie) im gesunden Zustande die vorzüglichsten, anderer wichtigerer nicht zu gedenken. Kein Arzt kann diese entbehren, und ohne sie wird er seinen Berufttie vollkommen verstehen können. Unmittelbaren Bezug auf das Heilgeschaft aber haben folgende drei Punkte: erstlich muß der Arzt eine genaue Kenntniß des mensch- lichen Körpers im krankhaften Zustand Überhaupt und der jedes- mal zu heilenden Krankheit insbesondere haben zweitens muß er kj die Wirkungen der bei der Heilung anzuwendenden Arzneimittell genau kennen, bevor er dieselben noch anwendet und drittens muß Chemiftl)e tu Medizinische, so wie auch Färbe-Waaren und alle die dazu gehörigen Sachen, wie Glas, Mörser zc. aber nur beim Packet zu verkaufen. Er wird den Stohr und großen Keller des Herrn Doctor Andreas Rappee, am südwestlichen Eck des Marktviereckji Herrn Bauers Wirthshaus gegenüber, einneh men, und ersucht ergebenst den Besuch des Publikums. Hier wellte ich noch bemerken, daß ich für mehr denn 25 Jahren als praktischer Chemiker in Philadelphia, Pa., das Geschäft be trieben habe, und daß jetzt mein Sohn dorten, die mir von Zeit zu Zeit l'cnethigeti Sachen besorgen wird. Acrztc, Apotheker und Andere können mit Chemischen ic. so wie auch iit Homöopathischen Zubereitungen, wie allen nothigen Bü chern, in Zeutscher ».Englischer Sprache, kleinen Taschen Apothe-. ken, mit Milchzucker und allen neu erfundenen Sachen, zur Be quemlichkeit des Homöopathen, versehen werden, wenn sie person lich oder durch Briefe addreßiren C. W e se n e r. Canton, August 14. 1840 6Mtq. O^ Wicstling'ö Zeitung in ColumbuS und das Volksblatt in Cincinnati belieben Obiges 3 Mal einzurücken und ihre die Be kanntmachung enthaltenden Blätter nebst Nechnung an C. We setter einzusenden. Kaufleute und Büchsenschmiede, Scliet ixtclxcr! (7Ntr Unterschriebene hat so eben 2000 Buchsen- und Flinten -^y Laufe erhalten, welche er zu östlichcnPreisen verkaufen wird. Ein großes Aßor tment wird beständig auf Hand gehalten. Alle Auftrage werden pünktlich besorgt und die Bestellungen frachtfrei geliefert werten. W i ll i a I a, Agent für Ost-Greenviile, Start die östliche Manufaktur. ^Vro N a ch frage? itt Christian Wirth und Philip Wirth, von Kothweiler. Canton Landstuben. Land Commißieriat Hamburg, in Rheinbayern. Dieselben sind schon vor 8 Jahren nach Amerika ausgewandert, und Christian Wirth kam bis in die Näh: von Canton, Stark Co. Ohio, wo er eine ziemliche Zeitlang bey Hrn John Meyer arbeitete, welchen Platz er vor etwa 3 Jahren ver ließ. Seitdem hat man nichts mehr von ihm ausfinden können. Sein unterschriebener Schwager wünscht fehvlichst Nachricht von ihm zu erhalten, und bittet Iederman, der Nachricht über Aufent halt, Leben oder Tod besagten Chlistian Wirth'g geben kann des halb zu schreiben an e e i st ttt a tt von Miestbach. ure Mr. Fravz's tavem, Hcililchem, StatkCc. Ohio. glZ"Wechselblättcr werden ersucht, Obiges etliche Male aufzu nehmen, und unserer Gegendienste gewärtig zu seyn. N a a e Vor etlichen Jahren, reißtc Hr. Kolb mit seiner Familie sL hier durch, mit sieh in irgend einem der westlichenStaaten an ztisiedeln, mit dein Versprechen, dem Unterschriebenen lobald wie möglich Nachricht von feinem Aufenthalt zu crthcilcn da aber bis jetzt noch nichts von dentfelbett gehört, und deßen Addreßc gänzlich unbekannt ist, so finde ich ch hiermit veranlaßt öffentliche Blät ter zu benutzen, um denselben aufzufordern, seine Addreßc an mich gelangen zu laßen, indem tch ihm angenehme Nachrichten die bis her von Teutschland bei mir eingelaufen sind, mitzutheilen habe. Obiger Kolb ist aus dem Oberamt Maulbroun, Königreich Wür fenterg, und rerhcirathet mit Gottlieb Egler'6 Tochter aus Knit» lingen, aus derselben Gegend. L. F. n e tt. Nr. A. jf. NeKenvseher Botanischer Zlrzt, ist von Plain Taunschip nach Canton ge^o gen. Er wohnt jetzt in Herrn Fcgle's Briu^ aus nahe der alten Gerberey in Canton, er jedem^lufruf mit dem er ir. fernem Geschäftszweige gehert werden mag, Folge leisten wird. I. £. W. Witfchel'ö Morgen- und Abendopfer in Gcfättge». Nach der neunten vermehrten und verbeßertcn Original-Am gäbe. Für die tcutfche» Bewohner Nord^Amerika's Diestk wcrthvolie Merkchcn ist so eben erhalten worden, und wird zu 7t e n s a s E e a v e k a u s i n i e s e u e e v A K u mit ganz neuen Schriften gedruckt und vielen Stichen verziert, ist jetzt beim Einzelnen, Tntzend oder Groß zn haben in dieser n ck e e y. Merkchen, betitelt: Amerikanische Volks- Erziebung hatpin tentscher sowohl als englischer Sprache] so eben die Preß? vtrkßett, und ist nunmehr zur Ablieferung bereit. Canton, August 17. 1839. Hauöhälter können im Hartwaaren Stohr der 'x) Unterschriebenen jeden für eine, Haushaltung nothigen Ar tikel finden, wie: Gläser, Feuerzangen und Schippen. Thee-Ke ßel, Peintbleche Meßern u. Gabeln, Löffel, Lichterstöcke, Thee und Kaffec-Kannen, plattirte u. andere Kastors ic. Maßillon, Dec. s. b, v. Freytag, den Ilten September, 1841©. 1 er verstehen, die Arzneimittel, deren Wirkungen er zuvor kennen lbfchllitt 2. oCrflIc]t, die Ä?UNhsiebaude Ut gelernt hat, in Krankheiten zweckmäßig anzliwetiden. Hieranladelplna UNd Neu SDrlcfltttf, und die darin oeslNdUMel« schließt sich noch die genaue Bekanntschaft mit der Geschichte der Gewölbe ?C. zur Alls bewahr Medizin, insbesondere mit den zu verschiedenen Zeiten aufgestellten blitzt Ittlb die respektiven Schatzmeister daselbst Über verschiedenen Heilmethoden und auch für den homoeopati'ijehen! Melder 0(ufficht fuhren, NNd diese zufolae der Be A s e i n e e n a u e K e n n n i e a o a i e n e i e o e e wichtig und nothwendig, aus mehr.als Einem Grunde. Um nun IttilUNlUtg ctc|t0 v)C]Cbee Qllßit)Cllf» UNO 8 I jedem Arzt in diesem Staate und anderswo eine Gelegenheit zu geben, um sich mit Medikamenten zu versehen, woraus er sich ver» laßen kann so hat der Unterschriebene hier in diesem Platz ein (5tablißement errichtet, um Tennis «.Kelly- U Schall—Das (Aus dem Olcaiingtr Adler.) Das constittttionsmaßige Schatzamt. Schon früher gaben wir die Hanptzüge der Unter fchatzantts Bill. Hier thcilcit wir dieselbe jetzt ausfuhr sicher mit, so wie wir dieselbe in dem "Demokratischen Republikaner" von Neu Berlin finden: Die conftitutwnelle Schatzkammer. Abschnitt Verfügt, Daß in Waschington in dem nen er.ichteten Schatzkammer»Gebäude, Zimmer, Ge wölbe und jtiiicn für den Schatzmeister der Ver. Staa ten in den Stand gesetzt werden sollen, um dort die ös- «fentlichen Gelder aufzubewahren, und daß diese fokale Schatzkammer der Ver. Staaten *U ., ... cvxi, NNg der öffentlichen Gelder len. Abschnitt 3.—Verfugt, Daß in den Zollbäusern von Neu Uork und Boston, Zimmer und Gewölbe für die später dort zn ernennenden Obereinnebmer der Staats Felder eingerichtet werden, und daß jene die Zlnfsicht über jene Z'.mmer und die, in den Gewölben aufzube^ wahrenden Gelder haben, u. diePflichten, welche hierin in Bezug auf Aufbewahrung, IlustHeilung und Ueber- tragung der öffentlichen Gelder ihnen vorgeschrieben stnd, erfüllen sollen. Äbfchnilt 4.—Verfügt, Daß in Charleston nnd Et. Louis, Gel'äude und Gewölbe zu demselben Zwecke er baut, nnd daß die dort zu ernennenden Obercinnebmer dieselben Pflichten, wie die im vorigen.Abschnitt ge nannten, haben sollen. Abschnitt 5.—Verfügt, Daß der Präsident mit Ge nehmigung detf Senates, in Boston, Neu Aork, Cbar lcston'und St. Vouis, 4 Obereinnehmer auf 4 Jahre ernennen soll, welche Bürgschaft für die getreue Erfül lung ihrer Pflichten ans die Weise zu geben Haben, wie es hierin später beordert wird. Abschnitt «.--Verfngt, Daß der Schatzmeister der Ver. Staaten, der Schatzmeister der Zweig-Münze, die ZolleinneHmer und die als Einnehmer agircuden Zoll aufseher, alle Einnehmer der Landämter, und allePost meister, die von ihnen eingenommenen Staatsgelder so u i v i s i e o n e s i e z u e n u z e n o e a u s $ u I e n,—aufbewahren sollen, bis ihnen von den ?azn befugten Behörden, deren weitere Verwendung oder UeberbezaHlung anempfohlen wird. Dieselben Per sonen fcllen alle die Pflichten erfüllen, welche ihnen durch diese Akte oder durch die Verfügungen desSchatz departements auferlegt werden. Abschnitt 7 —Vcrsiigf, Daß der Schatzmeister der Ver. Staaten der Schatzmeister der Ver. Staaten Münze in Neu Orleans, und die Obereinnebmer der öffentlichen Gelder, deren Anstellung oben anbefohlen wurde, Bürgschaften von fo hohem Betrage, als derFi nanz Sekretär mit Genehmigung des Prästdenten be stimmen wird, mit solchen Sicherheiten geben sollen, als dem Schalz.niwalt genügen, und daß derFinanz-Sekre tär so oft es ihm gnt scheint, mit Einwilligung des Prä' fiten ten, diese Bürgschaften erneuern, sicherer stellen und höher anselzen könne. Abschnitt 8.—Verfügt, DaI sogleich nach Paßirung dieses Gefttzes, der Finanz-^ckretär, von allen Beam ten, die Staatsgelder in Händen haben und solche ein nehmen, sich neue und hinreichende Bürgschaf ten auf dicselbe Weise und uuter denselben Bedingnn gen ausstellen laßeu, wie in dem?ten Abschnitt vorge schrieben ist. Abschnitt 9.—Verfügt, Daß alle Collektore« nnd O bercimichiiicr der öffentlichen Gelder, tu dem Distrikte vou Columbia, so oft als sie der Sekretär der Schatz kammer oder der Oberpostmeister dazu auffordert, alle vou ihnen eingesammelten oder in ihren5änden befind lichen öffentlichen Gelder an den Ver. Staaten Schatz meister anszahlen sollen daß alle Einnehmer undEol lektoren in Philadelphia und Neu Orleans, alle in ih ren Händen befindlichen oder eingesammelten Staats gelde'r an die Schatzmeister der Münzen besagter Städ le auf dieselbe Anweisuug des Sekretärs der Schatz' kamü'er und des Oberpostmeistcrs hin, anszahlen sol len, und daß dieselben EoUcktoreu und Einnehmer in den Städten Boston, Neu N'rk, Charleston und St. Lonis auf denselben Befehl hin, dieselben Gelder an die Obereinuehmer besagter Städte in deren Geschäftslo kalen auszahle», damit jene Gelder so lange dort ver bleibe«, bis darüber auf andere Art verfügt wird und es wird besagtem Schatzkammer Sekretär und Ober pestmeister zur Pflicht gemacht, von den besagten Col lektorin und Einnehmer an allen besagten Orten, we nigstens einmal in der Woche oder um soviel öfter,als du'fe für zweckdienlich erachten follen, folche Zahlungen als sie für uothwendig halten, zn verlangen. Abschnitt 10.—Verfügt, Daß der Schatz-Sekretär die in den Hände» irgend eines Hierdurch angestellten Depositors befindlichen Gelder in die Ver. Staaten Schatzkammer, die Münzen von Philadelphia und Neu Orleans, und die Geschäfts lokale der durch dieses Ge setz coustitulrteu Depositoren auf den anderen, wie es zur Bequemlichkeit und Sicherheit des öffentlichenDien stes erforderlich ist, überkragen lönue ferner ist dem Oberpostmeister das Recht ertheilt, alle zum Postamt gehörigen Gelder jenen öffentlichen, durch dieses Gesetz constititirteii Depositoren zn übertrage», und daß jene Depositäre über alle von dem Postamt eingenommenen und für daßelbe ausgezahlten Gelder besondere Rech uungen führen sollen und der Schatz Sekretär soll das sfccttii Herz nicht höher schlägt benennen sey- 0 Recht haben, an besagte Depositäre Anweisungen zustelle», um die Staats-Gläubiger damit zu bezahlen. Abschnitt 11.—Verfügt, cher Depositoren befindlichen Gelder zur Verfügung Schatzmeisters der Ver. Staaten liegen st'llen, der denselben ans gleiche Weise, als^wenn sie sich wirklich in der Schatzkammer der Ver. Staaten befänden, ver fügen kann, und ein jeder dieser Depositäre soll an den Schatzmeister und Oberpostmeister Rechnungen der von ihnen eingenommenen und ausgegebenen Gelder sooft ablegen, als solches obige Beamten befahlen. Abschnitt 12.-Versngt, Daß der Sekretär derSchatz kammer angewiesen ist, Agenten anzustellen, die von 3cit zu Zeit die Bücher, Rechnungen ic. der durch dieses Gesetz angestellten Beamten genau und streng unter suche» sollen. Abschnitt 13.—Verfügt, Daß zur weiteren Sicherheit der öffentlichen Gelder, dieMarine Beamten 0aval ct ficers) und Vcrtnepcr (surveyor.«) befahlen haben, solche Abschnitt 18.—Verfügt, Daß bis die durch das fetz verordneten Gebäude, zum Gebrauche obiger 'm' ^Nummer ®. aus- Daß alle in den Händen sol des über als Aufseher Über die ObereinneHmer der öffentlichen Gel?er und über die Collektoreu ihrer bezüglichen Distrikte ernannt seyen, und daß ein jeder Registrator eines Landamtes alsBe aufsichtiger über den Einnehmer feines Landamtes, und daß jeder Direktor nnd Oberanfseher der Münzen, als Beaufsichtiger der Schatzmeister derselben angestellt sey en, die in jedem Vierteljahre oder öfter, wenn der Se kretär der Schatzkammer so verlangt, deren Bücher tc. genau untersuchen und einen genauen, gewißenhasten und getreuen Bericht an das Schatzkamuier Departe ment machen sollen. Abschnitt 14.—Verfügt, Daß es für den angestellten öffentlichen Beamten erlaubt sey, solche Unterbeamten anzustellen, und alle Geldkisten ic. anzuschaffen, welche sie für nöthig erachten. Daß jcbocl) alle solche Aus gaben von dem Sekretär der Schatzkammer genehmigt seyn mußcn, uitfr das die Zahl der so angestellten Unterbeamten Zehn nicht über steigen darf, und daß deren Gebalt im Durch schnitte nicht mehr als ssoo betragt. Abschnitt 15—Verfügt, Daß der Sekretär derSchatz kammer mit Rücksicht auf das öffentliche Intereße, alle in den gegenwärtigen Depositanstalten befindlichenGel der, jenen durch dieses Gesetz ernannten Beamten zur Aufbewahrung übergeben und von dort wegnehmen sol le. Abschnitt 16.—Verfügt, Daß alle Marschälle, Di striktsanwälte und alle Personen, welche Gelder an die Ver. Staaten zu an die hierdurch angestellten Personen oder an die bezahlen, welche der Sekretär der Ver. Staaten anstelle» mag. Abschnitt 17.—U nd sey es ferner verord n e t, Daß alle Beamte», welche durch dieses Gesetz mit der Aufbewahrung, Uebertragnnq und Austheilung der öffentlichen Gelder beauftragt sind, (die nämlich welche mit dem Postamte in keinerVerbindung stehen) Hiermit angewiesen sind eine genaueUebersicht zu führe» über jede empfangene Summe, die Art des Geldes in welcher dieselbe eingenommen und über eine jede Zahlung und Übertragung nnd die Art SrlCCS Iii welker diesel delbe gemacht worden und, daß wenn irgend einer der besagten Beamten oder die zum Post-Amt gehörenden, irgend eiuen Theil der öffentlichen Gelder, welche ihnen zur Aufbewahrung, Uebertragnng oder Austheilnng, oder irgend einem andern Zwecke, anvertraut werden, zn ihrem eigenen Nutzen auf irgend einen Weg ver wenden, oder dieselben in irgend einer Art von Eigen tbum oder Kaufmannsgut anlegen, oder mit oder ohne Intereßen verleihen, daß eine jede solche Handlung als eine Veruntreuung von soviel des besagte» Geldes alS auf diese Art verwendet, anlegt, gebraucht oder verlie hen wurde, angesehen und richterlich entschieden werde, und hiermit als peinliches Verbrechen erklärt sey daß irgend ein Beamter oder Agent der Ver. Staaten und alle andere Personen, welche an einer solchenHandlnng Theil nehmen oder dazu anweisen und deßen vor irgend einem kompetenten Gerichtshofe der Ver. Staaten überwiesen werden, zurEinkerkeruug für keine geringere Zeit als 0 Monate und keine längere als 5 Jahre, und :n einer mit dem veruntreuten Gelde gleichen Geldstra fe vernrtheilt werden sollen. am ten, eingerichtet sind, der Sekretär der Schatzkam mer für paßende Lokale für sie sorgen soll. Abschnitt 19.—Verfugt, Daß vom 30sten Iuny 1840 an, alle Zölle, Postgelder, Abgaben und Einkommen vom Verkaufe öffentlicher Ländereien, alle Schulden und Geldfummen, welche den Ver. Staaten zufließen oder zahlbar sind, zu einem Viertel in Hartgeld der Ver. Staaten zu bezahlen sind, daß am 30ste» Jnny 1841 die Hälfte, und am 30ftcn Jnny 1842 Drei Viertel, und endlich am SOsten Jnny 1843 alle folche Einnahmen in solchem Gelde bezahlt werden sollen. Abschnitt 20•—Verfügt, Daß alle Ver. Staate« Be amten, welche vom 30sten Jnny 1840 an, Zahlungen in anderen als gesetzlichen Geldarten machen, demCon greße und dem Präsidenten von dem Schatzsekretär an gezeigt, und die Ursache einer solchen Gesetzesverletzung bemerkt werden soll. Abschnitt 2t.—Verfügt, Daß Abschnitt 22.—Verfügt, Ge- Be- jeder öffentliche te Geldwechselungen nur gegen Gold und Silber mach en, und alle seine Zahlungen in Gold und Silber ma chen soll, und ei» jeder aegett diesen Abschnitt fehlende Beamte, soll von dem Vorsteher desDepartements dem Präsidenten angezeigt werden, der denselben nach Be finden absetzen oder in seinem Amte laßen kann. Daß i Beam-« der Schatzsekretär die Befugniß haben soll, irgend eine Verordnung in Kraft zu erhalten, oder zu erlaßen, welche inBezug auf nicht *,1 \n\n N e u e s E a i e n Canton, July 27,1840. b. V. 3 a S- 53. feste p. Verkaufvon Schul-L^ndereien in Stark Caun ty, Ohio. do. östl. j, 80 3J do. do. Marlborough Taunschip. 16, Nordwest, östl. j, 80 45 do. do. 16, do. west $, 80 3 do. do. Ninnlchillen Taunschip. i6, Nordwest, west i, 80 46 dt. (gut 16, do. est i, 08 10 do.Brun Canton Aug. 3,1840. Aug. 14, t» z. N O N S a k a u n y O i o e u k u n e a u s e e e n v o n Caunty Ohio, Iuny 19,1840. b. v. HarriSbtirg, Juli 30, 1840. 3iit. Das der Teutschen Convention gehörige W n e U k K n n u über