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tern und mit Touvin nach London, wo sie getraut wur den, und gingen nach Paris, als Ludwig der XVIII. den Thron feiner Ahnen wieder bestieg. 19. Am 16. Dezember 1793 gerischen saß Jahr seines Todes nicht genannt habe. Als die Schreckensregierung sich im Blute übersät tigt hatte, wurde sie ihrer Werkzeuge überdrüssig. Car rier wurde in den National-Convent zurückberufen, wo er sein wildes Rednertalent geltend machte, so oft eine furchtbare Maßregel in Antrag kam. Endlich erhob sich, nach dem 9. Thennidor, die allgemeine Verwiin schung gegen ihn die Anklagen waren zahllos und ent setzlich. Um gegen denjenigen die Form des Rechtes einzuhalten, der sie nie beachtet hatte, schickte der Con vent den Gens?al-Sekretär nach Nantes, welcher zwei von Carrier eigenhändig unterzeichnete Befehle „50 bis 60 Menschen ungerichtet zu gnillontiren," zurück brachte, die einzigen, die er vor seiner Abreise zu ver nichte« vergaß. Vergebens berief sich der Angeklagte vor den Schranken des Revolntions-Tribunals'auf die ihm ertheilten Befehle des Conventes, auf das gleiche Verfahren in andern Provinzen vergebens bemerkte er demselben, und leider nicht ganz mit Unrecht, daß dnrch seine Verurtheilung der Convent das Schwert ge gen sich selbst kehre. Zwei Monate dauerten die ?en genvernehmttngen, deren Inhalt das Archiv der Hölle bilden könnte Carrier wurde zum Tode verurteilt. Am 16. Dezember 1794, an jenem verhängnißvollen Tage, den Eugenie ihm als den Tag seines Todes be zeichnet Hatte, bestieg er, mit einer Stand!,aftigkeit, die von seiner frühem Feigheit nicht zu erwarten war, bis zum letzten Augenblicke seine Unschuld befeuernd, das Blutgerüst, in der Mitte einer unermeßlichen Volks menge, die sein Dasein verfluchte. Sein »öaiipt fiel un ter dem Beile. Der Scharfrichter erzählte", daß Carrier, als er auf das Brett gebunden wurde, noch die Worte stöhnte: „Der Engel von Names Jnaugurationö-Addcesse dcS Prafldente i der Vtrcinigtcn Staaten, Jamcs Polk, an die beiden Häuftr des Congresses und das Volk der Ber. «Staaten. Mitbürger! ohne irgend ein Zuthun von meiner te, bin ich durch die freie uud bereitwillige Stimme mei ner Landsleute zu dem achtbarste« und mit der größten Verantwortlichkeit verbundenen Posten derErde erwählt worden. Ich bin tief von Dankbarkeit für das auf mich gesetzte Zutrauen durchdrungen. Mit dieser Auszeich nung in einem jüngeren Alter als irgend einer meiner Vorfahrer beehrt, kann ich nicht das Mißtranen ver hehlen, mit welchem ich die Pflichten meines Amtes zu übernehmen in Bereitschaft stehe. Wenn ältere uud erfahrene Männer, welche das Amt eines Präsidenten der Ver. Staaten begleiten, sogar in der Kindheit der Republik, auf ihre Fähigkeit, die Pflich ten einer so erhabenen Stellung zn erfüllen, ein Miß trauen setzten, wie groß müssen nicht die Besorgnisse eines um so viel jüngeren und weniger eingeweihten Mannes sein, da nun unser Land von Ocean zu Ocean sich erstreckt, da unsre Nation sich so sehr an Zahl ver mehrt hat, und dazu in einer Zeit, wo eine so große Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Prinzipien und der Staatsklugheit, welche die Administration unserer Regierung charakterisiren sollten, herrscht? Wohl mögen die Kühnsten zagen, und die Weisesten beben, wenn sie Verantwortlichkeiten übernehmen, von denen der Friede uud das Wohl unseres Landes, uud, in gewisser Hinsicht, die Hoffnung und das Gluck der ganzen «teilschlichen Gesellschaft abhängt. Bei der Uebernahme so großer Verantwortlichkeiten, flehe ich inbrünstig den allmächtigen Lenker des Welt alls, in dessen Händen die Schicksale der Völker und Menschen ruhen, um Hülfe an, damit er dieses vom Himmel begünstigte Land den Nachtheilen, welche ohne seine Leitung etwa ans einer im weisen öffentlichen Staatsklugheit entivringen konnten, bewahren möchte. Mit einer festen Zuversicht, daß die Weisheit des All mächtigen mich auf dem Pfade der Pflicht, den ich zu wandten bestimmt bin, erhalten und leiten werde, stehe ich hier in der Gegenwart dieser versammelten Menge meiner Mitbürger, um auf mich die feierliche Verpflich tnng zu nehmen, nach meinen besten Kräften die Con stitution der Vereinigten 1 Tafel mit allen seinen Spießgesellen, und spot tete der Weissagung Eugenienö ..daß am 16. Dezem ber sein Haupt unter dem Henkerbeile fallen werde." Das Ungeheuer vergaß in seinem Hohne, daß der 16. Dezember in jedem Jahr erscheine, und daß Eugenie das Sei- Staaten zu bewahren, zu be schützen und zu verteidigen. Die Prinzipien, welche mich bei der Administration der Regierung leiten werden, knrz anzugeben,—dies ist nicht nur dem von allen meinen Vorfahren gegebenen Beispiele gemäß, sondern auch hauptsächlich der Gele genheit angemessen. Die Constitution, so einfach entworfen, wie sie ist,— diese Schutzwache unseres Födcrativ-Bündnisses, dieses Erzengniß des Zugeständnisses und Vergleiches,— diese große und anwachsende Familie der freien und unab hängigen Staaten mit den Banden des Friedens und der Einheit vereinigend, wird die Urkunde sein, von welcher ich geleitet werden soll. Meine erste Sorgfalt wird gerichtet sein, die Regierung im treuen Geiste dieser Urkunde zu verwal ten, und keine Gewalt anzunehmen, welche nicht aus drücklich guarantirt, oder deutlich in ihren Worten ent halten ist. Die Regierung der Ver. Staaten ist eine der übertragenen und begräuzteu Gewalten, und nur durch ein strenges Festhalten an den ausdrücklich gua raiitirteu Gewaltthate», und durch ein Entferntbleiben von der Ausübung zweifelhafter und nnanthorisirter Gewalten, haben wir die einzige sichere Garantie gegen das Wiedervorkommen jener unglücklichen Collissionen zwischen den Föderal-nnd Staats-Anlhoritäten, welche hie und da die Harmonie misers Systems gestört und die Fortdauer unserer glorreichen Union sogar bedroht haben. „Den Staaten im Besondern oder dem Volke sind die Gewalttaten aufbewahrt worden, welche denVer. St. durch die Constitution nicht Übertragen, aber auch denStaaten durch sie nicht gehemmt sind." Jeder Staat ist eine vollständige Souveränität in der Sphäre seiner aufbewahrten Gewalten. Die Regierung der Union, in der Sphäre ihrer übertragenen Anthorität handelnd, ist auch eine vollständige Sonverainität. Während die Generalregieruug die Ausübung einer ihrer nicht deut lich übertragenen Authontär meiden jjpllte, sollten die Staaten ebenfalls ^orge tragen, daß sie, bei der Erhal tung ihrer Rechte, nicht die Gränzen bei ihnen über tragenen Gewalten überschreiten. Einer der ausgezeichnetsten meiner Vorfahren legte eine verdiente Wichtigkeit darauf, die Staats-Re.qieri'iu gen in allen ihren Rechten zu unterstützen, als die pas sendste Verwaltung für unsre einheimischen Angelegen Heiken und das (Tcherste Bollwerk gegen antirepublika »ische Bestrebungen, und die General Regierung in ih. ag Abend nach der Passa.^c der 'i-vü i abgefeuert '^5r.Congrcß ist völlig damit einverstan- ^'"der oder Empfänger irgend eine S che el u N gt*» ik Teras aehörf- wird. traut. Außer dieser beiitzt sif 6 5((re thaten. Sie Übt keine gnvalüame Staaten. Sie läßt es den.i'ui^hu1u ^jeviDtuucii, uvee-p»j!^Mttroeii lich frei, ihre eigne Lage durch einen gesetzmäßigen Ge branch ihrer geistigen uud physischen Kräfte zu verbes- Sie ist eine allgemeine Beschützerin eines jedenStaa tes und aller Staaten eines jeden Menschen, welcher aufiinsermBoden lebt, mag er einheimischen oder frem den Ursprunges sein einer jeden religiösen Sekte, bei ihrer Verehrung des Allmächtigen nach den Bestimm ungen eigener ile berzcugmig einer jeden Art von Mei nung und der frcicsten Forschling einer jeden Kunst, eines ledeu Gewerbes und Geschäftes, die sich mit den Staatsgesetzen vertragen. Und wir erfreuen uns über das Gluck unv das Emporblnhen unseres Landes, wel che irr eugms|Y der Freiheit uud nicht der Gewalt sind. Dieses bewundernswürdigste und weiseste System ei ner woblgere. ellcnSelbstrcgierung unter deuMenschen, welches je von utenschltchcin Verstände entworfen ivitr de, hat sich durch ftine glückliche Wirksamkeit länger als ein halbes Iahrhnndert bvirährt, und es wird, wenn es auf der einen tseite von den Anmaßungen der Fö deral Regierung frei bleibt, und auf der andern Seite die Staaten keine ihnen nicht zustehende Gewalt ausü ben, für kommende Zeitalter, wie ich sicher hoffe uud glaube, fortbestehen, und die Segnungen bürgerlicher und religiöser Freiheit entfernten Generationen mit theilen. Um diese, jedem Patrioten so wichtige Zwecke zn er reichen, werde ich mich mit ängstlicher Besorgniß hinge bat. Es soll in Bestreben sein, zn schlitzen gegen die CrvJ-ar'Je ^llc^c ker Gefahr, für die harmonische Wirksamkeit unseres Systems, welche darin besteht, die bloße Laune der Erecutive oder der Mayoritäten in dem legislativen Departement der Regierung für die Ge walten, welche der Föderal Regierung durch die Consti tution verfaßt sind, zu siibstituirni. Nach der Theorie uiisrer Regierung entscheidet Ma jorität aber dieses Recht ist nicht ein willkührliches oder unbeschränktes. Es ist ein Recht, welches, mit Un terordnung unter die Constitntion und im Einklänge mit ifir, ausgeübt werden soll. Ein großer Zweck der Constitution war, die Mayoritäten von der Unterdrü ckung der Minoritäten oder der Beeinträchtigung ihrer Rechte abzuhalten. Minoritäten haben ein Recht, an die Constitution, als zn dent Schilde oegeu selche Un terdrückung zu appelliren. Damit die Segnungen der Freiheit, welche unsre Constitution sichert, sowohl von Minoritäten als Ma joritäten gleich genossen werden können, so ist die Ere cutive weislich mit einem besonderen Veto für dieHand lttitgen der Gesetzgebung versehen worden. Dies ist ei ne negative und eine conservative Gewalt nach ihrem Charakter. Sie hemmt bei Zeit eine eilige, unüberleg te, oder unconstitutiouellc Gesetzgebung, fordert zur Er wägnng auf, und bungt Streitfragen zwischen den le gislativen und rrefutivcu Departements an das Tri bunal des Volkes. Gleich allen andern Gewalten kann sie gemißbraucht werden. iL trd sie mit Ueberlequng und nach Ordnung ausgeübt, so wird die Constitution'selbst vor Verletzung bewahrt Ileibeu, und die Rechte aller werden erhalten und beschützt weiden. Der nnschätzbare Werth nnsrer Föderal'Union ist von Allen gesuhlt und anerkannt. Nach diesem Systeme der verdingten und verbundenen Staaten ist es unsern Bürgern erlaubt, zusammen oder einzeln, ihr eigenes Wohl ans eigenem Wege zn suchen, und die Folgen davon zeigten sich höchst vorteilhaft. Seit der Bildung der Union Hat sich die Anzahl der Staaten von 13 auf 28 vermehrt zwei davon haben in letzter Woche ihre Stellung als Glieder zur Conso deratiou erhalte». Unsre Bevölkerung ist von 3 Milli onen auf 20 gestiegen. Neue Gemeinschaften und Staa ten suchen Schutz unter ihrer A eg id e, uudSchaareu aus der alte» Welt strömen unfern Ufern zu, mit tut den Segnungen AiitHeil zu nehmen. Neben diesem wohlthä tigen Aufschwünge herrschen Friede und Glück. Befreit von den Bürden und M'tihfdivfnten desKrie ges hat sich unser Hantel und Verkehr über die Welt verbreitet. Der Geist, nicht länger beschäftigt mit der Auösiudung von Mitteln, um Projekte tes Ehrgeitzes, der Anmaßung oder Erobeittitg durchzusetzen ifcer ihnen zu widerstehen, widmet sich den wahren Interessen des Menschen, indem er seine Kräfte uud Fähigkeiten uud die Eigenschaften der Natur zum Dienste seines Nutzens entwickelt. 2a Genie ist frei, seilte Erfindungen und Entdeckungen bekannt zu inachen, und die Hand ist frei, das auszufuhren, was immer der Kopf ersinnt, wenn es nicht mit den Rechten des Mitmenschen un verträglich ist. Alle Unterschiede des Ranges und der Geburt sind abgeschafft. Alle Bürger, sowohl Einheimische als A doptive, sind zu gleichen Rechten und zu gleichem Schu tze befugt Keine Vereinigung besteht zwischen Kirche uud Staat allen Sekten mio R'l'gions,.enosienschaf ten ist vollkomme ne OJZeuiitng^frvtheit guarantirt. Die ses sind etil ige ~,e imuigett, welche uiiserm glücklichen Lande dnrch die Fooeial-Union zugesichert sind tun die selben zu verewigen, ist es unsre Pfl cht, sie n erhalten. Wer will die Gränzen fur die creßen Thaten nnsrer freien Geister und freien Hände unter dem Schutze ei ner so glorreichen Union mtVhmben Kein Serrath an der Menschheit seit der Organist rung der Gesellschaft würde der Abscheulichkeit desjeni gen gleichkommen, der seine Hand zu ihrer Zerstörung aufheben wollte. Er würfe das edelsteGebände mensch licher Weisheit niederstürzen, welches sowohl ihm, als seinen Mitmenschen Schlitz gewährt. Er würde den Fortschritt einer freien Regierung hemmen, und sein Land entweder in Anarchie oer Despotismus auflösen. Er würde die Flamme der Freiheit löschen, welche die Herzen von Millionen Glücklicher crnäi ntt und anfeu ert,juid alle Nationen der Erde zur Befolgung unseres Beispiels einladet. Sollte er sagen, daß Irrthum und Unrecht bei der Administration der Regierung begangen werden, so nidge er erwägen, daß nichts Menschliches vollkommen sein kann und daß unter keinem, vom Himmel geoffenbarten over veil Men scheu ausgemachten Regiernngsjystenie der Vernunft ein so weites und frei es Feld zur Bekämpfung des I et hums eingeräumt ist. Hat sich das Schwert der Despoten als ein besseres und sicheres Werkzeug der Regiernngsresorm erwiesen wie die erleuchtete Vernunft Erwartet er, unter den Ruinen dieser Union eine glücklichere 3uflnchisstatte für unsere sich anhäufenden Millionen zu finden, als diesel ben im» gegenwärtig haben V Jeder Freund dieses Lan des muß vor dem Geoaiikeu der Möglichkeit einer Auf lösung zurückgeben und die patriotische Gesinnung Un sre FöderabUnion muß erhalten werden sich aneig nen. Ilm sie zu erhalten, müssen die Vertrage, welche allein innre Vän in den Stand setzten, eine allgemeine Constitution für die Regierung und den Schutz so vieler Staaten und verschiedener Gemeinschaften, so mannig faltiger Gebräuche, Interessen und einheimischer Ein richtungen zu biloen,—heilig und gewissenhaft gehalten werden. Ie^er Versuch, diese Verträge zu verwirren oder zu zerstören, inoem sie die Bedingungen des Zusammen schlusses der Union sind, kann nur die verderblichsten nnd itachtheilifisteii Folgen nach sich ziehen s ist eilte Quelle tiefet Betrübniß, dafiiä' iut..w„r.„„ 1iX a8augmen sind. n tun gen können außer der Post und durch Pri mien desordert werden, ohne daß dafür dem Ver -W?K?en^-Ei nrich ?Thme der Constitution vor iio von derselben anerkannt und be- welche sie ihren beschützenden Einfluß .vnhdtft, ganz-(die Erreichung ihrer Absicht gelingen sollte, die Aufli- •die Eie Alle müssen einsehen, daß, wenn diesen sung der Union und die damit verbundene Vernichtung nnsrer Regieruitgssorm bald folgen würde. Es freut mich, glauben zu dürfen, daß zu jeder Zeit nnsres Bestehens alle Nation unter der großen Masse nnsrer Bevölkerung eine Anhänglichkeit an die Union der Staaten, welche dieselbe vor dem moralischen Ver rathe eines Jeden, der ihre ernstliche Zerstörung beab sichtigte, schützen und bewahren wird, eristirt hat und auch zu criiliren fortfahren wird. Um die Forter Haltung einer solchen Znueigung zn sichern, müssen die Verträge der Constitntion nicht nur beobachtet, sondern auch sek tiouelle Ialousieeu und Gehässigkeiten ausgegeben wer den und Alle sollten bedenken, daß sie Glieder dersel ben politischen Familie sind, und eine gemeinschaftliche Bestimmung bähen. Um die Anhänglichkeit unseres Volkes an die Union zu steigern, müssen ittisrc Gesetze gerecht sein. Irgend jede Maaßregel, welche Monopole oder besondere Inte ressen von Sektionen oder Classen zn begünstigen sucht, muß zum Nachtheile der Interessen der Übrigen Bürger wirken, uud darum abgeschafft werdm. Wenn die Vor» träge der Constitution beobachtet, wenn sektiouclle Ia lousieeu und Gehäßigkeiten aufgegeben werden, wenn milre Gesetze gerecht sind, und die Regierung innerhalb den Gränzen ihrer vorgeschriebenen Gewalt genau und strenge verwaltet wird, so können wir alle Befürch tungen für die Sicherheit der Union fahren lassen. Mit diesen Ansichten der Natur, des Charakters und des Zweckes der Regierung, mit' des Werthes der Union werde ich mich beständig der Bildung jeuer Institutionen und Systeme widersetzen, welche nach ihrer Natur die selbe von ihrem gesetzlichen Zwecke zu entfernen suchen, und sie zu einem Werkzeuge von Sektionen, Classen nnd Individuen machen. Wir brauchen keine Nationalban ken, oder andere ausländische Institute, um die Regie rung angeleat, um dieselbe zu coutrollireu oder zur Op position zn stärken, nach dem Willen ihrer Urheber. Die Erfahrung hat uns gelehrt, wie nnnothwendig dieselben als Hülfsmittel essentlülicr Autoritäten, wie kraftlos dieselben für das Wohl mid wie wirksam dieselben zum Nachtheile sind. Uusere Regierung soll eine einfache nnd sparsame sein, iiud ich werde es als Pflicht betrachten, dieß dem Eon gresse anzuempfehlen und, so weit es die Erecntive an geht, wrroe ich mit allen mir zu Gebote stehenden Mit teln die strengste Oekonomie bei der Ausgabe der öffent lichen Gelder, welche sich immer mit dem allgemeinen Interesse verträgt, einschärfen. Eine National schuld ist meistens eine Institutionen europäischer Monarchic» geworl en. Man betrachtet solche in mehreren dersel ben als rine wesentlicheStiilze bestehender Regierungen. Traurigkeit ist das Loos jenes Volkes, dessen Regierung nur durch ein System, welches zeitweise großes durch die Arbeit Vieler erworbene Summen den Kisten We niger znliefert, erhalten werden kann. Ein solches System ist mit den Zwecken, wofür unsre republikanische Regierung errichtet wurde, uuvcrctnbv'ir. Unter einer weisen Verwaltung sind die Schulden, wel che in der Revolutionszeit und während des Krieges von 1812 gemacht wurden, glücklich abgetragen worden. Bei einer klugen Verwendung der Einkünfte, wenn sie nicht zn andern notwendigen Zwecleu verlangt werden, ist es keinem Zweifel unterworfen, daß die Schulden, wel che in den letzten Iahren durch Umstände verursacht wurden, bald abbezahlt sind. Ich gratnlire Ihnen, meine Mitbürger, zur Wieder Herstellung des Credited der General-Regierung der 11 niou uud mehrerer Staaten in der derselben. Erwünscht müßte es für die verschuloeten Staaten sein, wenn sie gleichfalls von ihren Verbindlichkeiten befreit wären, die zum THeil sehr unvorsichtig contrahirt wurden. Ob gleich die Regierung der Union weder tu einem gesetzli chen noch moralischen Sinn für die Schulden der ein zelneiiStaatctt verantwortlich ist und es eine Verletzung unseres Union Vertrages wäre, selbige anzunehmen, so können wir doch nicht anders, als ein tiefes Interesse dabei zu fühlen, daß die Staaten ihren Verbindlichkei ten nachkommen und ihre rechtlichen Schulden zu einer möglichst frühen Periode abbezahlen daß sie Dieses tlunt werden, so frühe als möglich ist, ohne daß sie je doch ihre Staatsbürger zn schwer belasten, liegt keinem Zweifel unterwerfen. Das gesunde, moralische und eh renhafte Gefühl des Volkes der verschuldeten Staaken kann nicht in Frage gestellt werden und es ist erfreulich vou ihrer Seite, die Gesinnung wahrzunehmen, bei zu rückkehrendem Vermögen, nach einer Epoche beispiello ser Geschästsverwirrnngen, alle gerechten Forderungen abzubezahlen und sich tit irgend eine vernünftige Maß regel zu fügen, welche zur Erreichung besagten Zweckes geeignet ist. Eine der Schwierigkeiten, welcher wir bei der prakti schen Verwaltung der Regierung begegneten, besteht in der Gleichstellung unserer Revenuen, Gesetze und der Erhebung der nbringen Taren zur Kostenbestreitung der Regierung. Der allgemeinen Ansicht, daß nicht mehr Geld collectirt werden sollte, als die Bedürfnisse einer ökonomischen Regierung erfordern, scheinen alle Partei en beizupflichten aber so scheint keine materielle Mei nungsverschiedenheit über den Punkt zu herrschen, daß der Regierung das Recht nicht zustehe, einen Tbeil des Landes oder eine Klasse von Bürgern, oder einen Ge s.Iä'tszweig zum wesentlichen Nutzen eines anderen zn besteuern. „Gerechtigkeit und gesunde Staatsklugheit verbietet es der General- Regierung einen Industrie zweig znni Schaden eines andern zn begünstigen, oder einen Theil unseres gemeinsamen Vaterlandes auf Ko sten eines andern zu bevortheileu." Ich habe daher meinen Mitbürgern erklärt, daß es nach meinem UrtHeil die Pflicht der General-Regiermig ist, gerechten und billigen Schutz allen den großen Inte ressen der ganzen Union, dem Landban nnd den Mann fakturen, dein Handwerkerstand, Handel und Schiff fahrt gleichmäßig angedeihen zn lassen, so weit es sich durch die Revenue- Gesetze nub alle andere Mittel im Bereiche der Gewalt, schicklicher Weife bewerkstelligen läßt. „Ich habe zugleich meine Meinung erklärt, daß ich zn Gunsten eines Revenue-Tariffs bin,.nnd daß, in Gleichstellung der Einzelnheitcn eines solchen Tariffs, ich solcher mäßigen nnd wehlnuterschiedenen Zollabgabe beistimmte, welche den nöthigen Betraa der Revenue erzielten und zu derselben Zeit einen billigen, gelegent lichen Schätz unserer heimathltduut Industrie gewähr ten, und daß ich mich einem Tariff widersetzte, der blos zu besonderer Beschutzung und nicht der Revenuen we gen, festgesetzt wurde." Die llcbcrtragititg der Macht, „Taren, Zoll, Abga be», Auslagen und Acciseit zu legen und einzusammeln" war fur die federal Regierung höchst uethweudn, wel che, ohne solche Befugnis besäße, für ihre Kosteubesteei tung zu sorgen. In Ausübung dieser Gewalt bei her Auflegung vou Zollabgaben zur Unterstützung der Re gierung, sollte die e it it der Revenuen der Z w e k e s z n n n u S a e e s U n e 6 fein. Wollte man diesen Grundsatz umkeh ren, und Besch tz u it znm Zweck und die c e ii u e ii zur Nebensache gemacht werden, so würde dieses eine offenbare Ungerechtigkeit gegen alle andere, als die beschützten Interessen kun£ j&bmr^ Bei Aufle fiftfrWWr hier fo 'af ^^nm^TOnutcit, ist es zweiftlsoh fordert solche Unterscheidungen innerhalb dem e n u e ii- u u s a tz e zu machen, als wel che einen gelegentlichen Schutz unsern heimischen Inte ressen gewähren- Innerhalb den Revemtc-Bestimmmigeit liegt eine be sondere Vorsicht tit der Unterscheidungsmacht, außerhalb dieser Gräitze, ist keine rechtmäßige Ausübung der Ge walt zugestanden. Die gelegentliche Beschützung unserer heimischen Interessen, gewährt durch eine richtige Unter scheiduug in reichend bei solchen Unterscheidungen sollten alle unsere heimischen Interessen, so viel als tbitulich, gleichmäßig beschützt werden. Der größte Theil unseres Volkes be steht ans Laitdesbebauerii andere sind beschäftigt in Manufakturen, Handel, Schifffahrt und Handwerkern. Sic folgen allen ihren resp. Berufsgeschäfteu und ihre vereinten Arbeiten bilden die nationelle oder heimische Industrie. Einen Zweig dieser Industrie zum Vortheil eines an deren zu besteuern, wäre ungerecht.—Keiner dieser in teressirteu Theile kann rechtmäßig eine Bevorzugung vor den andern ansprechen, oder bereichert zu werden verlangen, während die andern dabei verarmen müßten. Alle sind gleich berechtigt zn der begünstigenden Sorg falt und dem Schutze der Regierung. BefAusübung ei ner billig denkenden Willkübr, bei Erhebung von unter schiedeneu Zollabgaben innerhalb der vorgeschriebenen Gränzen, sollte Sorge getragen werden, daß es ans eine Weise gethan werde, wodurch nicht einige wenige Rei che auf Kosten von Millionen von Arbeitern bevortheilt werden, indem man Lums Artikel oder andere Artikel von ausgezeichneter Qualität und hohem Preise am Niedrigsten tan'rt, und Lebensbedürfnisse, oder Artikel von geringer Qualität und niedrigen Preisen, welche die arme uud große Klasse unseres Volkes haben muß, am Höchsten besteuert. Die Lasten der Regierung sollten so viel als möglich gleichmäßig und nach Recht und Billigkeit unter alle Klassen unserer Bevölkerung vertheilt werden. Diese allgemeinen Ansichten, so lange über diesen Gegenstand gehegt hielt ich für angemessen, wiederholt auszusprechen. Es ist ein Gegenstand, über wichen, wie man erlaubt widerstreitende Interessen in verschiedenen Laudeotheilen und Geschäftszweigen vorherrschen, nnd ein Geist gegen seitiger Nachgiebigkeit und Vermittelung sollte bei Gleich stellnng der Detaillirnng^ines Tariffs von jedem Theil unseres weit ausgedehuteu Landes gemacht werden, als das einzige Mittel um Harmonie und tie Ergebung Al ler in die Operationen der Revenne-Gesetze zn erhalten. Unsere patriotischen Bürger in jedem Theile der Union werden sich bereitwillig ter Bezahlung solcher Taren un terwerfen, welche zur Unterhaltung der Regierung nö thig sind, ob im Frieden oder im Kriege, wenn diesel ben so erhoben werden, daß die Lasten möglich gleich unter sie vertheilt sind. Die Republik Teras Hat ihren Wunsch bekamt ge macht, iii unsere Union zu kommen, einen Tbeil unserer Confederation zn bilden nnd sich mit uns der Segnung en der Freiheit zu erfreuen, welche durch unsere Consti tution garaiittrt mid gesichert ist. Teras war ein Theil unseres Landes— wurde uuweise ait eine fremde Macht abgetreten,—ist nun unabhängig uud besitzt ein unzwei felhaftes Recht, Über einen Theil oder über ior ganzes Territorium zu verfugen und seine Sonverainität als ein separirter, unabhängiger Staat, mit der uufri zeit zu verschmelzen. Ich beglückwünsche mein Land, daß durch eine Akte des letztheriget, Congresses der Ver. Staaten dieZiistim muug von eeifeii dieser Regierung zu einer Wiederver einigung gegeben wurde und es bleibt den zwei Lä.ideni nur noch übrig sich über die Bedingungen zu verständi gen und einen für Beide gleich wichtigen Gegenstand schließlich zu entscheiden. Ich betrachte die Frage des Anschlusses als aus schließlich nur die Ver. Staaten und Teras angehend. Sie sind unabhängige Mächte und befugt zu coutrahi reu und fremde Mächte haben kein Recht, sich darin zn mischen oder Einwendungen gegen die Wiedervereinig nng zu machen. Fremde Mächte scheinen nicht recht den wahren Charakter unserer Regierung würdigen zu wol leit. Unsere Union ist ein» Confederation von nnabhängi gen Staaten, deren Staatsweisheit die Erhaltung des Friedens nmer sich selbst und mit der U'iklt ist. Seilte Glänzen zu erweitern, heißt die Herrschaft des Friedens über weitere Territorien und zunehmende Millionen auszudehnen. Tie Welt hat von dem militärischen Ehr geiz iii unserer Regierung nichts zu furchten. Wahrend die oberste Magistratspersou und der volkothümliche Zweig des Congresses durch das Stimmrecht solcher Millionen für kurze Termine gewählt sind, welche in deren eigene Personen alle Lasten und Leiden eines Krieges selbst tragen müssen, so kann unsere Rcgimmg nichts anders als friedlich gesinnt sein. Fremde Mächte sollten daher den Anschluß von Teras au die Ver. St. nicht als den Kampfeiner Nation betrachten, um ihre Herrschaft zu erweitern zu suchen durch Waffen uudGe waltthätigkeit, sondern als die friedliche Erwerbung ei lies ihr einst gehörenden Territoriums, bei Hinznfügnng eines andern Gliedes zu unserer Consideration mit der Zustimmung jenes Gliedes wodurch sie die Gele genheit zil einem Krieg vermieden und für sich neue und mehr und mehr anwachsende Märkte für ihre Produkte eröffnen. Für Teras ist eincWicdcrverciiiignug darum nöthig, denn der starke, schützende Arm unserer Regierung wird dann über es ausgedehnt sein und die zahlreichen Quel len seines ergiebigen Bodens und zeugungsreichen Kli mas würde schnell eröffnet werden, während die Sich erheit von Neu Orleans und unserer ganzen sudwestli chen Grenze gegen feindliche Einfälle, sowie die Interes sen der ganzen Union gedeckt wären. In den frühern Perioden unserer Eristenz als eine Nation, Herrschte bei einigen die Meinung, daß unser System von consöderirten Staaten nicht mit glücklichem Erfolg über ein ansgedeHntesTerritorinm openren kön ne, und ernstliche Einwendungen wurden zu verschiede neu Zeiten gemacht. Die Einwendungen wurden mit Strenge vorgebracht, als wir Louisiana erlangten die Erfahrung aber hat bewiesen, daß sie nicht wohl gegrüu det waren. Die Rechte vou zahlreichen Indianer-Stämmen auf große Landstriche sind erloschen und neue Staaten wurden in die Union aufgenommen neue Territorien wurden geschaffen und unsere Gerichtsbarkeit und Ge setze Über sie ausgedehnt. Mit der Zunahme unserer Bevölkerung wurde die Union fester in sich verbunden nnd stark gemacht da unsere Grenzen erweitert wurden und unsere landwirtschaftliche Bevölkerung sich über eine große Fläche ausgedehnt hat, so Hat unser Födera tiv-Systeiu neue Stärke und Sicherheit erlangt. Es möchte wohl eher ein Gegenstand des Zweifels fein, ob das System nicht einer größeren Gefahr des Umsturzes ausgesetzt wäre, weil» mifcre gegenwärtige Bevölkerung in die verhältnismäßig beschränkten Grän zen der ursprünglichen dreizehn Staaten umgräuzt wäre, als es jetzt ist, da sie über ein mehr ausgedehntes Land sparsam angesiedelt ist. Es wird zuverläßig angenom men, daß unser System, mit Sicherheit bis zu den äu-' ßersten Enden unserer Territorial-Greuzeu ausgedehnt werden darf und daß, während es ausgedehnt werden soll, die Baude unserer Union anstatt geschwächt, nur noch mehr gestärkt werden wird. Niemand kann die Gefahr für uusere Sicherheit und künftigen Frieden übersehen, wenn Teras als ein utt' abhängiger Staat verbleibt, oder ein Alliirter oder m* abhangiger Staat von irgend einer stärkern fremden Macht, als er selbst ist, wird. Gibt es einen unter un# jern Bürgern, der nicht einen beständigen Frieden mit Teras, anstatt etwaigen Krieg, welche so oft zwischen wür^^9ßWf!t i:aU'^aatCn „v/1, /u,c"' entspinnen, vorziehen bcr md)t gern, anstatt Gränzhiiidernissen, welche, im Falle freien Handel und ^an^el mit Teras, anstatt hohe Zolle aus unsere Pro ditkte UUD Manufakturen, welche in seine Jhäfttt oder über die Landgräuze gebracht werden, vorziehen würde? Gibt es einen, der nicht freien Verkehr mit seinen as sich nicht au die Union anschlösse, eintreten würden vorziehen wollte Was immer Gutes oder Uebels an de« ortlichen Institutionen vouTeras ist, wird ihm selbst verbleiben, ob an die Ver. wenig Verantwortlichkeit dafür, als einer für den dern seither für dessen lokale Iiistitioneit hatte, banden sich blos zu gewissen spezifizirten Zwecken. selbe Grundsatz, nach welchen sie sich weigern würden, mit Teras seiner lokalen Institutionen wegen in eine be ständige Union zu treten, hätte auch unsere abhalten können, die gegenwärtige Union zu bilden. dem ich keine genügende Einwendung gegen die Maßre gel wahrnehmen kann, 'aber viele Grunde für ihre An nähme, welche als Lebensfrage für denFrieden, dieSich erheit und die Wohlfahrt beider Länder dastehen, werde ich, nach dem Haupt-Prinzig, welches die Basis unserer Constitution formirte und deren Annahme bewirkte, und nicht tu einem engherzigen Geist sektionelleuRegiernngs verfahrens, mich bestreben, vermittelst aller konstitutio nellen, ehrbaren und angemessenen Mittel, den ausge druckten Willen des Volkes und der Regierung der Ver. Staaten, durch den Wiederanfchluß von Teras an die Union in der möglichst frühesten Periode zu vollstrecken. In keinem geringem Grade werde ich es für meine Pflicht halten, mit allen constitmioiiellen Mitteln daö Recht der Ver. Staaten an jenen Theil unseres Terri toriums geltend zu machen nttd zu erhalten, welches jenseits der Felsengebirge liegt. Unser Recht auf das Land von Oregon ist "klar und über jede Frage erha ben'' und bereits bereitet sich mifer Volk vor, das Recht noch sicherer zu machen, indem sie mit ihren Weibern mit» Kindern dahin ziehen, um es zu besetzen. Nur acht« »ig Jahre her war unsere Bevölkerung noch im Westen bis au den Rucken der Alleghany Gebirge vorgedrungen. Innerhalb dieser Periode innerhalb'der Lebenszeit von einigen meiner Zuhörer, möchte ich sagen,— hat un# ser Volk, zu vielen Millionen angeschwollen, das ostli che Thal von Mtssisippt angefüllt, ist abentheuerlicher« weise den Missouri hinauf bis zu seinen Quellen vorge drungen und bereits daran, die Segnungen einer Selbst Regierung tu Thälern zu gründen, aus wellten die Ströme nach dem stillen Ozean fließen. Die Welt staunt die friedlichen Triumphe der Iiioustrie unserer Emu grauten an, uns liegt die Pflicht ob, dieselben gleichmä ßig ZN beschützen, wo immer sie sich auf unserm Boden aufhalten mögen. Die Herrschaft unserer Gesetze und die Wohlthateu unserer republikanischen Institutionen sollten über dieselben tu den fernen Regionen, welche sie für ihre Heimath auswählt haben,' ausgedehnt wer den. Die zunehmende Leichtigkeit des Verkehl 6 wird die Staaten, deren Formirung in jenem Theile unseres Territoriums nicht lange mehr dauern kann, ohne be [ondere Schwierigkeiten innerhalb der Sphere unserer föderativen Union bringen in der Zwischenzeit sollte je de durch Traktate oder durch Uebtreuikuuft stipulirte Verpflichtung heilig gehalten werden. Bei der Verwaltung unserer auswärtigen Angelegen heiten, wird es mein Augenmerk sein, sorgfältigdieRech te anderer Nationen beachten, während unsere eige nen eilt Gegenstand meiner beständigen Wachsamkeit sein werten. Gleiche und pünktliche Gerechtigkeit sollte allen unseren Verkehr mit fremden Ländern charakteri siren. Alle Allianzen, welche die Wohlfahrt und die Eh« rc oder irgend ein Nationaliuteresse, aufs Spiel setzen könnten, sollten vermieden werden toch soll keine Gele genheit verloren gehen, um günstige Einverständnisse mit fremden Regierungen zu unterhalten, durch welche unsc rc Sclnfffahrt und Handel ausgedehnt werden und der Ueberfluß von Produkten unseres ergiebigen Bodens, als aucii die Manufakturen unserer geschickten Künstler einen guten Markt uud ihre Muhe lohnende Preise in fremden Ländern finden können. Indem ich Sorge trage, daß alle Gesetze pflichtgetren ausgeführt, soll auch eine treue Pflichterfüllung von len öffentlichen Beamten ausgewirkt werden. chen Beamten hauptsächlich, welche mit der Einsamm lung und Auszahlung der öffentlichen Revenue beauf tragt sind,wird prompte und strenge Rechenschaft gefor dert werden. Irgend ein strafbarer Kassenrest und Nachlässigkeit von deren Seite, Rechnung über die ihnen anvertrauten Gelder abzulegen, nach der sc, welche das Gesetz vorschreibt, wird Washington, März 4, 1845. Am vorigen Donnerstag übersandte Vereinigten Staaten dem Senat eine Botschaft, ra'thschlagnng gemacht, welche tit einem äusserst Bür- Ter- Staaten angeschlossen nicht. Irgend einer der gegenwärtigen Staaten hat oder eben so an sie ver Der- Vorväter In al- Von sol- Zeit und Wei- in jedem mit der Amtsentlassung bestraft werden. Obgleich, in unserem Lande, die oberste Magistrats person fast aus Notwendigkeit durch eine bungen ihrer Meinungen und UrtHeile haben, uud Rechte Aller, Anspruch aufAchtung Falle Partei wählt werden muß, und für ihre Grundsätze uud Maß regeln verpflichtet steht, so sollte sie doch in ihren amtli chen Verrichtungen nicht als Präsident blos einesTheils, sondern als des Volkes der ganzen Ver. Staaten han- delu. Während er die Gesetze mit einer unparteiische» Hand ausübt, keinem besonder« Verantwortlichkeit ans weicht, nnd getreulich in dem erckiiftvcii Departement der Regierung die Grundsätze und Staatsklugheit, derer die ihn wählten, befolgt, sollte er nicht vergessen, daß die unserer Mitbürger, ivelche mit ihm verschiedener Meinung waren, ein Recht zu freier und voller ge- Ausü die und Berücksichtigung Haben. Indem ich vertrauungsvoll auf die Hülfe und tt Mitwirkung der beigeordneten Departemente bei Leitung unserer öffentlichen Angelegenheiten vertraue, trete ich die Ausführung der Hoheit Pflichten au, welche mir von dem Volke übertragen wurden, und flehe noch einmal das höchste Wesen an, welches über unser geliebtes Land, vou seiner Kindheit an, bis zur gegenwärtigen Stunde, gewacht und dasselbe beschützt Hat, daß es Sei ne wohlgefälligen Segnungen auf uns fortsetzen möge, damit wir ein gedeihendes und gliicflidjeö Volk zu sein fortfahren. (Phil. Dem, derPrässdent her Bezug auf die Oregon Frage, worin er fagt, "daß die Unterhandlungen noch immer gepflogen werden," und fugt hinzu "Bedeutende Fortschritte sind in der schaftlichen Geist zwischen den zwei Regierungen ge führt worden, und es ist Ursache zu der Hoffnung vor handen, daß die Unterhandlungen in kurzer Zeit Schlüsse gebracht werden." ilt Be- 1 freund zum \n\n El I I. I 1 'i. 1 Carrier Mt (fitter schwel Deficits nmäxtt fr* dem Revenue Gebiete, hält man für hin-