Newspaper Page Text
Wenden wir uns nun Schriftgclehrteny unserer Zeit zu. Philippson und Fürst? folgen in ihrer Bibelerklärung der Mei nung des ThalnIuds, gehen aber noch über den Thalmud hinaus. Sie wollen sp r a ch li ch Unter dem Worte den Neumondstag Verstanden wissen. Was aber der Erstere der genannten Connnentatoren mit wenig Worten begründet« darüber gibt uns Dr. Hofmann eine weitläufige Abhandlung. Er findet mit Philippson einen Beweis für seine Auffassung in dem Es weiß aber jeder Vibelbelesene, daß «in. sosplcher Weise gebrguchh nicht an diesem T a g e , sondern um d 1 e I e Z e It bedeuten soll, wie in —- Philippson führt noch zwei Beispiele für seine Meinung an: ( l Sam.20) und (ll«.sp Könige 4, 23). Hofmamxgber zitirt zu diesen noch (Numcri 9, (Num. 20, 1) (Hoschea 5, 7) (Amos 8, 5) (Scch. 1 , (Chr. II. (Ch1«. U. s, (Neh. 10, 34). — Unter allen den angeführten Bei spielety dik jII der That Neumondstag hepeutenAL Neigt immer das Wort ohne Beifügung eitler Zahl, und zudem in einer solchen Verbindung, die über, seine Bedeutung als Neu nwndstng keinen Zweifel übrig läßt. Jst, selbst das einfache Wort ist. in seiner Bedeutung als Nemnondstag nicht durchgreifend. Das von Dr. Hofmann angeführte Beispiel aus Hosen ist für seine Meinung ein Denn dort bedeutet unverkennbar M o n a t. Von diesen angeführten Beifpielen findet sich zudem kein-J im Pentateuch. Denn die zwei zitirten Stellen in Num. sind als Beweise gerader nichts sagend, sowie die Stelle ·in Sech. 1, 1. Wenn der Pen ta«te-uch von einem Neumonde spricht, be zeichnet ex ihn mit wie-meh Tckc Ullll oder mit (Genesis 7, 13) (daserst 8, 5) (Exodus 40, 1) ,(cbendase·lbft 49 17) , (Levtticus 23, 4) I(Num. 33, 38) Zuletzt führt Dr. Hofmann einen Beweis ! an, bei dem man mit dem Thalmud rufen möchtp JU einer dieser vorhergehenden Abhand- » lung desselben Gelehrten handelt es sich. Um den Beweis, daß die traditionelle Auf igssung des als dein Morgennach dem Feste die rich-» tige sei, entgegen der Deutung der Sec tirer, die es mitMorgen nach dem ersten Sabbath nach dem B e ginne des Pesachfestes über setzen und demgemäß von diesem an die vorgeschriebenen 50 Tage bis zum Schu buothfeste zählen. Nach der Meinung dieser Sectirer schwankt das Datum des Wochenfestes zwischen 6-——.13. Tagen, Da meint nun Dr. Hofmannsda doch — wie er bewiesen habeni will —"-—.der. sechste Tag -·im Siwan der- Gesetzgebungstag ist und als solcher schon Unter Mosche als Schubuothfest mitgefeiert worden ,« so müßten die fünfzig Tage zwischen dem Pesach- und Schubuothseste vom zweiten Tage des Festes an gezählt werden.-— Allein über die Dieuiuixg« des war man in ganz Jsrael,’denl Sectirerngegenüber-, nie im Zweifel und «die traditionelle Erklärung iftnuch sprach "lich begründet; über das-Datum des Ge setzgebungstagåabev waren· die Rabbiner selbst unter sich getheilt, die angeführ ten Beweise schweben im Reiche der Phantasie. Herr Dr. Hofmann will nun mit seinem Spinngcwebe ein Tau ver stärken. Und sehr unglücklich erinnert er an die Sectirer. Denn wenn der sechste Tag im Sitvan wirklich von jeher auch biblisch als Gesetzgebungstag gefeiert worden wäre, dann hätten die Sectirer doch auch davon wissen müssen und wäre an ihre Dentungs gar nicht zu denkens gewesen , Und endlich : am dritten ,,N cum o n ds ta g« —- cs war ja erst der zweite Neumondstag seit »dem Auszuge Jsraels ans Egypteul ; ; Mag das genaue Datum des Gefetz-’ gebungstaqs uns ewig verboIgen bleiben, wir feiernnichtsdestowenigcr das EIeigniß als mit gehobenem, fiöhlichem Herzen. Ich glaube, wenn Mosche an einem Wochenfcste in unsere iSynagogcn käme, und bemerkte, wie wii sein o , - se jt in erster Linie als feiern, es würde ihn nicht imMindesten verdrießen. Er würde denken das ist mir zwar ganz nen, aber es fient mich nni so mehr, daß meiiie Schüler nnd Folger die erste Gabe meiner Lehre höher feiern, als die Gaben ihrer Felder. Mein Geist lebt in ihnen fort. Doch dabei immer hübsch bei derWahr heit geblieben nnd nicht iibertrieben selbst in der Loyalitiitl (H) —..—O———————— Reuiglieiten Ums dem Mainzer «««sraelit.« B e rl i n. Also die rumänische Depu tirtenkannner hat in ihrer Majorität be schlossen, sich den Bestimmungen des Ber liner Vertrages zu unterwerfen, allerdings nur in der bessarabisclsen Frage. Da hob nämlich der bessarabische Deputirte Ursei hia hervor, daß die Berufung einer con stituirenden Versammlung in dieser Frage nicht nothwendig sei, man müsse sich dem Beschlusse des Congresses unterwerfen, später würde man zur Beschlußfassung über die Judeufrage eine constitnirende Versammlung einberufen müssen. Schließ lich gab derselbe in bewegten Worten sei nen Gefühlen in Bezug auf die Trennung Bessarabiens von anänien Ausdruck. Der Deputirte Miseail betont unter An der1n, daß es die Pflicht der Regierung sei, Europa zu beweisen, daß die Juden frage für Rumänien eine Lebensfrage sei. Also die Lösung der bessarabischen Frage, die Rumäuieneiuer großen und frucht baren Provinz beraubt, wird dem Beschluß der Kammer anheimgegeben, dagegen soll und muß die Judenfrage einer constitui reuden Versammlung unterbreitet werden, da diese Frage für Rumänien eine Lebens frage sei. Die Herren sollten doch endlich gelernt haben, daß Europa, an das sie appelliren, sich durch derartige Phrasen nicht länger wird täuschen lassen und wer den vielleicht zu spät einsehen, daß sie durch solches Vorgehen die Sympathien der Garantiemächte sich vollständig ver scherzen. Fragen wir aber«,, woher es kommt, daß die Rumänen gerade in Be zug auf die Judenfrage sich weniger ge fügig zeigen, als in« anderer Frage, so werden wir den Grund hiefür in der laren Behandlung dieser Frage seitens der Mächte finden. Wenn Rumänien einer seits in Rußland einen stets wohlwollen den Gönner in Jntoleranz und Jnhuma nität und andererseits bei Oesterreich an sstandslose Anerkennung seiner Autonomie findet, dann muß den Leuten der Kamm wachsen. Eswäreaber an· der Zeit, daß seitens , der CongreßzBetheiligten derselbe Eifer,;. mit dein sie d’ie««Judenfra-ge auf dein Congreß bel)and·elten·," auch jetztzur Geltung gebracht werden zur endlichen Lösung derselben.v Es ist wirklich ergötz lich-, zu sehen, welche Manöver die rumä nische Regierung erfindet," um die Sache II·) Dies gerade ist es, was wir befürchten; weshalb wir auch nicht mit der Ansicht unseres geehrten Herrn Correspondenten übereinstimmen. Die Neb. - wenigstens so lange als möglich hinzuhal ten. Denn an eine völlige Verschiebung der elben wird sie wohl im Ernste nicht denken, dafür biirgt uns die Sympathie Deutschlands, Englands-, Frankreichs und Italiens fiir diese Judenfrage. —- Der »Romannl« sagte jüngst, indem er von der Revision der Verfassung wegen der die Juden betreffenden Frage spricht, daß die i Regierung vorher eine Volkszählnng werde » vornehmen müssen, tun die fremdländischen von den im Lande geborenen Jsraeliten zu unterscheiden. Die Letzteren würden in der Lage sein, sogleich naturalisirt zu s werden, während die Andern ihre Natu- ! ralisation nach den fiir alle Fremde vor geschriebene Normen werden nachsuchen müssen. Wir wissen nicht, in welcher Be ziehung dieses Blatt zur Bukarester Re gierung steht; jedenfalls scheint uns der dort vorgeschlagene Weg der richtige zn sein, um zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Möchte die Regierung nur bei der Natnralisation keinerlei Schwierig keiten machend-H B er l· i n. Während des Gottesdiensies am Echemini Azeres in der Shuagoge an der Potsdamer Brücke verbreitete sich in der Gemeinde plötzlich die Nachricht, daß in dem Gebäude Feuer ausgebrochen sei; das Gerücht fand durch einen wahrnehm bar-en Brandgeruch Verstärkung nnd nun griff eine allgemeine Panik um sich. Alles drängte dem Ausgange zu, um sich zu retten. Mehrere auf dem Chor befindliche Damen fielen in Ohnmacht und Wein krämpfe. Erst nach einer Viertelstunde konnte die Feier fortgesetzt werden, nach dem man sich davon überzeugt hatte, daß nur blinder Lärm geschlagen worden sei. S tr e l n o (Posen). Das Versöh nungssest scheint häufig von traurigen Ungliicksfälleu begleitet zu sein und zwar in Folge des außergewöhnlich starken Bes suches der Synagvgen. Der entsetzliche Vorfall, welcher vor einigen Jahren an diesem Tage in Ostrowo sich ereignete nnd bei welchem bekanntlich viele Todte zu be klagen waren, lebt noch in unserer Er innerung, und leider sollte auch unsere Stadt diesmal ein betrübendes Schauspiel erleben. Gegen 11 Uhr, Vormittags, wo die Gemeinde bereits zahlreich versammelt war, stürzte die Decke des Gotteshause-Z ein und bedeckte die unten Befindlichen mit Schutt. Leider sind sehr viele nicht unbedeutende Verwundungen vorgekom men. Die Frauen mußten, um von der Gallerie in’s Freie zu gelangen, vermit telst Leitern, die von Außen angestellt waren, durch die Fenster steigen, da die Eingänge verschüttet waren. Die Decke bestand aus Querbalken, an denen Latten unterwärts genagelt waren. Nun hatten sich die Riegel gelöst und die Latten fielen herunter. Die Aufregung war eine unge heure. " — Aus Rheinhessen wird dem ,,Frank·furter Journal« geschrieben: Das Gesetz über den Austritt ans der Ge meinde hat für die Jsraeliten in Rhein hessen eine Lücke, welche von diesen wie eine Calamität empfunden nnd demnächst zu Verhandlungen im · Landtag führen wird. Obgleich-nämlich im Großherzog thum Hessen die« Jsraeliten nicht solche Landes-Organisation wie in Baden und Württembergbesitzen, gibt es doch auch sogenannte Kreis- oder Provi:1zial-.Jiabbi vnate, welche nur die Landgemeinden be lasten. Eine Hanptgemeinde hier in Rhein hessen hat einen »Kreisrabbiner,« dem sie z. B. 200 Mark zahlt, während die sehr zusammengeschmolzenen Landgemeinden in Folge eines Vertrages-, der vor 40 Jahren geschlossen wurde, 300 Gulden zahlen sollen, obgleich sie vorher schon überhaupt gegen die, Anstellung eines Rabbinen pro testsirten :und von der Ernennung dieses nicht das Geringste erfuhren. Die An-, gelegenheit schwebt nun vor den Ständen und es entsteht die Frages: Können ganze ; Religionsgemeinden ebenso aus deniRab binatsverband treten, wie Einzelne aus der Religions-Gemeinde? Könnte man ihnen ihr Eigenthum nehmen und den Rabbiner damit zahlen? Kann sich die Einzelgemeinde nicht selbstständig machen, da doch keine GesamintsOrganisationen wie bei den Kirchen vorliegt nnd sie der Gesammtheit gegenüber nur Pflichten, keine Rechte haben, d. h. Niemand Bei stenern gibt, wenn eine kleine Gemeinde etwa ihren Religions-Beamten nicht er halten kann ? —- Eine eingehende Erörte rung dieser Fragen kann nicht ausbleiben W i e n. Unter vielen Andern hat der Kaiser auch den hier weilenden Selig Oausd orf aus Jerusalem em pfangen. Als Delegirter des Comitees zur Erbauung israelitischer Armenhäuser in Jerusalem bat Herr O a u S d or s den Monarchen, daß er gestatten möge, das eiserne Thor dieser Armen-Anstalt mit desseu Allerhöchsten Wappen versehen zu dürfen. Herr H. wurde vom Kaiser huld svollst empfangen, und eine günstige Erle idiguug dieses Ausuchens steht zu erwarten. Als der Audienznehiner in’«3 kaiserliche 1EIinfangszimmer trat, nnd im Begriffe war, seine Kopfbedcckung abzmrel)meu, bemerkte der Kaiser: ,.Bel)alten Sie nur die Kopfliedecknng auf.« P r a g. Nach dem Answeis des israeL »Freitiscl) - Verein-Z« in Prag für das Schulsahr 1877—1878 hatte derselbe eine currente Einnahme oon 4144 fl. nnd 786ii fl. zum Fande, hingegen eine Aus gabe von 2292 fl. P e ft h. Der oberste (.S)«ericl«)tshof hat neulich eine wichtige Entscheidung getrof fen. Ein gewisser Heinrich B r e ch e r ließ sich, wie schon früher ausführlich be richtet, im Jahre 1878 durch Rabbiner St ern in Budapest von seiner Frau scheiden. B r e ch e rund seine Frau Maria W eisz heiratheten bald hieraus Drei Jahre später wurden Beide wegen Biga mie angeklagt. Jn der Anklage hieß es, daß die Ehe so lange Geltung hat, bis die Scheidung gerichtlich erfolgt ist. Das Gericht verurtheilte das geschiedene Paar zu einer Geldstrafe wegen Nichtbeachtung dersstaatsgesetzlichen Vorschriften. Das Ober-gericht, die königliche Tafel, hat auf die Berufung der Staatsanwaltschaft den Rabbiner Stern , H. Bre ch er und Maria W eiß zu je einem Monat Ge fängniß verurtheilt. Die Verurtheilten wandten sich an den obersten Gerichtshof, und dieser hat das erstinstanzliche Urtheil bestätigt. (W. Jst-) Paris. Auf die Verwendung des Herrn Vidal·-Naquet durften die israelitifchen algerifchen Freiwilligen in den Garnisonen Beziers und Narbonne die hohen Feiertage in Moutpellier, Nimes und Touloufe verbringen. Jn ersterem Platze waren deren 49, die seitens der Gemeinde brüderliche Aufnahme fanden. (Arch. Jsr.) L o nd o n. Es scheint, daß England nicht gesonnen ist, jene vorn Congreß auf gestellte Vorbedingung für den Erwerb der Unabhängigkeit in Vergessenheit ge rathen zu lassen. De1n»Jewif.h Chro nicle« zufolge hat in London ein Meeting des englisch-jüdifchen Vereins stattgefun den. Dabei erfolgte die Verlesnng einer Mittheilung, die vom auswärtigen Amte in Erwiderung auf ein dem Marquis von Salisbury überreichtes Memorial einge gangen war. Jn demselben heißt es, daß »Jhrer Majestät Regierung unlängst von der ruinänifchen Regierung die positive Versicherung erhalten habe, daß sie beab sichtige, alle Anordnungen des Berliner Vertrages sowohl in Betreff der jüdifchen gesetzlichen Unfähigkeit in Rumänien als auch in Betreff anderer Fragen vollständig Hund nach ihren besten Kräften zur Aus führung zu bringen« Her Ausdruck »nach besten Kräften« ist allerdings etwas dehn bar. · « J e ruf a le m. Der vom Comite der »Monte·fiore-Stiftung« ernannte Agent, Herr Jechiel Michael P inne s , ist dahier glücklich angelangt und überaus freundlich von den Rabbinen und Privaten empfan gen worden. \n\n בחרש השלישי •ביים הזה ,יים אשר אגבי מצוד היום, היום הזה נהיית .30 לעם מהי הרש לא חדש ולא שבת בחרש ו ־.ראשון בחרש הראשון עתה יאכלם הרש מתי יעבר החרש ־ש ישבת בחדש השמיני לשבתות ולחדשים ולמועדי יי לשבתות ולהרשים השבתות והחרשים הדש ♦מעשה לסתר הדש ,ראש הרש ,ובראשי חדשיכם בראשון באחד לחרש 16טו ׳באחד לחדש בעשירי באחד לחרש ביום החרש הראשון באחד לחרש ויהי בחדש הראשון • • • באהר להדש בחרש השביעי באחד לחדש בחרש החמישי באחד לחרש בעשתי עשר ♦חרש באחר לחדש מרא דאברהם תלי תניא בדלא !תניא ,ממחרת השבת ממהרת השבת ממחרת השבת י־־הדי״ר !־',י,דו־1י**זי ש. 1! 7ש ! !ש זמן מתן תירתני יום הבכורים זמן מתן תורתנו