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Raum wurde am 3. Dezember 1829 zu Gol- conda in Pope County, Jll., geboren und wurde 1853 Advokat. Er machte den ganzen Bürgerkrieg als Oberst Lieutenant, Oberst und dann als Genev al mit und zeichnete sich wiederholt un- ter RosecranS und Grant in demselben auS. Unter den Präsidenten Grant, HayeS und Arthur war Binuensteuer Commifsär. Er ist ein hervorragendes Mitglied der G. A. R. Der russische Czar war in Berlin, wurde sehr liebenswürdig aufgenom men und gefeiert, er brachte die üblichen Toaste aus, ebenfo der deutsche Kaiser, der auf die hundertjährige Freundschzfl deS deutschen mit dem russischen Kaiser hause hinwies. ' die zu pflege und zu erhalten feine ernste Aufgabe sei. Fürst BiSmarck hatte zwei längere ?dienzku, wurde von dem Gast freundlich behan. delt und obgleich man keine Aenderung in der politischen Lage erwartet, glaubt man doch, daß die Zusammenkunft der Erhaltung des Friedens zu statten kommen werde. Der russische Kaiser war stets von Militär umgeben, das Volk wurde ferne gehalten, bekam uichtö von dem Manne zu sehen uud verhielt sich i Folge dessen sehr respektvoll sein. Bon einer Begeisterung war kciue Spur. WaS in den Unterredungen BiSmarck'S und deS KaifcrS mit dem Czaren vor gekommen, weiß Niemand, obgleich eine Menge von Vermuthung?, wie gewöhn lich. geäußert werden. Jedenfalls wird Kaiser Wilhelm froh sein, daß fern furchtsamer, von Nihilisten verfolgter Gast mit heiler Haut auS Berlin fort kam. Der Großmogul der ArbeitSritter, Powderly, hat wieder einmal von sich hören lassen. Er hat diesmal wieder sein alteS Steckenpferd bestiegen und eine donnernde Pauke gegen die bösen SaloonS und speziell gegen deren Of-; fenhalten am Sonntag losgelassen, und jammert zum Herzbrechen, wie die Ar beiter ihr Geld dafelbst verjubelten und ihre Familien deshalb nothleiden muß ten. Wenn der Orden der Arbeitsrit ter solche Subjekte zn Mitgliedern zählt, wie Powderly sie schildert, fo haben wir kein Wort darüber zu verlieren. Wir sind durchaus keine Vorkämpfer des SaloonS noch weniger von Böllern und Ausschweifungen, weder am Sonn tag noch an Wochentagen, aber wir kön nen nicht einsehen, warum dem Arbeiter nicht Gelegenheit geboten werden soll, sein Glas Bier usw. genießen zu kön nen, selbst, am Sonntag, und dazu ist der Saloon nothwendig, da der Arbeiter in der Mehrzahl keinen Keller besitzt noch die Mittel, sich daselbst einen Bor rath einzulegen. WaS daS Schließen der Erfrischungslokale am Sonntag an betrifft, so haben wir uns schon des Oefteren darüber ausgesprochen, denn .Wie kann eS sein, daß waS für ncht Gilt an Wochentagen, Am Sonntag nur allein ist schlecht? TaZ möchte ich wohl fragen." Warum soll der Arbeiter, nachdem er sechs Tage hart geschafft, nicht auch am Sonntag einen ErholungStrunk haben? ES scheint jedoch, daß bei Powderly andere Gründe zu seinem Jammerliede vorlieger. Die Arbeiternickcl beginn. wahrscheinlich spärlicher als früher in die Powderly'sche Kasse zu fließe, und daran soll der Saloon die Schuld tra gen. DaS ist des Pudels Kern. Das Newberry" -Gesetz, welches am November in Kraft tritt, hat folgen den Wortlaut: Kein Wirth soll in sei ner Wirthschaft ein Piano, eine Orgel oder irgend ein musikalisches Jnstru ment halten, oder zur Schau stellen, oder erlauben, daß ein solches zurSchau gestellt wird; noch soll er auf einem spielen oder spielen lassen; er soll ferner keinen Faustkampf, keine Schau stellung irgendwelcher Art oder einen Hahnenkampf in seiner Wirthschaft dul den. Es soll ferner für einen Wirth ungesetzlich sein in seiner Wirth schaft oder in Verbindung mit derselben, oder auf dem Grundstück, auf welchem dieselbe steht, ein Billard, einen Pool Tisch oder einen Spieltisch irgendwel cher Art, eine Kegelbahn, ein Karten spiel, Würfel oder irgend einen anderen Spiel-Apparat zu halten, auf oder mit denselben zu spielen, oder zu erlauben, daß auf oder mit denselben gespielt wird. Irgend eine Person, welche die Bestimmungen deS Gesetzes übertritt, soll eineS Vergehens schuldig sein, und wenn schuldig befunden, eine Geldstrafe von nicht wemgcr als zehn noch mehr alS fünfzig Dollars bezahlen müssen. und außerdem der Gerechtsame, eine Wirthschaft betreiben zu dürfen, verlustig gehen und vor Ablauf von zwei Jahren die Erlaubniß eine Wirthschaft zu hal ten, nicht mehr bekommen." Abonnirt auf Volksblatt." daS Hermann Das neue Roadgrsetz, passirt von der letzten Legislatur und am 1. November '6ö in Kraft tretend, liegt nunmehr in offiziellem Wortlaute vor. Die hauptsächlichsten, durch das neue Gesetz geschaffenen Aenderungen sind, wie wir fchon öfters erwähnt, die Erwählung der Roadaufjeher durch das Volk, anstatt -wie bisher durch Ernen nung von der Eounty Court, uud fcr- ner eine gesetzliche Bestimmung darüber, wie hoch und wosür die Noadaussehcr Bezahlung erhalten sollen, resp, rrlan- gen können. Die hierauf bezüglichen neuen Gesctzparagraphen lauten wie folgt: Sekt. 15. Die verschiedenen County Gerichte sollen ihre CountieZ in be- queme Road Distrikte eintheilen und sollen solche Road - Distrikte innerhalb deren Grenzen nicht weniger als cincn und nicht mehr als sechs Schuldistriktc umfassen; die Grenzen solcher Roai Distrikte fallen dieselben sein, als dcr Schuldistrikt oder Distrikte, aus welchen sie formirl worden sind, ausgenon.men wenn einer dcr bjju gehörigen Schuld distrikte in zlvci oder mehreren Coun ties liegt; in solchem Falle soll dann die Counly'Glcrzlinie such die Grenz linie dks besagten Road-Distrikts sein, vorausgesetzt jedoch: daß kein Theil einer incorporirten Stadt, Städtchens oder Dorfes ein Road-Tistrikt oder ein Theil eines solchen sein soll. Und in der jährlichen Schulversammlung im Jahre 1890 und in jedem darauf fo! gendcn Jahre sollen die qualifizirtcu Stimmgcbcr solcher sonnirtcn Rcad Distrikte durch Stimmzettel eine Per fou wählen, welch? als Noadaussehcr in jedem solcher Noad - Distrikte für den Zeitraum von einem Jahre fung' ren sollen, bis deren Nachfolger grsctz lich erwählt und qualifizirt sind. Es soll die Pflicht des Clcrks (Schreibers) der Schuldistrilte sein, innerhalb fünf Tagen nach dcr stattgcfundcncn Schul- Versammlung die für jcdcn Candida- ten abgegebenen Stimmen aufzuzeichnen und dieses Vcrzeichniß dem County Clcrk sofort einzusenden, welcher so dann sosort ein Wahlccrtificat an die- jenige Person ausstellen soll, welche in jedem dcr verschiedenen Noad Distrikte die meisten Stimmen als Noadaussehcr erhalten hat. Sekt. IG. Die zu dem Amte eines Roadaufschers erwählte Person scll ein in dem Noad - Distrikte, in welchem er gewählt wurde, wohncndtr Steuer zahler sein und soll dieselbe auch ein volles Jahr in dem Noaddistrikte vcr der jährlichen Wahl gewohnt haben. Und eS soll feine Pflicht sein, die Roads in seinem Distrikte in gutem Zustande zu halten in Uebercinstimmnng mit den Vorschriften des NoadgcsctzcS; auch soll es die Pflicht der besagten County Courts sein, in ihren Fcbruar-Äitzun-gen durch Gcrichtsordre die Zahl dcr Tage zn bestimmen, welche jede Per son auf der öffentlichen Straße arbeiten muß, welche Zahl nicht weniger als einen noch mehr als vier Tage jedes Jahr sein soll, ausgenommen in Fällen dcr Eröffnung von neuen Straßen. In solchen Roadcröffnungs - Fällen soll der Aufseher daS Recht haben, alle ar- beitspflichtigen Personen niifzuruscn und dieselben im Verhältnis; zu der Rata arbeiten zu lassen, welche sie ver pflichtet sind, als Roadstcurr im Di strikte zn bezahlen. Sekt. 17. In allen Fällen, wo in ei- nem Noaddistrikte eine Vakanz eintritt in dem Amte des Aufsehers, entweder durch Untcrlassens dcr Wahl Seitens des Distrikts oder anderweitig, soll es die Pflicht des County - Gerichts sein, eine passende Person zn ernennen, um solche Vakanz zu füllen, welche Person sodann daS Amt bis zur nähsten jähr lichcn Schulwahl inne haben soll, wo dann das betreffende Amt wieder so bc- setzt werden soll, wie es in dcr Sekt. 15 dieser Akte vorgeschrieben ist: vorausge setzt jedoch, daß diesesGesetz sich nicht auf Townships bezieht, welche sich unter dem Gesetze vom 31. März 1883 für Noad zwecke organisirt h iben. Sekt. 19 ist wie folzt amendlrt: Der Roadaufseher soll für jeden Tag, an welchem er mit wirklicher und that sächlicher Beaufsichtigung von Road arbeiten beschäftigt ist, einen Betrag er halten, welcher gleich fünfundzwan--zig Prozent oder weniger, je nach dem Ermessen des Countq-Gerichls ist, für die Taxe, welche er in Arbeit crhal ten oder welche er für Arbeit während eines folch' besagten Tages oder Theils desselben auf den öffentlichen Rads in seinem Distrikte ausgegeben hat, zu entnehmen aus dem Countyfchatze oder dem 3 Prozent-Fund, vorausgesetzt je- doch, daß dcr so erhaltene oder ausge gebene Betrag an irgend einem T2ge bei keinem solcher Roadaufseher die Summe von sechszehn Dollars über steigt. Sekt. 22 in Bezug auf nothwendige Ekkra-Arbeiten auf den Roads u. s. w, bleibt wie bisher bestehen, sodaß also keine Entschuldigung vorhanden ist, wenn gefährliche oder schlechte Road stellen nicht ausgebessert werden. Mit obigen Aenderungen wäre also das hauptsächlichste im bishcrigenRoad gesctze geändert, und die bisher auf die County Gerichte lastende Ver antwortung über die Anstellung von guten oder schlechten Straßcnaufsehern von iiiln an dem Volke übertragen Dieses hat nunmehr diese Pflicht selbst zu erfüllen, und fo wie die Aufseher ge wählt werden, so wird man dieselben auch für das betreffende Jahr haben. Diese Aenderung wurde ohne Zweifel in Folge der viele Anschuldigungen ge macht, welche seit Jahren gegen die County-Courts in unserem Staate aus gesprochen wurden, ob mit Recht oder Unrecht, lassen wir dahingestellt sein. Tbatsaelie ist. man bcschuldiate die County-Gcrichte, sie seien bei der Aus- Wahl von Roadaufschern parteiisch, höchst einseitig zu Werke gegangen; ein flußceiche Beamten hätten aus dcr Er- ncnnung dcr Roadaufschern durch ihren auf die Gerichte geübten Einfluß eine ..voliliscke Maschine" zn machen ver- sucht, um ihre Wiederwahl zu besör- dern; man beschuldigte die einzelnen Richter wiederum der persönlichen Günstlingswirthschast nstv. Davan aber, daß es schon öfters vorgekommen, daß überhaupt Niemand ia- Roadaufschers- Amt haben wollte (noch nicht lange zu rück auch in unserem County); daß man ferner überhaupt nur zu sehr geneigt ist, zu tadeln, bci'in Bessermachen sich aber möglichst in die Ecke drückt und Andere das Arbeiten besorgen läyj, davon hört man selten etira-5 Sinn, das neue Geseß ist da, und uach dem selb -n muß das Volk jetzt alle d''c ciwähütcn Ver antwoitungrn seilst über.irhincn. Er' füllt einer der erwähnten Aufseher seine Pflicht nicht, dann sorgt das bisherige Gesetz für das diesbezügliche Verfahren ; im Falle einer Absetzung würde die County Court durch Ernennung die Vakanz ausfüllen, das Volk jedoch muß bei dcr Läuten Schulivakl sich cincn ncucu Aufseher erwählen. Im Prinzip ist die Erwählung dcr Roadaufseher richtig; sie ist dazu angethan, daß man sich etwas mehr um eine Angelegenheit kümmert, bei welcher man bisher gc- wohnt war, die gcsammte Verantwort-, ung auf die Schultern der County-Rich- ter zu werfen, welche wiederum fehr oft gesetzlich dermaßen gebunden waren, daß sie selbst trotz besserem Willen nicht anderes handeln konnten. Politiker natürlich, welche, wie es in den großen Counties des Staates der Fall war, aus der Ernennung von Roadaufschern eine politische Maschine machten, pro phezcien jetzt schon, daß das Gesetz sich nicht bewähren würde. Es liegt also ganz allein am Volke, zu beweisen, daß es mündig und selbstständig genug ist, sich seine Roadaufseher selbst und nach best-cigcner Ueberzeugung zu wählen. Es ist unter dem Gesetze jetzt sogar die Pflicht eines Jcdcn, sich darum zu bc kümmern, daß erstens: gute Candidatcn ausgcstcllt, und zweitens: die besten gc wählt werden. In diesem Sinne hat das Gesetz auch sein Gutes und am Volke liegt es, daß das Gute iu demGc setze erreicht werde. Am Sonntag findet iu Athen die Vermählung des Kronprinzen von Griechenland mit der PrinzessinSophic. Schwester deö deutschen Kaisers, statt. Wilhelm und Gemahlin, sowie die ganze kaiserliche Familie, darunter Kaiserin Friedrich und bereu Töchter, die Prin zessinnen Charlotte, Victoria, Sophie und Margarethe, sowie Prinz Bernhard vn Sachsen - Weitungen, der Gemahl dcr Prinzessin Charlotte, sind bereits nach Venedig abgereist, von wo sie sich nach Athen begeben werden Wann fängt die Erziehung bei den Kindern an? Frage ist ganz überflüßig," Diese denken gcloiß viele, welche sie lesen, da doch jeder weiß, wenn die Erziehung beginnt." ?ie wüte unuotyig )crn, aber daß sie wohl am Platz c ist, wird sich bald zeigen. Wie ich zu dieser, ge wiß wichtigen Frage, deren Beantwort ung hier kurz erfolgen soll, gekcmmcn bin, daS mag der liebe Leser dcs Volksblallcs, vorab erfahren. Wenn ich hie und da Mütter aus die Unarten der Kleinen aufmerksam gemacht und ih- nen gesagt habe, cs dürfe nicht so wci ter gehen, da mune Abhilfe gc'chancn werden, fönst könnten fic nochSchlimmes erleben, dann bekam ich nicist zu hören Ach das Kind hat ja noch keinen Vcr- stand, wie kann man rhm da die Unar ten abgewöhnen; wenn cs erst älter ist und Verstand hat, wird cs sich schon machn,." Ich denke, wer solche An sicht über die Erziehung seiner Kleinen hegt, der hat bisher vieles, vieles vcr sillint. Leider ist cs nicht ein kleiner Theil der Eltern, dcr meint, crst wenn der Verstand käme, könne von einer er zichlichen Thätigkeit die Rede sein. Mit welchen Jahren dcr Verstand kommt (und was einer für Verstand ansieht), darüber ist man sehr verschiedener Meinung. Das Sprichwort sagt Verstand kom mt nicht voe den Jahren Viele glauben, vor dem schulpflichtigen Mtn lebten die Kinder ohne Verstand. Mancher, glaubt, wenn das Kind zu sprechen beginne, erwache der Verstand Verstand ist hier ein Verstehen, nichi im Sinne dcr Psychologie, ein Begriff bilden, ein Urtheilen und Schließen. Statt erziehen kann man Wohl leiten sagen. Wollen wir die Kinder so lange ohne Leitung lassen, bis der Verstand kommt? Das wäre unverantwortlich. Und tienn der Verstand kommt, sind die Unarten so groß, daß er ihrer nicht mehr Herr werden kann. Die edlen Rosenstöcke, welche jahrelang unbeachtet, unbeschnittcn weiterwachsten, werden zu Hundsrosen. So geht eS auch den Kindern, bei denen man die wilden Triebe fünf bis zehn Jahre ruhig wach- sen läßt; sie verwilden. Die ganze Ev Ziehung in der ersten Lebenszeit mir faßt das Wort Gewöhnung". Daß die .Gewöhnung des Kindes mit dem Tage der Geburt beginnt, wird jede Mutter zugeben. Damit ist dann obige Frage beantwortet. Also nicht crst wenn der Verstand kommt, sondern mit der Geburt beginnt die Erziehung Was ist Gewöhnung? Was zur Ge wohnheit geworden, das thut man ganz unwillkürlich und unbewußt. Das Sprichwort sagt: Juna gewohnt alt gethan und Gewohnheit hat eine große Kraft." Wie man den Knabe gewöhnt, davon läßt er nickt, wenn er alt ist. Spr. Salm. Nun geht es vielfach so: den Kindern tverdcn in den ersten Le bensjahren allerlei Unarten zur Ge wohnheit, die sollen dann, wenn der Vei stand kommt, abgelegt werden. Kann man das Kind nun gleich dahin bringen, davon zu lassen? Nein, das ist ein Unding. Da ist nun jahrelange Ar bcit nöthig; nach Solomons Worten ist cs überhaupt nicht möglich, den Knaben, das Mädchen von den Gcwobnkiciten abzubringen. Dicfcr Wcg ist dennoch dcr Verkehrte. Das hieße doch, dem Kinde erst schädliche Gewohnheiten an erziehen, und sie ihm später abgewöhnen wollen. Der richtige Wcg ist leicht gc- funden. Gewöhnen wir unsere Kinder vom ersten Tage ihres Lebens an das Gute ; davon wird cs denn auch nicht lassen. Es ist ja ganz natürlich, daß gerade die Kleinen, die alles nachahmen, ich so verhalten, wie sie gehalten wer den. Auf die Gcwölmuna kommt den- loch auf der ersten Stufe der Erziehung alles an. Einiae Beispiele, wie man mit der Gewöhnung beginnt. Bereits in den crsten Lebenstagen und Wochen dcs Kindes ist es von großer Wichtig it, eine bestimmte Ordnung in dcr Darreichung dcr Nahrung einzuführen. Da der Schlaf eines dcr ersten Bedürf- nisse dcs Menschen ist, so ist es gut, das Kind zu gewöhnen, daß cs in der Nacht ein Bcdürsniß bekommt, Nahrung zu ich zu nehmen. Allerdings verursacht diese Gewöhnung einige Mühe und rlangt Festigkeit und Muth, auch wenn dcr Kleine einige Nächte schreit, das ja nach ärztlichen Urtheilen nichts schadet. Beim Schreien nehmen viele Mütter gleich ihre Zuflucht zum Schau- eln und Herumtragen ; die Kinder wer- den leicht daran gewöhnt, werden vcr- wohnt. Wie vicle schlaflose Nächte bringt oft dicfcr Mißgriff dcr Mutter, und wie viele Stunden müssen später auf das Einschaukcln verwendet werden! Sehr vicle Mütter halten noch au dem allgemein verbreiteten Gebrauche der Wiege fest. Abgesehen davon, daß ein stärkeres Wiegen schädlich ist, indem cs das Gehirn erschüttert, gewöhnt man dem 5kinde etwas an, was nicht nur un nöthig ist, sondern auch der körperlichen und geistigen Entwicklung schadet Die Gewöhnungen an Reinlichkeit lehrt uns d,e Natur selbst, da Uncinlichkeit augenfälligen Schaden bringt. Schreit das Kind, fo muß man gleich zu erfor- schcn suchen, warum eS schreit, sonst wird cs leicht ein GcwolmbcitSschreier. Viele unnöthige Sorge, Last und Mühe macht sich die Mutter, welche vorstehende Punkte nicht beachtet. Wenn die Kin dcr soweit herangewachsen sind, daß sie ich selbst beschäftigen, im zweiten Le bensjahre, muß man sie ruhig gewäh- ren lassen, sie nicht, für dies oder jenes intersircn wollen. Ein Stück Papier, das sie sich selbst gesucht, ist ihnen lie- der, wie das schönste Spielzeug, wofür man ihr Interesse gewinnen will. Man darf ihnen nicht zu vicle Spielsachen zur Beschäftigung geben, weil dadurch der Grund zum flüchtigen Wesen ge- legt wird. Spielsachen aber muß das K ind haben, denn im Spiele wird das Gemüth lebhaft erregt, die geistigen Kräfte werden geübt und zum Bewußt sein gebracht, es gehört deshalb vor allem zur geistigen Entwicklung, die mit der körperlichen Hand in Hand geht." Das ist Geistesleitung. Fängt das Kind zu sprechen an, dann überlasse man es anfangs sich selbst, meistere es nicht zu srühe durch vieles Vorsprechen, das Kind schafft sich selbst seine Sprache, die oel genauer Beobachtung die Mutter bald versteht. Viele Eltern lassen den K indern in den 'ersten Lebensjahren al len Willen, obwohl sich schon sehr frühe der böse' Eigenwille zeigt; sie wollen. wenn die Kinder herangewachsen sind. und wie es nicht anders sein kann, ei gensinnig, trotzig und ungehorsam sind ven iLlgenwitcn vrecyen: e memen eben, man müsse mit der Brechung deS Willens warten, bis sie Verstand bekä men. Wenn auch die Kinder noch nicht so verständig sind, daß sie einsehen, wa rum dies geschieht, so müssen sie sid doch frühe fügen lernen. Zum Schluß: wer möchte nicht gerne guterzogene Kinder haben? Alle Eltern. Dazu treibt sie fchon die natürliche Liebe. indes diese reicht nicht auS. Die christ llche Liebe muß bei allen Erziehenden die treibende Kraft fein; diese aber müssen wir im steten Hinblick auf die Liebe Gottes lernen. So nur werden wir auch unsere unmündigen Kinder gewöhnen, mit stammelnden Lippen zu sprechen: Lieber Gott, mach mich fromm, daß ich in den Himmel komm!" Worte bewegen, Beispiele zich:n nach." Deshalb werden wir unsern Kindern in allem ein leuchtendes Vorbild. Da zu uno Deshalb Diese Zeiten, welche der Herr, jedem Leser segnen wolle. H. Ko enig. P. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wollten mehrere junge Bur- scheu, ohne Eintrittskarten zu besitzen, in St. Louis in das Tanzlokal einer deutschen Gesellschaft dringen, wurden aber von einigen Comite - Mitgliedern abgewiesen. Die Kerle ergriffen Stra- ßensteine und bombardirtcn die Herren, welche sie zur Ruhe ermähnten. Polizist Robert McCormick kam dazu und eine mehrmalige Aufforderung zur Einstel lung der Werfcrci beantwortete der 17 Jahre alte Andreas Gclzhcuser damit, daß er zwei Mal nach dem Polizisten warf und zum dritten Wurf ausholte, alsMcCormick feinen Revolver abfeuerte und Gelzhcuscr von einer Kugel im Hals getroffen wurde, was nach wenigen Minuten den Tod des Burschen, der Sohn achtbarer Dculicycr iiitcni im üblichen Stadttheile ist, zur Folge hatte. Die That des Polizisten muß ür gerechtfertigt gehalten werden. CIRCUIt COURT DOCKET. November Term, A. IX, 18S9. :o: Ist Day, Mon'd.w, Nov. 4, 1S89. 1 State os Missouri va Mishacl White. 2 Stata os Missouri va I. M. Mattbewa. 3 State os Missouri vs. Wm. Rethe- moyer. 4 State os Missouri vs JameaUland 5 Stato os Missouri vs James Uland, 6 Etato os Misso uri v9 I. C. Matthews 7 State os Missouri vs Newton Strad- sord. 8 State os Missouri vz. A. J.RicharJBon. 9 Rud. Hirzel vs T. II. Williams. 10 Rud. Hiizel vs. T. II. Williams et al. 1 DAT, TUESDAY, NOVEMBER, 5, ' 1889. 11 II. Cuedinghagen and F. Q. tlood, ad mr.. ok Hood dec. vs S, L. Tarton et ai. 12 Rud Hirzel vs RoU Warren. 13 Rud Hirzel vs J, II. Warren. 14 Levica Coopcr vs Joseph Cooper, 15 F J Barbarick vs AP Anderson et al. 16 Henry Kitzingcr et al vsJao b Jacobs deft and M Goldmann interpleader, 17 Joseph May et al vs JaoobJacobs dost and M. Golum ann interpleader. 18 Hy Jacobs et al vs Jacob Jacobs deft and M. Goldmann intcrpleadrr. 19 AlbcrtRothschild et al vb JaoobJacobs deft and M. Goldmann intcrploader. 20 Louis Goldmann et al vs Jacobjacobs deft and M. Goldmann interplcader. 21 Adolph Loth et al va J, Jacobs deft. and M Goldraann interplcader. 22 Ily Rindakopf et al vs Jacob Jacobs deft und M- Goldmann ioterpleader. 23 Aug Smith vs Fred Meyer jr. 24 Aug Smith vs Hy Zinn. 3d dat Wednebday 6 1389. 25 Aug Smith oa Hy Biere. 26 Aug Smith va Frank Cordes-, 27 Fred Korf va Wm Duermann. 28 E C Massie et al va Fred W Schweppe 29 E O Massie et al vs Hy Fleer 30 E- C Masse et al va Fred WSchweppe 31 E C Massie et al va Hy Fleer 32 Thoa Meyer vs Fred Sieger SSHclcne April et al va Mathias Ger mann 34 Emma Schneider et al Wm Kraemer t al 35 Mary Augustinc et al vs Victor Lauer etal 36 Christine Bauer et al vs Em'.lie File mann et al 37 Catharino McWilliam.? et al Ex Träte 38 John Tappmeyer va Louis Smith et al S9 Fred Kirchhoffer vs Christine Baner 40 In the matter of Armin Bogemann A signee of John H 'iautsch 41 Newton Stradford va Gusiav Borliseh RETüRN DOCKET. 42 J. K. Bramlon vs Wm. Schnus. 43 Wm. O. Beed et al vs An nie Keed t al. 44 Henriette Doermann et al vsLouUeKorf e t al 45 D. W.Malcoln vs C. E. Wenzel. 46 Sl son Boegpr vs J. II. Smith et al. 47 Emllie Fleemann et al vs Christine Bauer et al. S. K. Kicks vs Sam Will. 49 Bad. iltrzel ts Caspcr Ser manu. 50 Wm. T. Gentry vs Annle Letmnona. 51 Wm. T. Gentry vs Davis Bird . 52 Calvin Morgan et al v Ed. Janking. 53 Henriette Blinne et al vs CarollneSchwegeler et al. 54 Wilhelmine Schneider vs F W. Bruepge- mann etal. 55 Ernst Doermanu ts Hy Anstf imaun. 56 Aron Carrol vs Sarah J. Carroll. 57 Johanna Pardeite ts Christ Eouhoss. 53 Anna Foppenhause vs Fred Flanier. 59Tb Walter A. Wood Mawing and Beaping machine co. vs Henry E. Greone. 60 The Walter A. Wood mjwiog an l reaplnff mscDiD vo, ts nenry c ureeuc. 61 The Walter A. Wood mowing äml reaping maeuiue vu. ts nflory c. ureen. 62E M-Clark TS.Wni. Moeller. 63 State Of Missouri ex rel of Geo. Kraettly col t Tho. H- Williams et al. 64 Stat of Miss onri ex rel of Geo Kraettly, col. vs James C. Kice. U8lt rsllssonrl rx relof Gra. Krettlj-col. rsJtil. Harnisch. 06 SUte of Missouri ex rel osGeo. Kraettlycvl. M. U. Kyan et al. 67 State osMlsuourl ex rel ot Geo. Kraettly col. m Pleaaant II. Frlce. 63 State osMlsaourl ex rel osGeo. Kraettly col. ts ttobt, Eaelrnrn et al. 63 State osMlsaourl ex rel osGeo. Kraettlycol. tsM. C. Kyan et al. 70 State os Missouri ex rel of Geo. Kraettly col. ts tue unknown helrs osjanoea McBrlde dec'd. 71 State os Missouri ex rel osGeo. Kraettly col. v tfce unknowu helra os Cha. Gronemeyer dec 2 State os Missouri ex rel of Geo. Kraettly col. vsWm. N.Tivey et al. 3 State of Missouri ex rel. of Geo. Kraettly col. ts wm. Kolks. 71 State of Missouri ex rel of Geo. Kraettlycol. TswmJ. T. Williams et al. in gelinder Knuki in die Ri. p e n kann, wenn an drr rechten Leite und untkrkalb deS mcrrfifcna smi?;w . r, """.i. T -'"l'f"V"i W VCUI langmuthlgsten Menschen von der Welt einen ri, sscgeiiBrouniaj ennoCTfn, mennsn ne Leb:r nicht ganz aus dem Tamm" ist. RVlltl die Veheratftenix mimX k, l-v.t o V. . a m IMI41IIIUCI ist. schmerzt selbst der leiseste Stoß oder Druck. Spaßvogel, die gerne kitzeln, sollten deshalb erst ihrem Opfer in'S Gesicht blicken, ehe sie sich- an dessen Rippen in schassen machen. Wen seine Haut und Augäpfel eine blasse oder aelblicke &kirfmn KnK? rnimi - ' ' V -7 . , . V,,,,. VUC auf tuet te it. da mirih ti-in SN fii.n in daß sein Athem sauer riecht und' daß er nicht nur unirr orn Kippen, lonoern auch unter dem rechten Schulterblatt Schmerzen hat. daß ketneEiitaemeideni,t r?i,,,nb! kf, ;;.-. - - . .' . " - ; 7 - ("IIHIWIIIIUI und daß ieme Verduuung gestört ist. Anstatt handgreifliche Späße- an seinen Rippen zu treiben, empsehlt ihm. Hostetter' Magenbit terS tu nebinem und Knkei , kl,iK, . e ist in der Zhat die beste und bei kräftigste Medizin für Magen- und Leberleiden in der We?t. .Auch wirkt es unvergleichlich in allen stallen von Dyspepsie, RheumatlsmuS, Ner vosität, Niereubeschwerden, kaltem Jieber und anderen organischen Krankheiten. Mortrjage Säle. Wlioran ...... II ..., I ...... ....t .o. ... M.(ioii-iiiu.cr nun v. AI. Meatemaker, hU wise. hy their rertaln inort- frnu. .IaaiI ilnta.l Ik. Ktl. .In. e " . . um vit3llMinrt IsWI RQ( rscorrted iu the Kocnruers o lllce ot' Gasconade County , State of Mlsm.url in Book 5. Fane .Mi. f 1 (1 rnnvuv IJnnrv A l n . u - ,11 1 j . , . miipiia um 1VIIIIWIUX describe! real-eMaU, nltiinte Iu the county of lu.nn.il. un.l k . 1 ..... .auvu..4u u omiB vi iiiinHUUI lv lOwli: o"uiu-rBi i uni icr i ms souin-east quar- t.r nnn ttm .mitti li.lf nslh. K i. . 1 V.r wtp uuuuTusi nuaner 01 the eouth-east quarter of sectiou flve 151. Inurnalilii r.i.lirin. rill .. ... ,,-,, liiJ. inuge iiior iii west. Alfts thu üflal hals ' 1 1 a m.iV. ....... . t n iui-TOnu nnr oi section eight 8J, townsliip lorty-one(tl), rang, 1 1 i 1 1- I i I U'.. AAHI.I.I...I .. l. J . ' i"j ' ' , . i ii i uiic-jiuuuipu Autl forty 140J acres innre or 1. IVlifi.li a.l.l ...... ......... ..... i. ..wT,. n. nM mau lll aiecnra the jiavnient ot a certuln proniiiisorv not there- n il.a.flliaH nn.l I.I..I. r l ' . .u ........ t . .. nmii phiu ihm was ior VKlllA IWAIVAll ftllltf.uali.ii.fl ... 1. , l " - - ...j ..oo.ptuvu l. v ll l AI U ilUiUHU and wherea de'ault has been nuulo iu the pay mentof saiduote sociired l,y naiil ninitgage deed. I. the undersigned. Jairob Jordan. In liMrriitnkii nA t' lli. ....... A. f.. ..... i ... ' , . . lu tcDitju uy BBm morteage deed, will on .lAiuuLFAi, anu Al Or SOVKMBEIt 1889, betweeu the houre 9 o'clork in the sorenooa 1,1 K r'.l.ii. In Iia . i . . ...... . . i " " u um anosiiuvu wi iinT p.o- ceed to soll the real estate herein doscribed. at iiii iv Tuuuwiorca.8ii in an to the nlghest llirlllnmt ihm rtnurt II,.,,.. i - .1.. - .... "' m,u,i iwi iu itiv ivwn 11 1 Hermann, County ot Gattconado, State osMis wnirl to satlssy the sald promtitsory note with theinterent due thereon, togethea wilh the ex penses of these procceding. KÄWU ilUltllAS, Mortgagee. Final Settlement Notice. Notice is herebv trivon to all orediton and other int.oratnil in tlin mrlnar. ehip estate of Tlautsch & Kühn that th Administrator 01 B&ia estate mtena.1 to malco final settlement thereof at the next term of the Probate Court of Gisoonade county, State of Missouri, to be held at Hermann on the second Moadar. inNovem ber im. TniLIP Kühn, Administrator. Final Settlement Notice. Notice is hereby iven to ll creditora and others interested in the EsUte of Henry Tracht, deceased. that the nndersignedAdministrator of seid estate in tends to make final settlement thereof at the next term of the Trobato Court of Gas conade county, State of Miflsonri, to be held at Hermann on the second Monday in November 1889. Henry Westholz, Administrator City Motel von MARTIN ALLEMANN Wharfstraße, . . Hermann, Mo. ist eine der besten deutschen Gastbauser in Hermann. Rein und sauber, aufmerksame Bedien,, und die beste Küche. Vretie i.vu xroag. oder V.va proWochk. Sehr bequemes Samvle Room im selbe Gebäude für die Benußung von Geschäfts reisenden. ZuvorkommendevortierS an alle Zügen. junN 89 Achtung Farmer. Wir babe einea großen Vorratb von Farmwagen, Sprlngwagen, Pflüge uud Eggen und anderen Farmgeräthschaften an Hand, die wir sehr billia verkaufen werden. 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